Einschränkung bei der Spitalwahl

Visana kann bei einzelnen Spitälern eine Kostenübernahme ganz oder teilweise ausschliessen, damit die Prämien für Ihre Spitalzusatzversicherung nicht durch zu hohe Tarife belastet werden. Erfahren Sie hier, was Sie vor einem Spitalaufenthalt beachten müssen.

Spitäler mit Einschränkungen

Spitalzusatzversicherungen bieten Ihnen bei stationären Spitalaufenthalten einen höheren Komfort und mehr Privatsphäre. Die Tarife, die Spitäler dafür anwenden, handeln sie direkt mit Visana aus. Damit die Prämien für die Spitalzusatzversicherungen nicht durch zu hohe Tarife belastet werden, kann Visana einzelne Spitäler von der Spitalzusatzversicherung ausschliessen, wenn sich beispielsweise Visana und Spitäler bei den Tarifen nicht einigen. Für Sie als Versicherte mit einer Spitalzusatzversicherung heisst das, dass für Sie bei stationären Aufenthalten in ausgeschlossenen Spitälern Mehrkosten anfallen können, wenn die Spitalzusatzversicherung von Visana diese Kosten nicht vollumfänglich übernimmt. Notfalleinweisungen sind von dieser Einschränkung ausgenommen. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, sich in einem anderen Spital behandeln zu lassen.

Spitäler ohne Vertrag mit Visana

Besteht zwischen Visana und einem Spital kein Vertrag, ist die angewendete Tarifhöhe nicht vereinbart. Damit für Sie keine ungedeckten Kosten anfallen, falls das Spital einen höheren Tarif verrechnet, als Visana übernehmen kann, wenden Sie sich vor einem geplanten Spitalaufenthalt frühzeitig an das Leistungszentrum Bern. 

Tel.: 031 357 80 90
E-Mail: lz_bern@visana.ch

Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen das Vorgehen, damit möglichst keine ungedeckten Kosten für Sie entstehen.

Damit für Sie keine ungedeckten Kosten entstehen, wenden Sie sich vor einem geplanten Spitalaufenthalt frühzeitig an das Leistungszentrum Bern.

 

Visana Services AG

Leistungszentrum Bern-Mittelland
Weltpoststrasse 19
Postfach
3000 Bern 16
 

Tel.: 031 357 80 90
E-Mail: lz_bern@visana.ch

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