Registrieren
Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht
Mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen die Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der neuen Regelung ist neben den verschärften Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern die Schaffung eines zentralen Registers.
Für ungebundene Versicherungsvermittler (Makler und Broker) ist der Registereintrag obligatorisch; sowohl für die juristischen wie natürlichen Personen. Alle übrigen Versicherungsvermittler (Kundenbetreuer im Auftrag der Versicherungsgesellschaften) haben das Recht, sich ins Register eintragen zu lassen.
Informationspflicht
Neu unterliegen alle Versicherungsvermittler den Informationspflichten nach Art. 45 VAG. Der Vermittler muss den Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über Folgendes informieren:
- Identität und Adresse des Vermittlers
- Ob die von ihm angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen
- Seine Vertragsbeziehungen mit den Versicherungsunternehmen
- Person, die im Haftungsfall zu belangen ist
- Bearbeitung der Personendaten
Diese Informationen sind auf einem dauerhaften und für die Versicherten zugänglichen Träger abzugeben. Bei Änderungen muss der Vermittler den Kunden beim nächsten Kontakt informieren.
Die Visana stellt zu diesem Zweck den Vermittlern einen Beraterausweis aus, welcher jeweils den Kunden vorgelegt werden kann:


Registrierung
So genannte ungebundene Vermittler (= Makler, Broker, Neutrale Versicherungsberater) müssen sich gemäss Art. 43 Abs. 1 VAG zukünftig in ein vom BPV geführtes Register eintragen. An Versicherungsgesellschaften gebundene Vermittler gemäss Art. 43 Abs. 2 VAG dürfen sich freiwillig registrieren lassen. Das Register ist öffentlich.
Bei Vermittlerfirmen mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit begrenzter Haftung müssen sich sowohl die juristische Person als auch die natürlichen Personen mit Kundenverantwortung registrieren lassen. Die Eintragung der Vermittlerfirma ersetzt demnach nicht diejenige des angestellten Mitarbeiters mit Kundenverantwortung.
Bei Vermittlerfirmen, die sich als Einzelfirma oder einfache Gesellschaft organisiert haben, müssen sich hingegen nur deren Kundenbetreuer registrieren lassen.
Eintragungspflichtige Vermittler müssen von sich aus aktiv werden und sich beim BPV zur Registrierung anmelden. Dies geschieht elektronisch auf dem Vermittlerportal unter www.vermittleraufsicht.ch. Dateneingabe und Mutationen müssen durch den Vermittler selbst vorgenommen werden. Die Homepage enthält alle nötigen Informationen.
Rahmenvertrag für Berufshaftpflichtversicherung bei der AIG
Für Vermittler, die für die Visana tätig sind, bietet die AIG (AIG Europe Versicherungs-Gesellschaft, Kappelistrasse 7, 8027 Zürich, Telefon 043 333 37 00, www.aig.com) einen Rahmenvertrag für die Berufshaftpflichtversicherung an, bei welcher ein vereinfachtes Verfahren zur Antragsaufnahme angewendet wird.
Interessierte Vermittler der Visana können sich direkt bei der AIG melden und eine Aufnahme beantragen.
