Gesundheits-
rechtsschutz
Visana-Versicherte, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung («Grundversicherung») abgeschlossen haben, verfügen seit dem 1. Januar 2006 als Zusatzleistung von Visana automatisch über eine Gesundheitsrechtsschutzversicherung - kostenlos! Diese deckt Leistungen im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden in der Höhe von maximal 250 000 Franken (ausserhalb Europas: 50 000 Franken) pro versicherten Schadenfall.
Susi B. bremst ihr Fahrzeug ab, weil vor ihr der Verkehr zum Stillstand gekommen ist. Praktisch ungebremst knallt der nachfolgende Automobilist ins Heck ihres Fahrzeuges. Die heftige Auffahrkollision verursacht bei Susi B. ein Schleudertrauma. Sie hat starke Schmerzen, Konzentrationsschwächen und ist arbeitsunfähig. Für die Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche ist sie auf den Beizug spezialisierter Anwälte angewiesen, die durch den Gesundheits-Rechtsschutz bezahlt werden.
Der Gesundheits-Rechtsschutz bietet rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Gesundheits-Beeinträchtigung oder einer Fehlbehandlung und übernimmt die gerichtliche und aussergerichtliche Vertretung des Versicherten gegenüber einem Unfallverursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung sowie gegenüber Versicherungen. Gedeckt ist die Übernahme der Kosten für medizinische Gutachten, für einen Anwalt, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie die Prozess- und Parteientschädigungen an die Gegenpartei, und zwar bis zu einem Betrag von CHF 250'000.- pro Fall (ausserhalb Europas CHF 50'000.-).
