UVG (Bundesgesetz über die Unfall-versicherung)

Die obligatorische Unfallversicherung schützt in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen oder Berufskrankheiten. Jede in der Schweiz beschäftigte Person, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert.

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