Medienmitteilungen

Briefsymbol - Link senden   Druckersymbol - Seite drucken     

Geben und Nehmen: das Prinzip einer guten Beziehung

Ab Januar 2001 gewähren wir bis zu 35 Prozent Schadenfreiheitsrabatt auf den Prämien der Spital-Zusatzversicherung

Damit honoriert die Visana Verantwortungs- und Kostenbewusstsein ihrer Versicherten.

Die Zufriedenheit der Versicherten steht im Mittelpunkt aller Aktivitäten der Visana. Deshalb kommen wir mit der Teilung von Grund- und Zusatzversicherung im Bereich der Schadenfreiheit einem oft geäusserten Wunsch nach. Der Schadenfreiheitsrabatt ist eine freiwillige Leistung der Visana und in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB) nicht explizit beschrieben.

Alt:

Bis anhin konnten alle versicherten Personen den Schadenfreiheitsrabatt beanspruchen, die während mindestens einer einjährigen Beobachtungsperiode aus der Grundversicherung sowie aus den Zusatzversicherungen "Spital", "Ambulant" und "Komplementär" Nettoleistungen von weniger als 200 Franken bezogen haben.

Neu:

Ab 1. Januar 2001 geniessen all jene Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt, die im Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2000 aus der Kombination der Zusatzversicherungen "Spital", "Ambulant", "Komplementär" überhaupt keine Nettoleistungen bezogen haben. Leistungen aus der Grundversicherung sind für diese Bewertung nicht mehr massgebend.

Ausschlaggebend für die Rabattberechtigung ist neu das Abrechnungsdatum der Visana, und nicht mehr länger der Behandlungsbeginn. Dies fördert die Transparenz und verhindert Abgrenzungsprobleme.

Wichtige Hinweise:

  • Eingelöste Wellness-Schecks werden als Leistung im Sinne des Schadenfreiheitsrabattes nicht angerechnet.
  • Bei Unsicherheit, ob Leistungen aus den Zusatzversicherungen "Spital", "Ambulant" und "Komplementär" fällig werden, empfehlen wir Ihnen, das zuständige Visana-Leistungszentrum vor Einreichen der Rechnungen anzufragen. Insbesondere empfehlen wir Ihnen beim Bezug von Medikamenten, welche wir der Apotheke direkt bezahlen, den Arzt oder die Apotheke nach allfällig nichtpflichtigen Medikamenten zu befragen. Sind die Kosten für nichtpflichtige Medikamente geringer als der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes, ist es von Vorteil, wenn Sie diese Kosten bar bezahlen.
  • Sobald wir Leistungen aus den Zusatzversicherungen "Ambulant", "Spital" oder "Komplementär" abrechnen, entfällt der Anspruch auf die Rabatte. Dies kann durch nachträgliche Rückzahlung von Leistungen nicht beeinflusst werden.

Für weitere Auskünfte:

Visana Unternehmenskommunikation
Direktwahl: 031 357 91 02
Fax: 031 357 96 32