Prämienverbilligung

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Prämienverbilligung für Personen mit niedrigem Einkommen

Die Kantone gewähren Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen individuelle Prämienverbilligungen. Diese Unterstützung erfolgt nicht in allen Kantonen automatisch. Deshalb lohnt es sich, bei der Wohnortsgemeinde nachzufragen, ob ein Anspruch auf die Vergünstigung besteht. Nutzen Sie dieses Recht.

Prämienverbilligung den einzelnen Kantonen

Wir geben Ihnen Auskunft über die Prämienverbilligungsmöglichkeiten in Ihrem jeweiligen Kanton.

Kantonswappen Aargau Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Appenzell Ausserrhoden Die Prämienverbilligung wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Appenzell
Innerrhoden
Die Prämienverbilligung wird im Kanton Appenzell Innerrhoden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Baselland Die Prämienverbilligung wird im Kanton Baselland nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

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Kantonswappen Baselstadt Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Bern Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Fribourg Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Genf Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Glarus Die Prämienverbilligung wird im Kanton Glarus nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

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Kantonswappen Graubünden Die Prämienverbilligung wird im Kanton Graubünden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

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Kantonswappen Jura Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Luzern Die Prämienverbilligung wird im Kanton Luzern nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

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Kantonswappen Neuenburg Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Nidwalden Die Prämienverbilligung wird im Kanton Nidwalden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

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Kantonswappen Obwalden Die Prämienverbilligung wird im Kanton Obwalden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

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Kantonswappen Schaffhausen Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Schwyz Die Prämienverbilligung wird im Kanton Schwyz nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

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Kantonswappen Solothurn Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen St. Gallen Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Tessin Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Thurgau Die Prämienverbilligung wird im Kanton Thurgau nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Uri Die Prämienverbilligung wird im Kanton Uri nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren:

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Kantonswappen Wallis Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Waadt Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Zug Informationen zur Prämienverbilligung
Kantonswappen Zürich Informationen zur Prämienverbilligung