Davon profitieren Sie

Dank der Partnerschaft von Swiss Medical Network mit V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a profitieren Sie von exklusiven Versicherungslösungen zu vergünstigten Preisen. Das Angebot gilt auch für alle im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen.

  • Profitieren Sie von 10 % Rabatt auf unsere ausgezeichneten Zusatzversicherungen Basic, Spital, Ambulant sowie auf die Zahnversicherung.

  • Erhalten Sie 20 % Rabatt auf unsere Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherung – zusätzlich zu weiteren Vergünstigungen für V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Kundinnen und V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Kunden.

  • Als kollektivversicherte Person erhalten Sie beim digitalen Bonusprogramm myPoints bis zu CHF 150.– pro Jahr zurück – einfach durch gesundheitsbewusstes Verhalten.

So profitieren Sie von der Partnerschaft

Lassen Sie uns wissen, bei welchem Anbieter Sie aktuell Ihre Zusatzversicherung haben. So können wir Sie gezielt und individuell beraten.

Danke für Ihre Treue!

Als bestehende V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Kundin oder bestehender V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Kunde können Sie ganz einfach in den Rahmenvertrag wechseln.

In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie von den Sonderkonditionen profitieren. Gemeinsam passen wir Ihre Versicherung an – ganz ohne Kündigung.

Schön, Sie kennenzulernen!

Profitieren Sie dank des Rahmenvertrags mit Swiss Medical Network von exklusiven Vorteilen bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a. Wir begleiten Sie beim Wechsel.

Gerne beraten wir Sie persönlich und Sie erhalten eine individuelle Offerte. Wir unterstützen Sie beim Kündigungsprozess Ihrer aktuellen Versicherung.

Wichtig:

  • Zusatzversicherung kündigen bis 30. September
  • Grundversicherung kündigen bis 30. November
  • Bei einer Prämienerhöhung gilt für Zusatzversicherungen ebenfalls die Frist bis 30. November

Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Häufig gestellte Fragen

Damit eine Krankenkasse im Rahmen eines Kollektivvertrags Rabatte gewähren kann, müssen die darin versicherten Personen eine bessere Risikostruktur aufweisen als die Personen in der Einzelversicherung. Das heisst konkret: Bei zwei Personen gleichen Alters und gleichen Geschlechts darf die Person im Kollektivvertrag um den gewährten Rabatt weniger Leistungen verursachen als die Person in der Einzelversicherung. Das ist bei den Mitgliedern von Swiss Athletics der Fall.

Alle Krankenversicherungen müssen nachweisen, dass die gewährten Rabatte für die Kollektivverträge gerechtfertigt sind. Bisweilen gelingt dieser Nachweis nicht für alle Produkte, dann kann es zu Anpassungen kommen.

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