Sparen beim Bezug von medizinischen Hilfsmitteln und Geräten
Medizinische Hilfsmittel und Geräte, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit einem Höchstvergütungsbetrag gelistet sind, werden von der Grundversicherung ganz oder teilweise übernommen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.Informieren Sie sich auf der Vergleichsplattform mymigel über die Produkte.