Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Ihre Mitarbeitenden gegen Unfall zu versichern.
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen.
Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle sowie Berufskrankheiten. Nichtbetriebsunfälle nur für Personen, die mind. 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Versichert ist der AHV-Lohn bis zur UVG-Lohngrenze von zur Zeit CHF 126 000.- pro Person und Jahr.
Haben Sie die Krankentaggeldversicherung ebenfalls bei der Visana? Sie profitieren von reduzierten Verwaltungskostensätzen im UVG.
Mit einer UVG-Zusatzversicherung können Sie die Leistungen des UVG bedürfnisgerecht optimieren. Prüfen Sie unsere Angebote.
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