Taggeld

Briefsymbol - Link senden   Druckersymbol - Seite drucken      

Freiwillige Taggeldversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Sichert ein Mindesteinkommen bei Krankheit und Unfall

Die ideale Versicherung für Nicht-Erwerbstätige

Die freiwillige Taggeldversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) erbringt Leistungen bei Krankheit (inkl. Mutterschaft) und bei Unfall. Sie eignet sich besonders für Personen, die nicht erwerbstätig sind, also Haushalt führende Personen und solche in Ausbildung. Die Taggeldversicherung nach KVG hilft, bei Krankheit oder Unfall finanzielle Engpässe zu überbrücken. Personen, die ein höheres Taggeld bis max. CHF 685.- versichern möchten, bietet die Visana eine Taggeldversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Detail

Es kann ein um je CHF 1.- abgestuftes Taggeld von mindestens CHF 5.- bis maximal CHF 30.- versichert werden. Die Mindestwartefrist beträgt 3 Tage.

Die Taggeldleistungen werden ab einer 50 %-igen Arbeitsunfähigkeit erbracht. Die Leistungen werden entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit bemessen. Ab 75 %-iger Arbeitsunfähigkeit richtet die Visana 100 % Ihres Taggeldes aus.

Tipp

Mit Wartefristen sparen Sie Prämien. Mit der Wartefrist können Sie das Taggeld also Ihren Budget-Möglichkeiten anpassen. Folgende Wartefristen sind möglich: 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 und 360 Tage.

« nach oben

Krankentaggeldversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Sichert Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden das Einkommen bei Krankheit und Unfall.

Existenzsicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Mit einem auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Taggeld ist und bleibt Ihr Einkommen auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gesichert. Das Unfallrisiko kann auch eingeschlossen werden. Die Höhe des Taggeldes (Summenversicherung) sowie der Beginn der Versicherungszahlungen (Wartefrist) wählen Sie so, wie es Ihren Bedürfnissen entspricht. Die Taggeldversicherung bietet auch den Lohnersatz, nachdem die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers abgelaufen ist. Nach Vorweisung eines Arztzeugnisses wird der versicherte Betrag ausbezahlt. Damit sind Sie bei einer Krankheit oder einem Unfall vor den wirtschaftlichen Folgen geschützt. Besonders interessant ist diese Versicherung für Hausfrauen und -männer, für Geschäftsleute mit Verpflichtung im Haushalt sowie für Versicherte in der Landwirtschaft. Sie deckt bei lange andauernden Arbeitsausfällen z.B. die Kosten für Haushalthilfen.

Detail

Sie haben bereits Anspruch auf Taggeldleistungen ab einer Arbeitsunfähigkeit von 25 %. Ab einer Arbeitsunfähigkeit von 66 2/3 % werden die Leistungen zu 100 % ausgerichtet.
Keine Kürzungen des Taggeldanspruches, wenn Dritte Leistungen erbringen, d.h., das Taggeld wird zusätzlich zu anderen Leistungen ausbezahlt.
Das Taggeld wird während einer Dauer von höchstens 730 Tagen je Versicherungsfall entrichtet, abzüglich der vereinbarten Wartefrist. Bei Rückfällen innerhalb von 365 Tagen entfällt die Wartefrist für eine erneute Arbeitsunfähigkeit.

Tipp

Im Unterschied zur Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) kann mit der Taggeldversicherung nach VVG ein wesentliches höheres maximales Taggeld abgeschlossen werden (KVG: max. CHF 30.-; VVG: max. CHF 685.-).
Mit Wartefristen sparen Sie Prämien. Folgende Wartefristen sind möglich: 0-7, 10, 14, 21, 28, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 240, 270 und 360 Tage.

Für den mittel- und langfristigen Bedarf, als Garantie der regelmässigen Einkünfte, empfehlen wir Ihnen, eine Erwerbsausfallrente über die Lebensversicherung abzuschliessen.

« nach oben

Landwirtschaftsversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz VVG

Die ideale Taggeldversicherung bei Notlagen im Betrieb

Für den Landwirt und seine Familienangehörigen

Die Taggeldversicherung Landwirtschaft sichert Personen, deren Haupteinkommen aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt, das Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Mit dieser Versicherung können nützliche Zusatzversicherungen wie z.B. die Versicherung für Betriebshelfer und Aushilfen eingeschlossen werden.

Betriebshelferbeitrag

Fallen Sie als Bauer oder Bäuerin aus, so ist die Betriebshelferversicherung automatisch mitversichert, wenn die Höhe des Landwirtschaftstaggeldes mindestens CHF 20.- mit einer maximalen Wartefrist von 30 Tagen beträgt. In solchen Fällen erhalten Sie während max. 60 Tagen ein Taggeld von CHF 30.- pro Einsatztag.

Aushilfen-Versicherung

Als Erweiterung der Landwirtschaftsversicherung besteht die Möglichkeit, eine Aushilfen-Versicherung abzuschliessen. Aushilfen und Taglöhner, die nicht dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) unterstehen, sind dadurch gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfall versichert.

Die Versicherungsleistungen umfassen die Heilungskosten, ein Unfalltaggeld von max. CHF 50.- pro Tag, ein Invaliditätskapital von CHF 50 000.- mit Progression 350 % (Versicherungssumme CHF 50 000.-, Auszahlung max. CHF 175 000.-) und einem Todesfallkapital von maximal CHF 25 000.-.

Krankheit, Unfall, Mutterschaft

Das Taggeld wird für eine Leistungsdauer von 720 Tagen abzüglich der vereinbarten Wartefrist ausgerichtet. Mit einem Taggeld von CHF 10.- bis CHF 300.- pro Tag bietet die Visana bedarfsgerechte Lösungen für die Landwirtschaft. Der Leistungsanspruch besteht bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Je länger die Wartefristen, desto günstiger sind die Prämien. Für Neuabschlüsse ist das Eintrittsalter massgebend. Bei Versicherungserhöhungen bleiben Sie in der gleichen Altersgruppe.