Gesundheitspolitik
Neue Spitalfinanzierung bringt Kostenverschiebungen
Das Parlament wollte mit der neuen Spitalfinanzierung und der Einführung von Fallpauschalen mehr Qualität und Kostentransparenz in der Grundversicherung. Der neu definierte einheitliche Kostenteiler zwischen Kantonen und Krankenversicherern sowie die Einführung der freien Spitalwahl führen zu Verschiebungen der Finanzströme.
Grundsätzlich müssen bei deren Betrachtung zwei zentrale Aspekte auseinander gehalten werden. Per Anfang 2012 müssen sich die Kantone an den Kosten von ausserkantonalen Hospitalisationen beteiligen. Dies führt zu einer Belastung der Kantone und einer Entlastung der Zusatzversicherungen um rund 300 Mio. Franken.
Neben dieser Verschiebung werden die Zusatzversicherungen mittelfristig durch die neue Kostentransparenz um rund 1 Milliarde Franken entlastet. Grund ist der Abbau der heutigen Quersubventionierungen der Grundversicherung durch die Zusatzversicherten und die Reduktion der sehr hohen Vergütungen für Chef- und Belegärzte durch Halbprivat- und Privatversicherte. Mit den ab 2012 geltenden Fallpauschalen sind alle medizinischen Leistungen abgegolten – unabhängig davon, ob die Patienten in einem Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer liegen. Es können nur noch die echten Mehrleistungen für Zusatzversicherte in Rechnung gestellt werden. Dies sind insbesondere die Hotellerie – also Ein- oder Zweibettzimmer – und die freie Arztwahl.
Entlastung Zusatzversicherungen und Mehrbelastung Kantone durch die freie Spitalwahl
Heute werden Spitalaufenthalte – vereinfacht gesagt – je zur Hälfte vom jeweiligen Wohnkanton des Patienten und der Krankenversicherung bezahlt. Geht ein Patient in ein ausserkantonales Spital, bezahlt der Kanton seinen Anteil nur, wenn sich die ausserkantonale Hospitalisation aus medizinischen Gründen aufdrängte. Beispielsweise weil die eigenen kantonalen Spitäler einen bestimmten Eingriff nicht durchführen.
Geht heute ein Patient aber ohne medizinische Notwendigkeit in ein ausserkantonales Spital, bezahlt der Wohnkanton nichts. Der Patient oder sein Krankenversicherer hat die Kosten zu übernehmen. Deshalb empfahl sich der Abschluss der Versicherung „Ganze Schweiz allgemein“.
Ab 2012 gilt nun neu die Spitalwahlfreiheit. Patienten können frei entscheiden, in welches Spital sie gehen wollen. Die Kantone beteiligen sich neu an den Kosten für alle ausserkantonal hospitalisierten Patienten. Bedingung ist, dass das Spital auf der Liste des jeweiligen Kantons aufgeführt ist. Zudem bezahlt der Wohnkanton nicht mehr, als der bei ihm geltende Tarif. Da aber dieser tiefer sein kann als in jenem Kanton, in welchem sich ein Patient behandeln lässt, entsteht eine mögliche Deckungslücke.
Zur Vermeidung dieser Deckungslücke durch den potentiell höheren Tarif im ausserkantonalen Spital sollte auch nach 2012 die Versicherung „Ganze Schweiz allgemein“ abgeschlossen werden, wenn man keine finanziellen Risiken eingehen will.
Finanzielle Konsequenzen der freien Spitalwahl
Die Änderung der Finanzströme lässt sich nicht exakt prognostizieren. Geschätzte 9 Prozent aller Hospitalisationen erfolgen heute ausserkantonal und sind nicht medizinisch indiziert. Dies entspricht einem Kostenvolumen zulasten der Grundversicherung von ungefähr 500 Millionen Franken.
Theoretisch müssen die Kantone ab 2012 neu den ungefähr gleichen Beitrag für ausserkantonale Hospitalisationen übernehmen. Von diesem Betrag sind aber verschiedene Positionen abzuziehen: Kantone haben teilweise bereits heute ausserkantonale Spitäler auf ihrer Spitalliste, bei denen sie ihren 50-Prozent-Anteil schon bezahlen. Weiter müssen bei der Ermittlung der Mehr- bzw. Minderkosten die Tarifunterschiede und die Kosten der nichtsubventionierten Spitäler auf den Spitallisten berücksichtigt werden. Alle das mindert den vermeintlichen Mehraufwand der Kantone um rund 200 Mio. Franken. Die geschätzte effektive Mehrbelastung der Kantone ab 2012 zugunsten der Zusatzversicherungen beträgt somit rund 300 Mio. Franken.
Auswirkungen der freien Spitalwahl auf Zusatzversicherungen offen
Ob diese Entlastung der Spitalzusatzversicherungen tatsächlich zustande kommt, ist im gegenwärtigen Zeitpunkt absolut offen, denn viele Entscheide mit Kostenfolgen stehen noch aus. Dazu gehören die Spitalplanungen der Kantone und die Frage, welche und wie viele Spitäler von den Kantonen auf ihre Spitallisten genommen werden. Dies hat Auswirkungen auf die Kosten und damit die Prämien. Offen ist auch, wie sich die Patienten verhalten und in welche Spitäler sie sich begeben, nachdem sie nun die freie Spitalwahl haben.
Zudem stellt sich die Frage, was mit den Spitälern geschieht, die von den Kantonen nicht auf ihre Spitalliste genommen werden. Mit diesen können die Krankenversicherer Verträge zur Behandlung von Patienten abschliessen – sie müssen allerdings die vollen Kosten übernehmen, da die Kantone ihren 50-Prozent-Anteil nicht bezahlen müssen.
Heute konkrete Prämien für die Spitalzusatzversicherungsprodukte im Jahr 2012 zu nennen, wäre reine Spekulation und damit verantwortungslos. Zudem ist die Prämiensituation je nach gewählter Spitalzusatzversicherungen und Altersgruppe unterschiedlich. Da im Bereich der Spitalzusatzversicherungen ein harter Konkurrenzkampf unter den Krankenversicherern besteht, ist die Sorge von überhöhten Prämien ungerechtfertigt.
Die Versicherer hoffen, dass die Kantone den Willen des Gesetzgebers respektieren und den Patienten ihre Wahlfreiheit nicht vorenthalten. Falls dies die Zusatzversicherungen tatsächlich entlastet, werden die Versicherer dieses Geld an die Kunden weitergeben, sei es durch Nullrunden trotz Kostensteigerungen oder vielleicht auch Prämienreduktionen.
Mittelfristiger Wegfall der Quersubventionierungen durch die Einführung von DRG
Mit den ab 2012 geltenden Fallpauschalen sind alle medizinischen Leistungen abgegolten – unabhängig davon, ob die Patienten in einem Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer liegen. Zusatzversicherten können nur noch die echten Mehrleistungen in Rechnung gestellt werden. Dies sind insbesondere die Hotellerie – also Ein- oder Zweibettzimmer – und die freie Arztwahl.
Für Spitalleistungen im Zusatzversicherungsbereich bezahlten die Krankenversicherer im Jahre 2009 – für 2010 liegen die Zahlen noch nicht vor – über 2,6 Milliarden Franken. Da mit der neuen Spitalfinanzierung Kostentransparenz geschaffen wird, können nur noch die echten Mehrleistungen privat und halbprivat in Rechnung gestellt werden. Diese können auf rund 1,4 Milliarden Franken beziffert werden.
Die restlichen 1,2 Milliarden Franken gehören den Prämienzahlern. Mit anderen Worten: es muss mittelfristig zu einer Prämienreduktion von gegen 50 Prozent kommen. Dadurch werden Spitalzusatzversicherungen wieder für breitere Bevölkerungskreise interessant, die bisher von den hohen Prämien abgeschreckt wurden.
GDK-Schätzung bezüglich Entlastung der Zusatzversicherungen um 1,6 Milliarden Franken
Seit längerer Zeit behauptet die GDK, mit der neuen Spitalfinanzierung würden die Zusatzversicherungen auf Kosten der Kantone um 1,6 Milliarden Franken entlastet. Dies stimmt nicht. Die GDK zählt nicht nur Kraut und Rüben zusammen, sondern vergleicht auch noch Äpfel mit Birnen.
Erstens wird die OKP gemäss santésuisse - Berechnung hypothetisch um 700 Mio. Franken belastet. Diese Mehrbelastung trifft nur ein, wenn die Kantone ihre Spitallisten weiterführen und bei der Festlegung des Kostenteilers die Interessen der Steuerzahler über die Interessen der Prämienzahler stellen. Es käme zu einer Entlastung des Steuerzahlers auf Kosten der Grundversicherung.
Zweitens behaupten die Kantone, sie hätten Mehrkosten für Investitionen von einer Milliarde Franken. Die Investitionen werden allerdings bereits heute bezahlt. Es ändert einzig der Topf, aus dem die Kantone dieses Geld zahlen müssen. War es bis anhin die Baudirektion ist es neu die Gesundheitsdirektion.
Die Spitalzusatzversicherungen werden einzig durch die Mitfinanzierung der ausserkantonalen Wahlhospitalisationen der Kantone im Umfang von rund 300 Mio. Franken entlastet. Die Milchbüchleinrechnung der GDK ist falsch, nicht belegt und rein politisch motiviert.
