zurück zur Übersicht

Reiseversicherung – Notfall im Ausland, was tun?

Patrizia Catucci
Patrizia Catucci
Was passiert, wenn man ausgerechnet während den Ferien im Ausland krank wird oder verunfallt? Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet und zeigen auf, was du im Notfall tun kannst.

Krank werden? Einen Unfall haben? Das will niemand! Erst recht nicht im Ausland. Denn das kann leider zusätzlich auch sehr teuer werden. Wenn du bei einem Notfall im Ausland also keine kostspieligen Überraschungen erleben möchtest, empfehlen wir dir, dir schon vor dem Reisen bereits Gedanken darüber zu machen und vorzusorgen.

 

In diesem Blogbeitrag findest du alle nötigen Informationen zum Thema «Reiseversicherung»: Was muss ich bei einem Notfall organisieren und was ist alles abgedeckt? Welche Notfallnummern sollte ich kennen? Und was passiert, wenn es doch passiert? Wir haben bei Mirko nachgefragt, der sich im Ausland einer Notfalloperation unterziehen musste.

Von der Grundversicherung werden nur Notfälle übernommen

Im Ausland sind durch die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse nur Notfallbehandlungen im Spital abgedeckt. Was ist eine Notfallbehandlung? Das heisst, die verunfallte Person kann ohne eine medizinische Behandlung die Rückreise in die Schweiz nicht antreten.

Warum lohnt sich eine Zusatzversicherung fürs Ausland?

Alle Kosten, die über eine einfache Notfallbehandlung hinausgehen, werden oft teuer verrechnet. Deshalb lohnt es sich zu prüfen, ob eine Reiseversicherung sinnvoll ist. Falls du bei Visana eine der Zusatzversicherungen Ambulant, Basic oder Spital hast, ist übrigens die Reiseversicherung für Reisen bis zu acht Wochen inbegriffen.

 

Wie gehst du im Ernstfall vor?

Vier Schritte zum Merken:

Schritt 1: Polizei verständigen

Wichtig ist, dass du Diebstahl, Einbruch und Raub sowie Unfälle im Strassenverkehr der örtlichen Polizei meldest, um dir den Versicherungsfall bestätigen zu lassen. Bei Sachschäden muss die Bescheinigung auflisten, was für Gegenstände verschwunden oder defekt sind.

Schritt 2: Unfall/Krankheit bei der Notrufzentrale deiner Krankenkasse melden

Bei einem Unfall oder einer Krankheit im Ausland setze dich sofort mit der Notrufzentrale deiner Krankenkasse in Verbindung (bei Visana ist dies: Medicall +41 848848855). Die Notrufzentrale ist immer erreichbar. Du erhältst dort sofort kostenlose Unterstützung und Beratung durch ein erfahrenes medizinisches Fachpersonal.

 

Folgende Angaben braucht die Krankenkasse, um dir zu helfen (sieben W’s):
 

  1. Was ist passiert?
  2. Wer ist betroffen?
  3. Wo ist die verunfallte/erkrankte Person?
  4. Wie kann man euch erreichen?
  5. Wer soll kontaktiert werden?
  6. Welchen Versicherungsschutz hat die betreffende Person?
  7. Wie lautet die Versicherungsnummer?

Schritt 3: Information Reiseveranstalter

Informiere den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft über den Unfall, Schaden oder die Krankheit, denn manchmal sind diese auch über den Veranstalter abgesichert.

Schritt 4: Belege und Rechnungen sammeln

Rechnungen und Belege, die den Unfall oder die Krankheit betreffen, sollten den Namen der behandelten Person, die Diagnose und die Behandlungsdaten enthalten und müssen bei deinem Reiseversicherungsanbieter eingereicht werden. Allenfalls müssen die Dokumente übersetzt werden.

Notoperation im Ausland – ein Erfahrungsbericht von Mirko

Was war dein Notfall?

Ferien in Mazedonien: Sommer, Sonne, Ruhezeit! Plötzlich habe ich mich schlecht gefühlt. Ich hatte Magenkrämpfe und schwarzen Stuhlgang. Sofort bin ich notfallmässig ins Spital gebracht worden. Diagnose: offenes Magengeschwür mit Blutungen.

Du warst im Spital? Wie war der Ablauf?

Im Spital in Skopje sollte ich sofort notoperiert werden. Die anfallenden Spitalkosten mussten wir vor der Operation direkt im Spital und als Barzahlung begleichen. Das haben wir natürlich gemacht. Nach fünf Tagen wurde ich aus dem Spital entlassen und konnte die Heimreise ohne speziellen Rücktransport (Ambulanzflugzeug) antreten. Ich hatte also Glück im Unglück.

Wann ist ein «spezieller» Rücktransport nötig?

Falls ein Rücktransport «medizinisch notwendig» oder «medizinisch sinnvoll» ist, also der Patient sich zum Beispiel in einem Land mit unzureichender ärztlicher Versorgung befindet, wird der Rücktransport normalerweise von der Reiseversicherung/Krankenkasse organisiert. Dieser medizinische Rücktransport heisst : «Repatriierung». Deshalb ist es wichtig, sofort mit der Reiseversicherung Kontakt aufzunehmen, falls ein Notfall eintrifft.

Wie hat dir die Reiseversicherung bei deinem Notfall geholfen?

Bei einem Spitalaufenthalt oder einer schweren Erkrankung ist es in jedem Fall wichtig, sofort die Versicherung zu informieren. Nach Rücksprache mit Visana hat meine Frau die Spitaldokumente ins Deutsche übersetzen lassen. Diese Dokumente und die Quittungen wurden nach meiner Rückkehr in die Schweiz an die Reiseversicherung gesendet. Alle Kosten wurden von Visana übernommen.

Was passierte als du wieder in der Schweiz warst?

In der Schweiz hatte ich lediglich eine Nachkontrolle (Magenspiegelung). Alles hat wunderbar geklappt und die Operation im Ausland ist gut verlaufen.

Alle wichtigen Telefonnummern, Apps und Links im Überblick

 

Alle Fragen sind beantwortet? Die Notfallnummern gespeichert? Dann wünschen wir schöne und gesunde Ferien!

 

Weiterlesen

Sag uns deine Meinung.

Hat dir der Artikel gefallen?
Wir freuen uns auf deinen Kommentar.

Blog-Regeln '
Kontakt