Versicherung sistieren
Unfalldeckung in der Krankenversicherung sistieren
Die Deckung für Unfälle kann ausgelassen werden, wenn ein Versicherter gegen Berufs- und Nichtberufsunfall nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versichert ist. Voraussetzung für eine Sistierung ist allerdings, dass die wöchentliche Arbeitszeit mindestens acht Stunden beträgt.
