Taggeldversicherung – Versichern Sie Ihren Lohn

Mit der Zusatzversicherung Taggeld schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Sei es aufgrund von Unfall, Krankheit oder Mutterschaft.

  • Auf einen Blick

    Unsere Taggeldversicherungen auf einen Blick

      Taggeldversicherung
    nach VVG
    Taggeldversicherung
    nach KVG
    Landwirtschafts-
    versicherung
    Geeignet für Erwerbstätige
    (Angestellte und Selbständig-
    erwerbende)
    Nicht erwerbstätige Personen
    (Ausbildung oder
    Hausfrauen/-männer)
    Landwirte und
    deren Familien-
    angehörige
    Versicherbares
    Taggeld
    CHF 5.–
    bis CHF 685.–
    CHF 5.–
    bis CHF 30.–
    CHF 10.–
    bis CHF 300.–
    Mögliche
    Wartefristen
    0-7, 10, 14, 21, 28, 30,
    60, 90, 120, 150, 180,
    240, 270 und 360 Tage
    14, 21, 30, 60, 90,
    120, 150, 180, 270
    und 360 Tage
    0, 3, 7, 14, 21, 30,
    60, 90, 120, 150,
    180, 270 und 360 Tage
    Maximale
    Leistungsdauer
    730 Tage
    (abzüglich Wartefrist)
    720 Tage
    ab Wartefrist
    720 Tage
    (abzüglich Wartefrist)
  • Taggeld­versicherung

    Die Taggeldversicherung im Detail

    Taggeldversicherung nach VVG

    Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles für längere Zeit arbeitsunfähig sind, so kann dies einen Lohnausfall zur Folge haben. Bei angestellten Personen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, den Lohn für eine bestimmte Zeit weiter zu entrichten. Diese gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ist allerdings begrenzt. Mit der Taggeldversicherung nach VVG haben Sie die Möglichkeit, Ihr Einkommen während maximal 730 Tagen zu sichern.

    Sie haben bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von 25 Prozent Anspruch auf Taggeldleistungen. Ab einer Arbeitsunfähigkeit von 66.66% werden die Leistungen zu 100% ausgerichtet.

    Taggeldversicherung nach KVG

    Die freiwillige Taggeldversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) erbringt Leistungen bei Krankheit (inkl. Mutterschaft) und bei Unfall. Sie eignet sich besonders für Personen, die nicht erwerbstätig sind, also Haushalt führende Personen und Personen in Ausbildung. Die Taggeldversicherung nach KVG hilft, bei Krankheit oder Unfall finanzielle Engpässe zu überbrücken.

    Die Taggeldleistungen werden ab einer 50-prozentigen Arbeitsunfähigkeit erbracht. Die Leistungen werden entsprechend dem Grad der Arbeitsunfähigkeit bemessen. Ab 75-prozent-iger Arbeitsunfähigkeit richtet Visana 100% des Taggeldes aus.

  • Landwirt­schafts­versicherung

    Die Landwirtschaftsversicherung im Detail

    Landwirtschaftstaggeld

    Die Landwirtschaftstaggeld-Versicherung sichert Personen, deren Haupteinkommen aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt, das Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Bei dieser Versicherung können nützliche Zusatzversicherungen wie z.B. die Versicherung für Betriebshelfer und Aushilfen eingeschlossen werden.

    Betriebshelferbeitrag

    Falls Sie als Bäuerin oder Bauer ein Landwirtschaftstaggeld von mindestens CHF 20.– mit einer maximalen Wartefrist von 30 Tagen versichert haben, so ist die Betriebshelferversicherung automatisch mitversichert. Aus der Betriebshelferversicherung werden pro Ersatztag CHF 30.– während maximal 60 Tagen entschädigt. Sie leistet damit einen Beitrag für die Kosten einer temporären Betriebshilfe.

    Aushilfen-Versicherung

    Als Erweiterung der Landwirtschaftsversicherung besteht die Möglichkeit, eine Aushilfen-Versicherung abzuschliessen. Aushilfen und Taglöhner, die nicht dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) unterstehen, sind dadurch gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen versichert.

    Die Versicherungsleistungen umfassen die Heilungskosten, ein Unfalltaggeld von max. CHF 50.– pro Tag, ein Invaliditätskapital von CHF 50‘000.– mit Progression 350 Prozent (Versicherungssumme CHF 50'000.–, Auszahlung max. CHF 175‘000.–) und einem Todesfallkapital von maximal CHF 25‘000.–.

  • Pflegetaggeldversicherung

    Pflegetaggeld - Vorsorge für den Pflegefall

    Muss eine Person in einem Pflegeheim betreut werden, kann dies jahrelang hohe Kosten verursachen. Wie hoch die Kosten ausfallen, richtet sich je nach Pflegefall und Aufwand. Betroffene oder deren Angehörige müssen in solchen Fällen einen Teil der Pflegekosten selbst aufbringen, insofern die pflegebedürftige Person nicht entsprechend versichert ist. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt zwar die Pflegekosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen aber vom Betroffenen selbst bezahlt werden. Hier springt die Pflegetaggeldversicherung ein. 

    Zur Pflegetaggeldversicherung
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