Spezialitätenliste

Wenn ein Medikament von Swissmedic zugelassen wird, kann der Hersteller beantragen, dass es auf eine Spezialitätenliste des Bundes gelangt. Es muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Visana vergütet ein Arzneimittel im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OPK) nur, wenn es von einem Arzt verschrieben wird und es in der Spezialitätenliste des BAG (Bundesamt für Gesundheit) aufgeführt ist. Nicht gelistete Arzneimittel müssen von den Patienten selbst bezahlt werden oder sie werden über die Zusatzversicherung vergütet.

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