Mutterschaftsversicherung
Gesetzliche Mutterschaftsversicherung
Die Mutterschaftsversicherung ist Bestandteil des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung (EOG). Die obligatorischen Leistungen bei Mutterschaft sind auf 80 % des EO-Maximallohnes von CHF 88 200.- (CHF 196.- pro Tag) und auf 14 Wochen begrenzt.
Geltendmachung der Mutterschaftsentschädigung
Die Mutterschaftsentschädigung kann von der Mutter, dem Arbeitgeber oder den Angehörigen bei der AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Formulare und weiterführende Informationen
Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO
Als Arbeitgeber sollten Sie den Leistungsumfang gemäss EO wie folgt überprüfen:
- Erfüllen die Leistungen die Verpflichtungen aus einem GAV?
- Sehen Einzelarbeitsverträge Leistungen über dem EO-Minimum vor?
- Möchten Sie eine längere Leistungsdauer als 98 Tage versichern?
- Möchten Sie den AHV-Lohn versichern?
Für den optimalen Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen an.
Die Taggeldhöhe sowie auch die Leistungsdauer kann an die Verpflichtungen aus Gesamt- oder Einzelarbeitsverträgen oder auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
- Verlängerung der Leistungsdauer auf 16 Wochen
- Erhöhung der Entschädigungshöhe der EO auf 90 % oder 100 %
- Erhöhung des versicherten Lohnes

A Gesetzliche Leistungen der EO
B Ergänzung des versicherbaren Einkommens und/oder höhere prozentuale Entschädigung mit der "Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO".
C Verlängerung der Leistungsdauer mit der "Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO" der Visana
