Schwangerschaft und Geburt: Was zahlt die Krankenkasse?

Sie erwarten ein Baby? Herzlichen Glückwunsch! Die Krankenkasse übernimmt viele Leistungen während der Schwangerschaft ohne Franchise und Selbstbehalt – darunter Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse, Hebammenbetreuung und die Geburt im Spital oder Geburtshaus.

Unsere Top-Empfehlungen für Schwangerschaft & Geburt

Mit der Schwangerschaft verändert sich vieles – ein neuer Lebensabschnitt steht an. Damit Sie diese spannende Zeit sorgenfrei geniessen können, haben wir die wichtigsten Tipps für Sie zusammengestellt:

  • Bereiten Sie sich auf Ihre Geburt vor – wir übernehmen bis zu 90 % der Kosten für Geburtsvorbereitungskurse

  • Wir übernehmen auch umfassende Leistungen nach der Geburt – beispielsweise die Wochenbettbetreuung durch Hebammen

  • Versichern Sie Ihr Baby bereits vor der Geburt, damit es ab dem ersten Lebenstag lückenlos geschützt ist

Unsere Versicherungslösungen

Alles für Sie und Ihr Baby – gut geschützt in jeder Lebenslage. Ob Schwangerschaft, Geburt, Alltag, Vorsorge oder Reisen: Wir bieten Ihnen Versicherungslösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Entdecken Sie, wie Sie sich und Ihr Kind rundum absichern können.

Gut begleitet durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

Eine Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit und die Geburt ist ein einzigartiges Erlebnis. Mit unseren Versicherungen sind Sie umfassend geschützt – vor, während und nach der Geburt.

Gut zu wissen: Auch Versicherte in einem Hausarzt- oder einem telemedizinischen Modell dürfen die Gynäkologin oder den Gynäkologen direkt aufsuchen.

grundversicherung

Deckt alle medizinisch notwendigen Leistungen in der Schwangerschaft – unabhängig von Franchise oder Selbstbehalt.

  • 2 Ultraschalluntersuchungen

  • 7 Kontrolluntersuchungen vor der Geburt inkl. Kosten des Ersttrimestertests

  • Bei Risikoschwangerschaft: Zusätzliche Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen sowie erweiterte Hebammenleistungen

  • 3 Stillberatungen

  • CHF 150.- an Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen

  • Leistungen bei der Geburt im Spital, zu Hause oder einem Geburtshaus der Spitalliste

  • 90 % der Kosten für Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildungskurse

  • Hausbesuche von Hebammen nach der Geburt

  • Ärztliche Kontrolluntersuchung sechs bis zehn Wochen nach der Geburt

  • Kosten für ärztlich verordnete Medizinprodukte wie Stützstrümpfe

ambulant

Ergänzt die Grundversicherung um sinnvolle Zusatzleistungen für werdende und frischgebackene Mütter.

  • Kosten für ärztlich verordnete Vitamin- und Eisenpräparate, die von Swissmedic zugelassen sind (ausser LPPV)

  • Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen (ab Stufe ll)

  • Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildungskurse bis maximal CHF 300.– (ab Stufe lll)

spital

Mit der passenden Spitalversicherung profitieren Sie von mehr Wahlfreiheit, Privatsphäre und medizinischer Qualität.

  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz

  • Ein- oder Zweibettzimmer

  • Chefarztbehandlung

  • Partnerübernachtung im Spital

Finanziell gut aufgestellt als Familie

Gerade in der besonderen und intensiven Lebensphase ist es beruhigend zu wissen, dass die finanzielle Sicherheit gewährleistet ist. So kann die Zeit während der Schwangerschaft und als junge Familie unbeschwert genossen werden.

taggeldversicherung

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaftskomplikationen springt die Taggeldversicherung ein.

  • Tägliche Lohnersatzzahlungen

  • Schutz bei Spitalaufenthalt oder Bettruhe

  • Ergänzung zum Mutterschaftsgeld (EO)

3a-vorsorgeloesung

Mit der gebundenen Vorsorge Säule 3a sichern Sie Ihre Familie ab und bauen gleichzeitig Vermögen für später auf.

  • Finanzielle Vorsorge für Eigenheim oder Ruhestand

  • Steuerersparnis durch jährliche Einzahlungen

  • Attraktive Spar- oder Anlagevarianten je nach Risikoprofil

  • Optionale Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit (z. B. mit Prämienbefreiung)

  • Frühzeitige Planung für junge Familien

kapitalversicherung

Mit einer unserer Kapitalversicherungen sind Sie und Ihre Familie im Fall der Fälle finanziell abgesichert. Wir empfehlen eine unserer Kapitalversicherungen:

  • Kindern und Jugendlichen

  • Studierenden (minimaler Schutz aus den Sozialversicherungen)

  • Nichtberufstätigen Personen (z. B. Hausfrauen, Hausmänner)

  • Selbstständigerwerbenden und Angestellten, um bestehende Deckungslücken zu schliessen

Im Alltag gut geschützt

Mit einem Baby kommt nicht nur viel Liebe, sondern auch viel Neues ins Haus. Es lohnt sich darum, die Versicherungssumme bei Ihrer Hausratversicherung zu prüfen und allenfalls anzupassen, damit keine Unterversicherung entsteht. Bei der Privathaftpflichtversicherung ist es wichtig, dass der versicherte Personenkreis auf «Mehrpersonenhaushalt» lautet, damit das Kind ebenfalls versichert ist.

hausratversicherung

Möbel, Kinderwagen, Technik: Die Hausratversicherung schützt Ihre Einrichtung vor unvorhersehbaren Schäden.

  • Absicherung von Babyausstattung (z. B. Kinderwagen, Babyphone)

  • Schutz bei Feuer, Diebstahl, Wasser- oder Glasschäden

  • Deckung bei Schäden ausser Haus (z. B. unterwegs mit dem Kinderwagen)

  • Zusatzdeckung für Wertsachen (z. B. Schmuck zur Geburt)

privathaftpflichtversicherung

Schon kleine Kinder können grosse Schäden verursachen. Die Privathaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen im Alltag mit Familie.

  • Schäden durch Kinder bei Dritten (z. B. zerbrochene Brille, Wasserunfälle)

  • Versicherung bei geliehenem oder gemietetem Babyequipment

  • Absicherung bei Missgeschicken im Alltag (z. B. bei Freunden, in Hotels)

  • Abwehr unberechtigter Forderungen

rechtsschutzversicherung

Im Streitfall – etwa mit dem Arbeitgebenden oder Spital – hilft die Rechtsschutzversicherung mit juristischem Beistand.

  • Rechtsberatung bei Streit um Mutterschaftsurlaub

  • Kostenübernahme für Anwalt und Verfahren

  • Konflikte mit Behörden oder Versicherern

Sicher unterwegs

Ob Babymoon oder Reisen mit dem Neugeborenen: Mit der Reiseversicherung sichern Sie sich weltweit ab. Und mit der passenden Autoversicherung sind Sie als Familie unterwegs umfassend geschützt.

reiseversicherung

Die Reiseversicherung schützt Sie vor hohen Kosten bei Krankheit, Unfall oder Annullierung.

  • Kostenübernahme bei Notfallbehandlungen im Ausland

  • Medizinischer Rücktransport in die Schweiz

  • Annullierungs- und Reiseabbruchschutz, beispielsweise bei Schwangerschaftskomplikationen)

  • Assistance-Leistungen wie Dolmetscherdienste oder Spitalvermittlung

autoversicherung

Die passende Autoversicherung schützt Sie vor unerwarteten Kosten im Familienalltag.

  • Haftpflicht- und Kaskoschutz bei Unfällen und Schäden

  • Mitversicherung von Kindersitzen und Kinderwagen im Auto

  • Schutz bei Glas-, Park- und Marderschäden

  • Assistance bei Pannen – auch mit Baby an Bord

  • Freie Garagenwahl und schnelle Schadenabwicklung

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Keine Franchise und Selbstbehalt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit acht Wochen nach der Geburt.

  • Bis zu CHF 1500.– Geburtspauschale bei Hausgeburt oder ambulanter Geburt im Spital oder Geburtshaus

  • Alles für Sie und Ihr Baby: Krankenkasse, Sach- und Rechtsschutz sowie Vorsorgeversicherung.

  • Wir übernehmen bis zu 90 % der Kosten an Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildungskurse.

  • Alles einfach per App erledigen: Verträge, Rechnungen oder Leistungen.

  • Attraktive Rabatte, wenn sie mehrere Kinder bei Visana versichern.

Ein lückenloser Versicherungsschutz beginnt idealerweise vor der Geburt. Melden Sie Ihr Baby deshalb schon während der Schwangerschaft an – so ist es ab dem ersten Lebenstag versichert. Ist Ihr Baby bereits geboren, ist eine nachträgliche Anmeldung natürlich auch möglich.

Nützliche Services für Sie

Chatten Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt und lassen Sie sich medizinisch beraten. Rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche – daheim, unterwegs, in der Schweiz und im Ausland.

Für Unterstützung kontaktieren Sie bitte unser Support-Team unter mySupport@visana.ch oder telefonisch.

Öffnungszeiten:
Mo–Fr: 08:00 – 17:00 Uhr

Mit der Gesundheits-App Well können Sie Symptome überprüfen, mit einer Ärztin oder einem Arzt chatten oder Termine vereinbaren.

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Häufig gestellte Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt

Die Grundversicherung übernimmt die folgenden Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt:

  • 7 Kontrolluntersuchungen sowie 2 Ultraschalluntersuchungen vor der Geburt inkl. Kosten des Ersttrimestertests
  • Bei Risikoschwangerschaft: Zusätzliche Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen
  • 3 Stillberatungen
  • CHF 150.- an Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen
  • Leistungen bei der Geburt im Spital, zu Hause oder einem Geburtshaus der Spitalliste
  • Hausbesuche von Hebammen bis 56 Tage nach der Geburt
  • Ärztliche Geburtsnachkontrollen sechs bis zehn Wochen nach der Geburt
  • Kosten für ärztlich verordnete Medizinprodukte wie Stützstrümpfe 

Ja, das ist möglich. Sie können die obligatorische Grundversicherung während der Schwangerschaft wie sonst auch wechseln. Beachten Sie die Kündigungsfristen: In der Regel bis 30. November für den Wechsel auf 1. Januar.

Informieren Sie Ihre Krankenkasse, sobald die Schwangerschaft von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bestätigt wurde.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine Schwangerschaft ist kein Grund, den Abschluss einer Zusatzversicherung zu verwehren. In den meisten Zusatzversicherungen (z. B. Spitalzusatzversicherung) bestehen sogenannte Karenzfristen für Mutterschaft. Das bedeutet, dass in den ersten Monaten keine Schwanger- resp. Mutterschaftsleistungen aus dieser Versicherung erbracht werden. Es gibt aber auch Versicherungen, die während der Schwangerschaft nicht abgeschlossen werden können. Beispielsweise die Taggeldversicherung nach VVG.

Das kommt auf die Wahl der Zusatzversicherung an. Die Zusatzversicherung Ambulant von Visana ergänzt die Leistungen der Grundversicherung. Sie übernimmt bis zu 90 Prozent der Kosten für:

  • Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen (ab Stufe Ambulant II)
  • ärztlich verordnete Schwangerschaftsvitamine und Medikamente, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden
  • Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildungskurse bis maximal CHF 300.- (ab Stufe Ambulant III)

Nach der Geburt haben Sie drei Monate Zeit, um Ihr Baby bei der Krankenkasse anzumelden. Die obligatorische Grundversicherung gilt dabei rückwirkend ab dem Tag der Geburt.

Unser Tipp: Schliessen Sie die Versicherung bereits vor der Geburt ab. Denn eine vorgeburtliche Anmeldung hat viele Vorteile:

  • Ihr Kind ist vom ersten Tag an gut geschützt
  • Für die meisten Zusatzversicherungen ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • Nach der Geburt können Sie sich voll und ganz Ihrem Neugeborenen widmen

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