Häufige Fragen

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Worin bestehen die Vorteile einer Taggeldversicherung?

Der Arbeitgeber kann mit der Taggeldversicherung die fixen Lohnkosten bzw. die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit und Unfall absichern. Sein unternehmerisches Risiko wird damit kalkulierbar. Finanziell weitreichende Folgen lassen sich mit massgeschneiderten Lösungen reduzieren. Sofern vereinbart gewährt die Visana dem Unternehmer bei gutem Schadenverlauf eine Gewinnbeteiligung. Durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung zeichnen sie sich als fortschrittlicher und verantwortungsbewusster Arbeitgeber aus. Die Visana garantiert zudem in der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung wie auch in der Heilungskostenversicherung vertraglich das Übertrittsrecht in die Einzelversicherung und damit einen angemessenen Schutz für Mitarbeitende, welche aus einem Unternehmen austreten.

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Worin bestehen die Vorteile einer Kollektiv-Heilungskostenversicherung?

Der Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitenden eine zusätzliche Einkommensverbesserung, kostenlos und steuerfrei. Der modulare Aufbau der Zusatzversicherungen erlaubt einen auf die einzelnen Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz. Die vorteilhaften Prämien in den Zusatzversicherungen der Visana werden zusätzlich noch rabattiert. Wie in der Taggeldversicherung ist auch hier der Übertritt in die Einzelversicherung garantiert.

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Was beinhaltet die Mutterschaftsversicherung nach EO?

Wie verhält es sich bei Geburten vor 1.7.2005, wenn im Krankentaggeldvertrag das Geburtengeld versichert ist? Sie erhalten die Leistungen, die zum Zeitpunkt der Geburt versichert waren, auch über den 1.7.2005 hinaus; d.h. der Leistungsanspruch auf die vereinbarten Taggelder bleibt bestehen (Höhe, Dauer).
Wann wird die Entschädigung der EO ausgerichtet? Monatlich nachschüssig - ausser die monatliche Leistung ist kleiner als CHF 200.-. In diesem Fall wird sie am Schluss einmalig ausgerichtet.
Sind Mutterschaftsgelder AHV-befreit? Mutterschaftsgelder der EO sind AHV-pflichtig.
Erhalte ich zusätzlich zum Unfalltaggeld (UVG) das Mutterschaftsgeld? Der Bezug von Mutterschaftsleistungen schliesst den gleichzeitigen Bezug von ALV, IV und UVG Taggelder aus.
Wie verhält es sich, wenn meine bisherigen Taggeldleistungen aus einer anderen Sozialversicherung (z.B. UVG) höher sind, als die Mutterschaftsleistungen? Die Taggelder der Mutterschaftsversicherung sind mindestens gleich hoch, wie die bisherigen Taggelder, d.h. der Maximal-Jahreslohn von
CHF 88 200.- kommt nicht zur Anwendung.

Einführung der Mutterschaftsversicherung nach EO per 1. Juli 2005

Am 26. September 2004 hat das Stimmvolk einem bezahlten Mutterschaftsurlaub zugestimmt. Die Mutterschaftsversicherung der Erwerbsersatzordnung (EO) tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Erwerbstätige Mütter erhalten nach der Geburt während max. 14 Wochen Lohnersatz im Umfang von 80 % ihres Einkommens. Mit der "Mutterschaftsversicherung in Ergänzung zur EO" bietet Ihnen die Visana die Möglichkeit, weitergehende Verpflichtungen aus einem GAV abzudecken oder z.B. den AHV-Lohn zu versichern.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmerinnen und selbstständig Erwerbende
  • Frauen, die im Betrieb ihres Ehemannes gegen einen Barlohn mitarbeiten.

Die Frauen müssen während der letzten 9 Monate vor der Niederkunft in der AHV obligatorisch versichert gewesen sein und mindestens 5 Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben, um den Anspruch für die Mutterschaftsentschädigung geltend machen zu können. Gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU können ausländische Versicherungs- und Beschäftigungszeiten angerechnet werden.
Der Entschädigungsanspruch entsteht für die Mutter, also nicht für das Kind oder den Vater, mit der Niederkunft eines lebensfähigen Kindes. Bei Totgeburten entsteht der Anspruch nur, wenn die Schwangerschaft mehr als 23 Wochen gedauert hat.

Welche Leistungsdauer zählt?

Der Mutterschaftsurlaub ist auf maximal 14 Wochen (98 Tage) beschränkt. Mit der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit - unabhängig vom Arbeitspensum - entfällt der Anspruch auf Taggeldleistungen der EO. Der Urlaub kann nicht aufgeschoben werden.

Wie hoch ist das Taggeld?

Das Taggeld beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens und ist auf ein Maximum von CHF 196.- pro Tag limitiert. Dies entspricht einem hochgerechneten Jahressalär von CHF 88 200.-.

Welche Koordinationsbestimmungen gelten?

  • Der Bezug von Leistungen aus der Mutterschaftsversicherung schliesst den gleichzeitigen Bezug von Taggeldleistungen gemäss ALV, IV und UVG aus.
  • Die Taggeldleistungen aus der Mutterschaftsversicherung sind mindestens gleich hoch wie die Leistungen aus anderen Sozialversicherungen, die im Zeitpunkt der Niederkunft bezogen werden.

Welche Lohnabzüge sind von der Mutterschaftsentschädigung zu berücksichtigen?

  • AHV/IV/EO/ALV und BVG:
    Die Taggeldleistungen aus der Mutterschaftsversicherung gemäss EO gelten als Einkommen und sind daher abzugspflichtig.
  • UVG und UVG-Zusatz:
    keine Lohnabzüge

Wann werden die Leistungen der Mutterschaftsversicherung ausbezahlt?

  • Gemäss Gesetz ist die Mutterschaftsversicherung erstleistend. Die Leistungen werden monatlich nachschüssig ausbezahlt.
  • Sind die monatlich geschuldeten Leistungen kleiner als CHF 200.-, so wird die gesamte Leistung einmalig auf das Ende der Leistungsdauer ausgerichtet.

Lohnfortzahlung - Welche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen müssen beachtet werden?

  • Einzelarbeitsvertrag:
    Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Leistungen behalten ihre Gültigkeit, auch dann, wenn sie die gesetzlichen Leistungen aus der EO überschreiten. Sie können nur mit einer Änderungskündigung reduziert werden.
  • Gesamtarbeitsvertrag:
    Die Lohnfortzahlungs-Bestimmungen gemäss GAV behalten in jedem Fall ihre Gültigkeit.