Sie beschädigen beim Kochen den Glaskeramikherd Ihres Vermieters, Ihr Hund beisst beim Spaziergang einen Jogger oder Ihr Kind kickt den Fussball in die Fensterscheibe Ihres Nachbarn. Unsere Privathaftpflichtversicherung kümmert sich um den entstandenen Schaden bei unzähligen Alltagssituationen.

Schadenfall? Soforthilfe unter 0800 800 688 oder Schaden online melden

Die Vorteile der Privathaftpflichtversicherung von Visana

  • Kein genereller Selbstbehalt, auch Mieterschäden sind ohne Selbstbehalt versicherbar
  • Schützt Sie auch bei Grobfahrlässigkeit – ohne Prämienzuschlag
  • Schäden beim Lenken fremder Motorfahrzeuge sind bis zur Garantiesumme versichert

Leistungen und Optionen der Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn Sie Dritten einen Personen- oder Sachschaden zufügen.

Angenommen, Sie verursachen einen Skiunfall und verletzen dabei eine andere Person. Die Schadensumme kann in die Millionen gehen. Bei der Privathaftpflichtversicherung beträgt die Garantiesumme mindestens 5 Millionen Franken. Wahlweise kann diese sogar auf 10 Millionen erhöht werden.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt sich für Sie in jedem Schadenfall aus.

Schliessen Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung bei Visana ab

Gerne beraten wir Sie persönlich und zeigen Ihnen die Vorteile der Privathaftpflichtversicherung auf. Oder Sie berechnen Ihre Prämie ganz einfach online in wenigen Schritten.

Rabatte

Als Kundin oder Kunde von Visana profitieren Sie und Ihre Familienangehörigen von 10% Rabatt auf Ihre Prämie der Privathaftpflichtversicherung. Weitere 10% Prämienrabatt erhalten Sie, wenn Sie auch die Hausrat- und Gebäudeversicherung bei uns versichern.

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Mit Abschluss einer Sachversicherung sammeln Sie übrigens automatisch Punkte im digitalen Bonusprogramm myPoints, die bis zu 120 Franken pro Jahr wert sind.

 

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FAQ

Ist die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Die Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch. Allerdings kann sie in bestimmten Fällen erforderlich sein, beispielsweise, wenn Sie eine Wohnung mieten möchten. In diesem Fall muss dem Vermieter in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Die Privathaftpflichtversicherung empfiehlt sich in jedem Fall, um Sie vor finanziellen Folgen im Ernstfall zu schützen.

Mein Vermieter verlangt einen Nachweis für eine Haftpflichtversicherung bei Mieterschäden – bietet Visana diese Versicherung auch an?

Ja, im Rahmen der Grunddeckung schützt Sie unsere Privathaftpflichtversicherung auch vor finanziellen Folgen von Schäden, die Sie als Mieterin oder Mieter verursachen. Bei Visana haben Sie zudem die Möglichkeit, den generellen Selbstbehalt von 200 Franken auszuschliessen.   

Wie bin ich versichert, wenn ich ein fremdes Auto lenke und dieses beim Parkieren beschädige?

Sofern Sie das Auto eines Dritten nicht regelmässig lenken, sind solche Schäden über die Zusatzversicherung „Lenken fremder Motorfahrzeuge“ versicherbar. Zu beachten gilt, dass insbesondere Schäden an Leasing- und Mietfahrzeugen sowie an Fahrzeugen des Arbeitgebers und der im gleichen Haushalt lebenden Personen von der Versicherung ausgeschlossen sind. 

Ab wann müssen Kinder bei Visana eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschliessen?

Solange Ihr Kind noch zu Hause wohnt und sich im Studium, in Ausbildung respektive in der Lehre befindet, besteht weiterhin eine Deckung über die Police der Eltern.

Selbst wenn Studierende in den Ferien arbeiten, sind sie weiterhin bei den Eltern mitversichert. Sowohl der Lehrlingslohn als auch der Lohn aus dem Nebenerwerb gelten nicht als Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Junge Erwachsene, die in die Erwerbstätigkeit wechseln und noch zu Hause wohnen, müssen gegen eine kleine Mehrprämie als zusätzliche Person aufgeführt und in die Elternpolice eingeschlossen werden.

Sobald Kinder ausziehen und eine eigene Wohnadresse hat, müssen sie eine eigenständige Privathaftpflichtversicherung abschliessen. 

Bin ich auch versichert, wenn ich grobfahrlässig einen Drittschaden verursache?

Visana verzichtet darauf, Schadensleistungen aufgrund grobfahrlässiger Handlungen zu kürzen. Es sei denn, die versicherte Person hat das Ereignis unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten verursacht.  

Wie muss ich bei einem Schadenfall vorgehen?

  • Melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich elektronisch über unsere online Schadenmeldung, telefonisch (031 357 69 10) oder schriftlich (directa.schaden@visana.ch).
  • Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen für die Schadenabwicklung zusammen. Dazu gehören beispielsweise Fotos oder Videos des Schadens, Rechnungen für die Instandstellung des Schadens oder das Gutachten eines Sachverständigen.
  • Informieren Sie uns so genau wie möglich über die vom Geschädigten bereits unternommenen Schritte und geben Sie uns Auskunft über sämtliche Beweisgegenstände und Schriftstücke.
  • Zu Ihrem eigenen Schutz: Nehmen Sie keine Forderungen an ohne Rücksprache und Einverständnis von Visana. 


Hinweis: Die Schadenabwicklung erfolgt durch Visana. In einem allfälligen Rechtsstreit übernehmen wir im Rahmen der versicherten Garantiesumme die Führung und die Kosten des Zivilprozesses

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