Auf einen Blick
Verschaffen Sie sich hier einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen, wenn Sie als Therapeutin oder Therapeut mit Visana zusammenarbeiten möchten oder schon zusammenarbeiten:
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Voraussetzungen für eine Anerkennung als Therapeutin oder Therapeut
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Alles Wichtige zur Abrechnung über die Zusatzversicherung Komplementär (inkl. Tarif 590)
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Adressänderung oder Kontaktdaten melden
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Grundsätze der Zusammenarbeit mit Visana
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Kontaktmöglichkeiten zur Fachstelle Therapeutenanerkennung
Anerkennung und Abrechnung als Therapeutin oder Therapeut bei Visana
Sie möchten neu mit Visana zusammenarbeiten? Erfahren Sie, was es für die Anerkennung braucht und wie der Ablauf funktioniert.
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Sie wenden eine oder mehrere Therapieformen an, die Visana anerkennt.
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Ihre Ausbildung entspricht unseren Anerkennungskriterien. Bitte legen Sie alle Ausbildungsnachweise bei, die Visana für eine Anerkennung verlangt.
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Der Strafregisterauszug darf beim Einreichen nicht älter als sechs Monate sein.
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Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie es mit Ihren Unterlagen ein.
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Sie sind mit unseren Grundsätzen der Zusammenarbeit einverstanden.
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Die Abrechnung erfolgt über eine Softwarelösung und standardisiertem Formular nach Tarif 590.
So funktioniert der Anerkennungsprozess
In drei einfachen Schritten zur Anerkennung bei Visana:
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Vergleichen Sie Ihre Ausbildungsunterlagen und Qualifikationen mit unseren aktuellen Anerkennungskriterien und überprüfen Sie, ob Sie alle Anerkennungskriterien erfüllen.
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Senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail.
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Die Fachstelle Therapeutenanerkennung der Health Insurance Solutions AG prüft Ihren Antrag sorgfältig und gibt Ihnen in der Regel innert weniger Wochen eine schriftliche Rückmeldung.
Für bereits anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten
Sie stehen bereits auf unserer Therapeutenliste? Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Qualitätssicherung, Adressänderung und zum Umgang mit Leistungsabklärungen.
Qualitätsanforderungen und Rahmenbedingungen
Als anerkannte Therapeutin oder anerkannter Therapeut verpflichten Sie sich, bestimmte Standards einzuhalten. Diese bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Zur Qualitätssicherung gehört unter anderem:
- die Sicherstellung der Patientensicherheit
- die fachgerechte Leistungserbringung
- die Ausrichtung des Therapiekonzepts an den Grundsätzen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit
- die korrekte und transparente Verrechnung der erbrachten Leistungen mittels Tarifziffern des Tarifs 590
- dazu zählt insbesondere die Anwendung der Tarifziffer 1146 Einwirkzeit bei Parallelbehandlungen (z. B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen)
- nicht im Tarif 590 aufgeführte Leistungen sind mit der Tarifziffer 999 auszuweisen.
- die Einhaltung geltender Rechte
- die Auskunftsbereitschaft bei Rückfragen
Tarif 590
Für die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen gilt schweizweit der einheitliche Tarif 590. Er wurde gemeinsam von Krankenversicherern und Berufsverbänden entwickelt und bildet den Standard für eine einheitliche, transparente Verrechnung. Die aktuelle Version ist bei SASIS AG hinterlegt.
Alle Details zu Tarif 590 und zur Rechnungsstellung finden Sie in den verlinkten Dokumenten unter Downloads. Bei Fragen steht Ihnen unsere Therapeutenanerkennungsstelle unter +41 31 359 19 40 oder per E-Mail therapeutenanerkennung@healthinsurancesolutions.ch gerne zur Verfügung.
Anwendung der Tarifziffer 1146 "Einwirkzeit bei Parallelbehandlungen"
Zeiten, in denen eine Behandlung ohne Ihr aktives Zutun wirkt (z. B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen) und Sie gleichzeitig eine andere Patientin oder einen anderen Patienten betreuen, werden mit der Tarifziffer 1146 abgerechnet.
- Für die Zeit der Parallelbehandlungen gilt ein reduzierter Honoraransatz von maximal 50 % der eigentlichen Behandlung (gemäss Versichererteam Komplementärmedizin und CAMsuisse).
- Nicht ausgewiesene Parallelbehandlungen können individuelle Konsequenzen bis hin zur Streichung von der Therapeutenliste zur Folge haben.
Adress- oder Namensänderung
Damit Ihre Angaben in der Visana-Therapeutenliste aktuell bleiben, melden Sie Änderungen zu Namen, Praxisadresse, Telefonnummer oder Ihrer Website direkt an die SASIS AG über das offizielle Mutationsformular der SASIS.
Hinweis: Nach der Anpassung durch SASIS dauert es in der Regel wenige Tage, bis die Änderungen in unserer Liste erscheinen.
Zweiter Standort oder Praxisaufgabe
Sie haben einen zweiten Standort oder geben Ihre Praxis auf? Bitte informieren Sie uns per E-Mail an therapeutenanerkennung@healthinsurancesolutions.ch.
Fragebogen zur Leistungsabklärung
Visana kann bei längeren oder intensiven Behandlungen eine fachliche Leistungsabklärung durchführen. Wir senden Ihnen in solchen Fällen einen Fragebogen per Post zu. Um den Leistungsanspruch prüfen zu können, sind wir auf Ihre Auskunftsbereitschaft angewiesen.
Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mittels beigelegtem Antwortkuvert per Post zu. Sie können den Fragebogen untenstehend auch herunterladen und am Computer ausfüllen.
Eine zeitnahe Zustellung des Fragebogens sowie aussagekräftige Angaben ermöglichen Sie uns eine rasche Abklärung der Leistungsfrage, sodass unsere Versicherten schnellstmöglich eine Antwort erhalten.
Wir danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit im Sinne unserer gemeinsamen Kunden.
Unsere Fachstelle Therapeutenanerkennung bei der Health Insurance Solutions AG hilft Ihnen gerne weiter.