Mutterschaftsversicherung

Briefsymbol - Link senden   Druckersymbol - Seite drucken  

Gesetzliche Mutterschaftsversicherung

Die Mutterschaftsversicherung ist Bestandteil des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung (EOG). Die obligatorischen Leistungen bei Mutterschaft sind auf 80 % des EO-Maximallohnes von CHF 88 200.- (CHF 196.- pro Tag) und auf 14 Wochen begrenzt.

Geltendmachung der Mutterschaftsentschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung kann von der Mutter, dem Arbeitgeber oder den Angehörigen bei der AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Formulare und weiterführende Informationen

Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO

Als Arbeitgeber sollten Sie den Leistungsumfang gemäss EO wie folgt überprüfen:

  • Erfüllen die Leistungen die Verpflichtungen aus einem GAV?
  • Sehen Einzelarbeitsverträge Leistungen über dem EO-Minimum vor?
  • Möchten Sie eine längere Leistungsdauer als 98 Tage versichern?
  • Möchten Sie den AHV-Lohn versichern?

Für den optimalen Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen an.

Die Taggeldhöhe sowie auch die Leistungsdauer kann an die Verpflichtungen aus Gesamt- oder Einzelarbeitsverträgen oder auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

  • Verlängerung der Leistungsdauer auf 16 Wochen
  • Erhöhung der Entschädigungshöhe der EO auf 90 % oder 100 %
  • Erhöhung des versicherten Lohnes

Grafik "Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO"

A Gesetzliche Leistungen der EO

B Ergänzung des versicherbaren Einkommens und/oder höhere prozentuale Entschädigung mit der "Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO".

C Verlängerung der Leistungsdauer mit der "Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO" der Visana