Wie werde ich als Therapeutin oder Therapeut von Visana anerkannt?

Sie sind Leistungserbringer/in und möchten sich als Therapeutin oder Therapeut bei Visana anerkennen lassen? Wir nehmen Sie in unsere Therapeutenliste auf, wenn Sie eine von Visana anerkannte Therapieform ausüben und Ihr Abschluss unseren aktuellen Anerkennungskriterien für die jeweilige Therapieform entspricht. Zusätzlich benötigen wir für Ihre Anerkennung Ihren Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).

Senden Sie uns zur Prüfung Ihrer Anerkennung das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit Ihren vollständigen Ausbildungsunterlagen und Ihrem Strafregisterauszug zu. Die detaillierten Anerkennungskriterien für jede Therapieform sind hier (Link) einsehbar. Sie gelten für alle Anerkennungsgesuche, die nach Inkraftsetzung der Anerkennungskriterien bei Visana eintreffen. Für weitergehende Informationen können Sie unsere Komplementär-Gruppe unter der Telefonnummer 031 357 91 11 oder über die E-Mailadresse therapeutenliste@visana.ch erreichen.

Was muss ich bei der Zusammenarbeit mit Visana beachten

Visana erwartet von allen anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Praxistätigkeit und bei ihrer Rechnungsstellung an bestimmte Grundsätze halten (Link). Die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen bildet die Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Visana.

Adressänderung- Änderung der Stammdaten

Die Therapeutenliste ist auf der Internetseite von Visana veröffentlicht. Da Visana keine Mutationen der Stammdaten Ihrer ZSR-Nummer durchführt, bitten wir Sie, sämtliche Änderungen und Ergänzungen, wie Name, Praxisname, Praxisadresse, Telefon-Nummer, Website oder E-Mailadresse, der SASIS AG, Abteilung Zahlstellenregister (ZSR), zu melden. Dazu ist das offizielle Mutationsformular zu verwenden. Sobald die SASIS AG die Änderungen vorgenommen hat, werden diese nach ungefähr sieben bis zehn Tagen auf unserer Therapeutenliste ersichtlich sein.

Hinweis: Die allfällige Erfassung oder Streichung von einer zweiten Standortadresse, sowie die Praxisaufgabe melden Sie bitte über die E-Mailadresse therapeutenliste@visana.ch direkt uns.

Sie helfen uns damit, die Therapeutenliste aktuell zu halten.

Tarif 590

Visana unterhält eine spezialisierte Gruppe aus Therapeutinnen/Therapeuten und Fachspezialistinnen/Fachspezialisten, welche sich um sämtliche Themen im Zusammenhang mit komplementärmedizinischen Leistungen kümmert. Wir stehen im kontinuierlichen Austausch mit den verschiedenen Berufsverbänden der Komplementärmedizin und setzen uns aktiv für die Weiterentwicklung der komplementärmedizinischen Branche ein.

Visana ist Teil des «Versicherer-Teams Komplementärmedizin», zu welchem auch die Krankenversicherer ASSURA, CONCORDIA, CSS, GROUPE MUTUEL, HELSANA, ÖKK, SANITAS, SWICA und SYMPANY gehören. In beständiger Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden der Komplementärmedizin hat das Versicherer-Team Komplementärmedizin im Jahr 2017 ein einheitliches Rechnungsformular und einen einheitlichen Tarif für komplementärmedizinische Leistungen erstellt. Dieser «Tarif 590» ist bei SASIS AG hinterlegt und gilt als schweizweit gültiger Standard für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Alle notwendigen Informationen zum Tarif 590 und zur Rechnungsstellung mittels einheitlichem Rechnungsformular bei Visana können Sie aus den nebenstehenden Links beziehen.

Anwendung der Tarifziffer 1146 „Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung“ bei Parallelbehandlungen

Per 1. Januar 2021 muss die Tarifziffer 1146 „Einwirkzeit im Rahmen einer Behandlung“ bei allen Therapiemethoden für denjenigen Zeitraum verrechnet werden, in welchem eine Anwendung ohne Zutun des Therapierenden einwirkt (z. B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen etc.) und der Therapeut währenddessen an einem anderen Patienten / einer anderen Patientin tätig ist (Parallelbehandlung). Im Rahmen einer wirtschaftlichen Behandlung ist für die Einwirkzeit ein deutlich reduzierter Honoraransatz (maximal 50 Prozent) gegenüber der eigentlichen therapeutischen Behandlung gerechtfertigt und wird vom Versichererteam Komplementärmedizin und CAMsuisse erwartet (siehe auch: FAQ zum Tarif 590). Nicht ausgewiesene Parallelbehandlungen können individuelle Konsequenzen bis hin zur Streichung von der Therapeutenliste zur Folge haben.

Visana Services AG
Gruppe Komplementärmedizin
031 357 91 11 (Zentrale)

Fragebogen zur Leistungsabklärung

In Fällen von lang andauernden Behandlungen nehmen unsere Spezialisten für Komplementärmedizin gegebenenfalls Abklärungen vor bezüglich der durchgeführten Therapien. Als behandelnde/r Therapeut/in erhalten Sie in solchen Fällen per Post einen Fragebogen von uns. Alternativ zum handschriftlichen Ausfüllen können Sie den Fragebogen untenstehend herunterladen und am Computer ausfüllen.

Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen per Post zu. Benutzen Sie hierzu das Antwortkuvert, welches Sie bereits zusammen mit unserem Fragebogen erhalten haben.

Mit dem zeitnahen und vollständigen Ausfüllen des Fragebogens ermöglichen Sie uns eine unkomplizierte Abklärung der Leistungsfrage, sodass unsere Versicherten schnellstmöglich eine Antwort erhalten. Wir danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit im Zeichen unserer gemeinsamen Kunden.

Wichtig: Fragebogen vor dem Ausfüllen und Drucken abspeichern

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