Spitalversicherung

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Spitalaufenthalt

Freie Wahl des Spitalaufenthalts in drei Kategorien: Allgemein, Halbprivat, Privat

Die zusätzlichen Spitalleistungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Mit einer der drei Spitalzusatzversicherungen Allgemein, Halbprivat oder Privat decken Sie alle Aufenthalts- und Behandlungskosten der jeweils gewählten Abteilung in jedem Akutspital der Schweiz. Für Halbprivat- oder Privatversicherte besteht sogar die Möglichkeit der freien Arztwahl.

Hintergrund

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt lediglich den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals in Ihrem Wohnkanton (Ausnahme bei Notfällen). Möchten Sie Ihr Spital oder Ihren Arzt frei wählen, so empfiehlt sich unbedingt eine Spitalzusatzversicherung.

Kuraufenthalte

Die Spitalzusatzversicherung leistet auch einen Beitrag an bewilligte Kuraufenthalte. Inbegriffen sind die Kosten bei Bade- und Erholungskuren, bei Aufenthalten in Heilstätten für Suchtkranke und in therapeutischen Wohngemeinschaften. Je nach versicherter Spitalabteilung und Art der Behandlung kann ein Kostenbeitrag bis zu CHF 140.- pro Tag gewährt werden. Weitere Details erfahren Sie in unserer Leistungsübersicht.

Auslandreisen

Mit den Varianten "Privat Europa" oder "Privat Welt" können Geschäftsreisende mögliche Deckungslücken auch im Ausland optimal versichern. Extrem hohe Gesundheitskosten fallen vor allem in Ländern wie den USA, Kanada und Japan an. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall vor Antritt einer Geschäftsreise bei der Visana nach Ihrem Versicherungsschutz.

Reiseversicherung Vacanza bei der Spitalzusatzversicherung immer eingeschlossen

Die Reiseversicherung Vacanza deckt bei Ihren Reisen weltweit sämtliche Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall während 8 Wochen pro Reise. Bei der Variante "Privat Welt" sogar während 11 Monaten pro Reise. Mitversichert sind auch notfallmässige Zahnbehandlungen und eine umfassende Ausland-Rechtsschutzversicherung.

Per 1. Januar 2007 sind zusätzlich folgende attraktive Leistungen inbegriffen:

  • Reisegepäckversicherung (bis CHF 2 000.-)
  • Annullierungskostenversicherung (bis CHF 20 000.-)
  • Kredit- und Kundenkartenversicherung (bis CHF 500.-); damit wir im Schadenfall rasch sämtliche betroffenen Karten sperren können, benötigen wir vorgängig Angaben zu Ihren Karten und Ausweisen. Am einfachsten melden Sie uns Ihre Daten online.

Schadenmeldungen:

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Spital Plus Hotel

Privatsphäre und Spitalkomfort zu einem günstigen Preis

Allgemein, aber fein

Spital Plus Hotel bietet Allgemein-Versicherten, die keinen Wert auf freie Arztwahl im Spital legen, die Möglichkeit, in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu liegen. Diese Deckung ermöglicht mehr Privatsphäre, mehr Komfort, flexible Besuchszeiten und gilt für die ganze Schweiz. Sie können das Ein-/Zweibettzimmer für unbegrenzte Zeit oder auch nur für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen wählen. Für Personen ohne Zusatzversicherung allgemein ganze Schweiz gilt diese Deckung nicht in allen Spitälern.

Tipp

Wer die Zusatzversicherung Spital Allgemein mit der Spital Plus Hotel-Versicherung kombiniert, verfügt im Rahmen der gewählten Deckung über die freie Zimmerwahl in allen aufgelisteten Spitälern (öffentliche sowie private Spitäler in der ganzen Schweiz).

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Spitaltaggeld

Keine Geldsorgen bei einem Spitalaufenthalt

Für einen allfälligen Spitalaufenthalt vorsorgen

Ein Spitalaufenthalt kann grosse Mehrkosten verursachen wie z.B. Einkommensausfälle, die Kosten für eine Haushalthilfe oder die Kinderbetreuung. Mit der Spitaltaggeldversicherung können Sie einen bestimmten Geldbetrag versichern, der Ihnen bei einem allfälligen Spitalaufenthalt ausgerichtet wird. Wofür Sie den Betrag verwenden, bleibt Ihnen überlassen, denn Sie brauchen weder etwas nachzuweisen, noch zu begründen.

Bedarfsgerecht, auch bei Mutterschaft

Die Spitaltaggeldversicherung ist flexibel auf Ihre Bedürfnisse abschliessbar: Die Beträge sind wählbar in Schritten von CHF 50.-; und zwar ab CHF 50.- bis CHF 500.- pro Tag.
Bei Mutterschaft wird das Spitaltaggeld ausbezahlt, wenn diese Versicherung bis zur Niederkunft während mindestens 3 Jahren in Kraft war und die Geburt nach dem 6. Schwangerschaftsmonat erfolgt.

Tipp

Die Spitaltaggeldversicherung ist z.B. für die Einstellung von Haushaltshilfen, für Reisekosten oder für den Mehrpreis eines Ein-/Zweibettzimmers im Falle einer Hospitalisierung verwendbar. Den Einsatzmöglichkeiten sind also kaum Grenzen gesetzt.