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Unfallversicherung gemäss UVG

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Ihre Mitarbeitenden gegen Unfall zu versichern.

Wer muss versichert werden?

Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen.

Welche Unfälle sind versichert?

Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle sowie Berufskrankheiten. Nichtbetriebsunfälle nur für Personen, die mind. 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.

Welcher Lohn ist versichert?

Versichert ist der AHV-Lohn bis zur UVG-Lohngrenze von zur Zeit CHF 126 000.- pro Person und Jahr.

Der Versicherungsschutz umfasst im Wesentlichen:

Reduktion der Verwaltungskosten

Haben Sie die Krankentaggeldversicherung ebenfalls bei der Visana? Sie profitieren von reduzierten Verwaltungskostensätzen im UVG.

Tipp

Mit einer UVG-Zusatzversicherung können Sie die Leistungen des UVG bedürfnisgerecht optimieren. Prüfen Sie unsere Angebote.



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