Obligatorische Grundversicherung

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Die Grundversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bildet für alle die Basis der Krankenversicherung. Wie es der Name sagt, ist sie fix vorgeschrieben für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Dank dem Obligatorium sind die Leistungen für alle Versicherten landesweit identisch und decken die Bereiche Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Prämien sind für Männer und Frauen gleich. Für Kinder und Jugendliche sind reduzierte Prämien vorgesehen.

Hintergrund

Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Jahre 1996 wurden die versicherten Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung immer wieder erweitert und verbessert.
Den Beitritt zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann man in jedem Alter und ohne Vorbehalt vornehmen.
Angestellte, die mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, können das Unfallrisiko ausschliessen und so bei ihrer Grundversicherungsprämie sparen.

Tipp

Die freie Spital- und Arztwahl ist in der obligatorischen Grundversicherung nicht möglich. Sie kann zusammen mit weiteren Leistungen durch eine Zusatzversicherung vereinbart werden. Die Visana bietet Zusatzversicherungen im Bausteinsystem oder auch als Paket an.

Alle Visana-Grundversicherten kommen in den Genuss kostenloser Gesundheitsrechtsschutz-Leistungen. Die Leistungserbringung erfolgt durch die Visana-Partnerin Protekta Rechtschutz-Versicherung AG, dem viertgrössten Rechtschutzversicherer in der Schweiz.