Listenspitäler

Wenn Sie bei Visana versichert sind, können Sie Ihr Spital für eine stationäre Spitalbehandlung grundsätzlich frei aus der Spitalliste wählen. Sie müssen nur auf der Basis des Krankenversicherungsgesetzes gelistet sein und einen Leistungsauftrag erhalten haben. Dabei übernehmen die Kantone und die Krankenversicherer die Vergütung Ihrer Behandlung. Die Kantone führen dafür eine sogenannte Spitalliste.

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