Unfallversicherung gemäss UVG

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Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Ihre Mitarbeitenden gegen Unfall zu versichern.

Wer muss versichert werden?

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen.

Welche Unfälle sind versichert?

Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle sowie Berufskrankheiten. Nichtbetriebsunfälle nur für Personen, die mind. 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Welcher Lohn ist versichert?

Versichert ist der AHV-Lohn bis zur UVG-Lohngrenze von zur Zeit CHF 126 000.- pro Person und Jahr.

Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen:

  • Ambulante Behandlung durch einen Arzt
  • Behandlung im Spital, allgemeine Abteilung
  • Taggeldleistungen ab dem 3. Tag in der Höhe von 80 % bis zum UVG-Lohnmaximum
  • Zahlung von Invaliden- und Hinterlassenenrenten

Reduktion der Verwaltungskosten

Haben Sie die Krankentaggeldversicherung ebenfalls bei der Visana? Sie profitieren von reduzierten Verwaltungskostensätzen im UVG.

Tipp

Mit einer UVG-Zusatzversicherung können Sie die Leistungen des UVG bedürfnisgerecht optimieren. Prüfen Sie unsere Angebote.