Fachliche Fragen

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Was bedeuten die Angaben auf meiner Police?

So sieht Ihre Police aus

Dank unserer neuen IT-Systeme können wir Sie in Zukunft noch rascher und umfassender informieren. Wir haben die Möglichkeit genutzt, Kundendokumente wie beispielsweise Leistungsabrechnungen noch übersichtlicher als bisher zu gestalten. In der Ausarbeitung haben wir zahlreiche Änderungsvorschläge unserer Kunden berücksichtigt.

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Was bedeuten die Angaben auf meiner Leistungsabrechnung?

So sieht Ihre Leistungsabrechnung aus

Dank unserer neuen IT-Systeme können wir Sie in Zukunft noch rascher und umfassender informieren. Wir haben die Möglichkeit genutzt, Kundendokumente wie beispielsweise Leistungsabrechnungen noch übersichtlicher als bisher zu gestalten. In der Ausarbeitung haben wir zahlreiche Änderungsvorschläge unserer Kunden berücksichtigt.

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Was bedeuten die Angaben auf meiner Prämienrechnung?

So sieht Ihre Prämienrechnung aus

Dank unserer neuen IT-Systeme können wir Sie in Zukunft noch rascher und umfassender
informieren. Wir haben die Möglichkeit genutzt, Kundendokumente wie
beispielsweise Prämienrechnungen noch übersichtlicher als bisher zu gestalten.
In der Ausarbeitung haben wir zahlreiche Änderungsvorschläge unserer Kunden
berücksichtigt.

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Wie funktioniert die Kostenbeteiligung?

Wieso wird mir eine Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) verrechnet?

Laut Gesetz wird Ihnen die jährliche gesetzliche Franchise von CHF 300.- oder die von Ihnen gewählte Franchise verrechnet. Zusätzlich wird ein Selbstbehalt von jeweils 10 % bis total CHF 700.- pro Jahr erhoben.

Wieso wird mir bei einem Spitalaufenthalt Franchise und Selbstbehalt verrechnet?

Alles, was aus der Grundversicherung vergütet wird, unterliegt der gesetzlichen Kostenbeteiligung.

Was bedeutet "Spitalbeitrag"?

Dies sind die CHF 10.-, welche bei einem stationären Spitalaufenthalt von nicht unterhaltspflichtigen Personen ebenfalls nach Gesetz eingefordert werden müssen.

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Weshalb ist eine Gesundheitserklärung nötig? / Warum erfolgt eine Risikoprüfung?

Bei Zusatzversicherungen nach dem VVG erfolgt bei Neu- oder Höherversicherungen eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung.

Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung, welche ein Bestandteil des Versicherungsantrages ist.

Im Interesse der gesamten Risikogemeinschaft kann die Visana bestehende Leiden und/oder Krankheitsanlagen vom Versicherungsschutz ausschliessen, den Abschluss eines Vertrages ablehnen oder je nach Produkt einen Prämienzuschlag verlangen.

Wird ein Versicherungsantrag nicht wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt, riskieren Sie, rückwirkend den Versicherungsschutz zu verlieren.

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Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG/VVG). Kündigungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich sowie frist- und termingerecht erfolgen. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Arbeitstag Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Visana eingetroffen ist.

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Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

Versicherungszweig Kündigungsfrist Austrittstermine
Obligatorische Krankenpflegeversicherung mit gesetzlicher Jahresfranchise CHF 300.- 3 Monate
1 Monat
30.06.
31.12.
Obligatorische Krankenpflegeversicherung mit wählbarer Jahresfranchise CHF 500.-, 1000.-, 2500.-, 2000.-, 2500.- 1 Monat 31.12.
Bonus-Grundversicherung 1 Monat 31.12.
Zusatzversicherung Ambulant, Komplementär, Spital, Spitaltaggeld, Paket Basic, Haus- und Langzeitpflege, Zahnbehandlung 3 Monate 31.12.
Freiwillige Taggeldversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) 3 Monate 30.06./31.12.
Einzel-Krankentaggeldversicherung Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 3 Monate 31.12.
Taggeldversicherung Landwirtschaft 3 Monate 30.06./31.12.
Managed-Care-Grundversicherung (Obligat. Krankenpflegeversicherung) 1 Monat 31.12.
Managed-Care-Zusatzversicherungen 3 Monate 31.12.
Unfall-Kapitalversicherung TUP keine auf Quartalsende
Sterbegeld keine auf das folgende Monatsende
Directa - Haushalt- und Privathaftpflichtversicherung 1 Monat auf Vertragsende

Für die Zusatzversicherungen gelten bei einer Prämienerhöhung ausserordentliche Kündigungstermine:

Versicherungszweig Kündigungsfrist Austrittstermine
Zusatzversicherung Ambulant, Komplementär, Spital keine auf Ablauf
Einzel-Krankentaggeldversicherung nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine auf Ablauf
Taggeldversicherung Landwirtschaft keine auf Ablauf
Managed-Care-Zusatzversicherungen keine auf Ablauf

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Wieso steigen die Prämien?

Die Gesundheitskosten steigen unaufhaltsam und damit auch die Prämien in der Krankenversicherung. Die Visana versucht hier z.B. mit Managed-Care-Modellen auf die Kostenexplosion einzuwirken.

Prämienanpassung bei den Zusatzversicherungen - auch eine Frage des Jahrgangs

Bei fast allen Zusatzversicherungen ist der Tarif aufgrund des effektiven Alters festgelegt. Im Tarif sind Abstufungen von jeweils fünf Jahren vorgesehen. Die Versicherten werden also anhand ihres effektiven Alters der entsprechenden Altersgruppe zugeteilt. Dies hat zur Folge, dass die Versicherten alle fünf Jahre die Altersgruppe wechseln, zum letzten Mal im Alter 70.

Altersgruppen:

Alter 00-18 / 19-25 / 26-30 / 31-35 / 36-40 / 41-45 / 46-50 / 51-55 / 56-60 / 61-65 / 66-70 / 71-
Der Tarif in den Zusatzversicherungen widerspiegelt die effektiv von einer Altersgruppe verursachten Kosten. Der Altersgruppenwechsel ist ein fester Bestandteil der Tarifstruktur und tritt bei Erreichen der jeweiligen Altersgruppengrenze automatisch in Kraft. Die von einem Prämienanstieg betroffenen Versicherten haben die Möglichkeit, ihre entsprechenden Zusatzversicherungen bis zum Jahresende zu kündigen.

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Wie bin ich versichert?

Für viele Kundinnen und Kunden ist die Krankenversicherung ein einziges Produkt. Hier müssen wir oft die gesetzliche Trennung zwischen obligatorischer Grundversicherung und Zusatzversicherung erklären. Die Vorteile einer umfassenden Visana-Zusatzversicherung wie etwa für einen Spitalaufenthalt, spezielle ambulante Behandlungen oder für Reisen ins Ausland stehen meist im Mittelpunkt der Beratungsgespräche.

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Welche Prämienersparnismöglichkeiten bietet die Visana?

Eine der beliebtesten Sparmöglichkeiten ist der Einbau oder die Erhöhung der Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung. Durch Eigenverantwortung und Treue zur Visana begünstigen wir Sie mit weiteren Rabatten. Die Bedürfnisse sind sehr individuell und dementsprechend die Lösungsvorschläge der Visana-Geschäftsstellen.

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Wie kann ich Selbstbehalt und Prämienausstände begleichen?

Die Geschäftsstellen und der Kundendienst helfen hier weiter.

Bitte beachten Sie aber auch, dass ein Prämienrückstand oder eine offene Kostenbeteiligung zu einem Unterbruch der Leistungszahlungen führen kann.

Welche Konsequenzen hat für mich ein Prämienrückstand?

Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhalten Sie eine Zahlungserinnerung (1. Mahnung). Bleiben weiterhin Prämien oder Kostenbeteiligungen offen, wird Ihnen eine eingeschriebene Mahnung (2. Mahnung) gesandt. Für die damit entstehenden Aufwendungen werden Ihnen CHF 50.- in Rechnung gestellt.

Wenn auch die 14-tägige Zahlungsfrist gemäss 2. Mahnung unbenutzt verstreicht:

  • Muss die Visana die Ausstände aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG auf dem Betreibungsweg einfordern
  • Ruht für die Zusatzversicherungen nach VVG die Leistungspflicht der Visana so lange, bis sämtliche Ausstände (Prämien, Zinsen und Kosten) für die Zusatzversicherungen vollständig beglichen sind. Für die Zeit des Leistungsaufschubs können rückwirkend keine Leistungen mehr geltend gemacht werden

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AHV, IV, UVG, KVG. Wer bezahlt?

Wer kommt wofür auf? Mit Unterstützung des juristischen Dienstes stehen Ihnen unsere Spezialisten mit Rat und Tat bei.

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Wann benötige ich eine Unfallversicherung?

Versicherungsschutz für Nicht-Berufsunfälle ab 8 Stunden pro Woche

Wer mindestens 8 Stunden pro Woche für eine/n Arbeitgeber/in tätig ist, ist sowohl für Berufs- als auch für Nicht-Berufsunfälle nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert.

Ein möglicher Ausschluss der Deckung für Nicht-Berufsunfälle bezieht sich allerdings nur auf die Krankenpflege in der Grundversicherung. Die Visana empfiehlt ihren Versicherten, in jedem Fall mit der zuständigen Geschäftsstelle Verbindung aufzunehmen. Hier werden Sie kompetent und umfassend zu allen Fragen rund um die Kranken- und Unfallversicherung beraten.

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Wie funktioniert das Inkasso der Visana?

Jährlich 500 000 Zahlungserinnerungen und Mahnungen.

Ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungsabrechnungen und andere Ausstände werden bei der Visana Services AG am Hauptsitz in Bern zentral einkassiert. Hierfür zuständig ist die Abteilung Inkasso. Jährlich verschickt die Visana Services AG über 500 000 Zahlungserinnerungen und Mahnungen, mit welchen säumige Versicherte auf Ausstände hingewiesen werden. Die dadurch entstehenden Kosten werden nach dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt, denn die pünktlich zahlenden Kundinnen und Kunden sollen diese Kosten nicht mittragen müssen.

Für eingeschriebene Mahnungen wird eine Mahngebühr in der Höhe von CHF 50.- in Rechnung gestellt. Folgende Gebührenregelung kommt bei der Bearbeitung von Ausständen zur Anwendung:

Rechtliches Inkasso

Forderungsbetrag in CHF Bearbeitungskosten in CHF
0.- - 249.95 25.-
250.- - 499.95 50.-
500.- - 999.95 100.-
1 000.- - 1 499.95 150.-
1 500.- - 2 499.95 200.-
2 500.- - 5 999.95 250.-
6 000.- - 9 999.95 300.-
10 000.- - und mehr 350.-

Kontoauszüge

Periode Kosten in CHF
Laufendes und Vorjahr gratis
Laufendes minus 2 oder 3 Jahre 30.-
Laufendes minus 4 und mehr Jahre 50.-

Abzahlungsvereinbarungen

CHF 5.- pro Rate. Die Ratenzahlungszuschläge werden vorschüssig einkassiert, d.h. bei max. 6 Raten wird der versicherten Person ein Einzahlungsschein von CHF 30.- zugestellt.

Bitte Original-Einzahlungsscheine mit Referenznummer verwenden

Um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, zur Begleichung von Rechnungen in jedem Fall den zugestellten Einzahlungsschein mit Referenznummer zu verwenden oder auch zu prüfen, ob ein Lastschriftverfahren (LSV) bei der kontoführenden Bank oder bei der Post in Frage kommt.

Finanzieller Engpass? Visana Geschäftsstellen stehen zur Seite.

Bei sich abzeichnenden finanziellen Engpässen steht Ihnen die zuständige Geschäftsstelle der Visana unterstützend zur Seite, um frühzeitig Lösungsmöglichkeiten für eine Überbrückung zu besprechen.

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Wie sind die Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsbedingungen?

Modus Fälligkeit Skonto
Monatlich am 1. des Prämienmonats -
Zweimonatlich am 1. des ersten Prämienmonats -
Quartalsweise am 1. Februar
am 1. Mai
am 1. August
am 1. November
-
Semesterweise am 1. Januar und 1. Juli oder
am 1. März und 1. September
1 %
-
Jahresweise am 1. Januar
am 1. März
2 %
-