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Erfolgreiche Aufdeckung Versicherungs­missbrauch

Christian Gautschi
Christian Gautschi
Die Gruppe „Bekämpfung Versicherungsmissbrauch“ bekämpft aktiv Missbrauch. Die Spezialisten haben polizeiliche Erfahrung und wissen, was es braucht, damit Verdachtsfälle aufgedeckt werden können. Gestützt auf eingeleitete Massnahmen werden Prämiengelder eingespart und gegen fehlbare Versicherte und Leistungserbringer werden entsprechende Sanktionen eingeleitet. Droht den Betrügern nun eine Gefängnisstrafe?

Spezialisten mit polizeilichen Erfahrung erkennen Auffälligkeiten

Seit Sommer 2016 ist das Team, welches nun aus fünf Mitarbeitenden besteht, erfolgreich unterwegs und geht systematisch bei Fällen von Missbrauch vor. Das BVM-Team bringt Ermittlungserfahrung aus der polizeilichen Berufstätigkeit mit und pflegt ein breites Netzwerk mit Behörden, Ämtern- und Leistungserbringern sowie Mitbewerbern. Das Team bekämpft in den Sparten Heilungskosten, Unfallversicherung, Krankentaggeld, EU/Vacanza und Directa gegen den Versicherungsmissbrauch. Es tauchen beispielsweise Unregelmässigkeiten bei Leistungsabrechnungen (Ärzte, Therapeuten, Spitäler), Mehrfachverrechnung oder fiktive Rechnungen auf.

 

Viele Verdachtshinweise erfolgen von Versicherten, Leistungserbringern, internen Stellen oder gelangen anonym an die Fachstelle. Bei konkreten Verdachtsfällen werden Befragungen von Versicherten und Leistungserbringern durchgeführt. Um ein besseres Gesamtbild zu erhalten, werden auch Spontanbesuche vor Ort gemacht. Der Augenschein vor Ort zeigt manchmal Bilder auf, welche auf Papier nur schwer vorstellbar sind. Überhöhte Stundenansätze für Massagebehandlungen in einem heruntergekommenen Studio oder Behandlungsformen, welche verrechnet werden, aber in der Praxis nicht angeboten werden.

 

Die betroffenen Personen reagieren auf die Besuche ganz unterschiedlich. Während die einen aktiv bei der Fallabklärung mithelfen, wirken andere sichtlich nervös, distanziert und streiten alles ab. 

Gefängnisstrafe droht für die Betrüger

Eine Rechnung ist im Sinne des Gesetzes eine Urkunde zur Geltendmachung eines Leistungsanspruches. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter sogar gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft. Dies besagt das Schweizerische Strafgesetzbuch.

Visana ist erfolgreich unterwegs

2019 behandelte das BVM-Team über 250 Verdachtsfälle und forderte mehrere Millionen erfolgreich zurück. Dieser Betrag kommt schliesslich allen Versicherten bei der Visana bei den Prämienrechnungen zu Gute. Visana fordert in den aufgedeckten Fällen konsequent sämtliche Versicherungsleistungen zurück, kündigt die Zusatzversicherungen und beendet soweit möglich die Zusammenarbeit mit Leistungserbringern im Zusatzversicherungsbereich. In vielen Fällen erhebt Visana zudem Strafanzeige. Ein aktives Bekämpfen des Versicherungsmissbrauchs hat nicht nur bereinigende, sondern auch präventive Wirkung.

Zeugen gesucht!

Sind Ihnen Unregelmässigkeiten, Personen, Firmen oder Leistungserbringer bekannt, welche mit der Abrechnung oder Meldung nicht korrekt umgehen, so können Sie sich ungeniert  an www.visana.ch/versicherungsmissbrauch wenden. Dort werden Ihre Anliegen vertraulich behandelt.

 

Mit Ihren aktiven Engagement tragen Sie ebenfalls viel dazu bei, damit gegen fehlbare Personen und Institutionen vorgegangen wird und die Prämien nicht unnötig in die Höhe schnellen.

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