Schwangerschaft
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Nabelschnurblut kann Leben retten. Das Blut aus der Nabelschnur ist reich an blutbildenden Stammzellen. Aus diesen Zellen entwickeln sich die lebenswichtigen Blutzellen: rote und weisse Blutkörperchen sowie die Blutplättchen.
Nach der Geburt und der Durchtrennung der Nabelschnur wird das Blut entnommen und daraus Blutstammzellen gewonnen, welche danach für die Behandlung von Leukämiepatienten und Patienten mit Immunerkrankungen eingesetzt werden können.
Bei einer Therapie mit Blutstammzellen werden Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder dem Blutkreislauf entnommen und anschliessend transplantiert. Man verwendet dafür entweder die körpereigenen Blutstammzellen oder diejenigen eines geeigneten Spenders, welcher über passende Gewebemerkmale verfügt. Nabelschnurblut ist eine weitere mögliche Quelle für die Gewinnung von Blutstammzellen.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten für eine Nabelschnurbluteinlagerung. Wir haben Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt:
Bei einer Spende des Nabelschnurbluts für die öffentliche Bank werden die Kosten für die Entnahme, Laboruntersuchungen und Einlagerung übernommen. Das Blut wird in der Nabelschnurbank in Basel oder Genf aufbewahrt. Die gespendete Einheit wird anonym im öffentlichen Register für Blutstammzellspender aufgeführt und steht allen Patienten und Patientinnen zur Verfügung, welche eine Blutstammzellspende benötigen. |
Das Spenden von Nabelschnurblut ist unter folgenden Bedingungen nicht möglich:
Nabelschnurblutspenden für die öffentliche Bank können heute in den Frauenkliniken in Bern, Basel und Genf und am Kantonsspital Aarau gemacht werden.
Wenn ein Kind in der Familie erkrankt ist, kann Nabelschnurblut (eines Geschwisters) gezielt für das erkrankte Kind gespendet werden. Diese Art der familiären Nabelschnurblutspende ist in allen Geburtskliniken der Schweiz möglich. Das Blut wird nach der Entnahme in einer der beiden Nabelschnurblutbanken in Genf oder Basel eingefroren und bis zur Verwendung gelagert. |
Private Nabelschnurblutbanken sind kommerzielle Firmen. Sie lagern das Nabelschnurblut gesunder Neugeborener auf Wunsch der Eltern für das Kind selbst, respektive für seine Familie, für den eventuellen späteren Eigenbedarf ein. Die Kosten für die private Spende müssen durch die Eltern selbst getragen werden. |
Tipp für diese Option:
Prüfen Sie bitte die Angebote für die private Einlagerung nach Seriosität und Qualität der Firma, damit Ihre private Nabelschurspende professionell verarbeitet wird und Ihnen im Notfall sofort zur Verfügung steht.
Seit Anfang Juli 2020 führt die Frauenklinik des Inselspitals Bern gemeinsam mit Blutspende SRK Schweiz und der privaten Nabelschnurblutbank Swiss Stem Cell Biotech (SSCB) ein Pilotprojekt mit Hybridspende (gemischte Spende) durch.
Bei der Hybridspende wird das Nabelschnurblut nach der Geburt zunächst für den Eigengebrauch eingelagert. Zusätzlich aber werden, wie bei einer öffentlichen Spende, die Daten im öffentlichen Register für Blutstammzellspender der Schweiz anonym aufgenommen. Passen diese Daten und Gewebemerkmale zu einem Patienten, welcher eine Blutstammzellspende benötigt, haben die Eltern die Möglichkeit, die eingelagerte Einheit ihres Kindes freizugeben und die Kosten für die private Entnahme und Lagerung zurückzuerhalten. |
Dann kontaktieren Sie am besten frühzeitig Ihre Gynäkologin, Ihren Gynäkologen oder Ihre Geburtsklinik.
Mit der vorgeburtlichen Anmeldung erhalten Sie die Gewissheit, dass Ihr Kind ab Geburt optimal versichert ist. Ihnen entstehen keine ungedeckten Kosten.