Versicherung sistieren

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Unfalldeckung in der Krankenversicherung sistieren

Die Deckung für Unfälle kann ausgelassen werden, wenn ein Versicherter gegen Berufs- und Nichtberufsunfall nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) versichert ist. Voraussetzung für eine Sistierung ist allerdings, dass die wöchentliche Arbeitszeit mindestens acht Stunden beträgt.