Beseitigung von finanziellen Fehlanreizen
Die bisherige unterschiedliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen führt zu finanziellen Fehlanreizen. Mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung können diese Fehlanreize beseitigt und die Qualität und Effizienz des Gesundheitswesens gestärkt werden. Heute besteht die Gefahr, dass aus finanziellen Gründen nicht die gesamtwirtschaftlich effizienteste oder zweckmässigste Behandlung gewählt wird. Solange ambulante Leistungen einzig durch die Krankenversicherer zu finanzieren sind, haben die Kantone ein grosses Interesse an einer konsequenten Umsetzung von „ambulant vor stationär“, während die Krankenversicherer bzw. die Versicherten bei einem Anstieg der ambulanten Behandlungen mit Prämienerhöhungen rechnen müssen. Dagegen setzen wir uns im Interesse unserer Versicherten zur Wehr. Die einheitliche Finanzierung würde für alle Akteure den Anreiz setzen, die qualitativ beste und effizienteste Behandlung zugunsten der Patienten zu wählen.
Trennung der Zuständigkeiten von Kantonen und Krankenversicherung
Mit dem risikobasierten Modell (Minderheit der SGK-N) werden die Kantonsbeiträge risikogerecht auf die Krankenversicherer verteilt. Die Krankenversicherer erhalten pro versicherte Person einen Pauschalbetrag. Da die Kantone bei diesem Modell keinen fixen Anteil der Rechnungen begleichen müssen, besteht die Chance, die Aufgaben von Kantonen und Krankenversicherer in diesem Bereich klar zu definieren und zu trennen: Die Kantone können ihren verfassungsmässigen Auftrag, sich dafür einzusetzen, dass jede Person die für die Gesundheit notwendige Pflege erhält, umsetzen, während die Krankenversicherer ihre vom Gesetz vorgesehene Aufgabe der Rechnungskontrolle wahrnehmen können.
Stärkung der integrierten Versorgung
Rund die Hälfte der bei Visana grundversicherten Personen haben sich einem Modell der integrierten Versorgung angeschlossen. Sie profitieren damit nicht nur von tieferen Prämien, sondern auch von einer gut koordinierten Versorgung im Krankheitsfall. Die Behandlung kann bedürfnisgerecht, gezielt und in hoher Qualität erbracht werden und führt so zu Kosteneinsparungen. Der risikobasierte Ansatz setzt Anreize für die Krankenversicherer, die integrierte Versorgung zu stärken. Da der Krankenversicherer den Kantonsanteil pauschal pro versicherte Person erhält, hat er ein Interesse daran, die Kosten zu senken und diese Einsparungen prämienwirksam an die Versicherten weiterzugeben.
Einfache Nachvollziehbarkeit und Umsetzung
Der risikobasierte Ansatz hat den Vorteil, dass der Kantonsanteil einfach zu berechnen ist (Pauschale pro Kopf). Dabei könnten für die Berechnung des Kantonsanteils die Risikogruppen aus dem Risikoausgleich herangezogen werden. Visana schlägt im des Weiteren vor, dass die Datenlieferung an die Gemeinsame Einrichtung erfolgen soll. Die Lieferung grosser Datenmengen an die Gemeinsame Einrichtung ist etabliert und durch Gesetz und Verordnung eng geführt. Der Aufbau eines weiteren Datenstroms direkt an die Kantone ist nicht notwendig.
Keine direkte Abrechnung zwischen Kantonen und Krankenversicherer
Eine direkte Abrechnung zwischen Kantonen und Krankenversicherer, die von einzelnen Krankenversicherern oder den Kantonen unter der Bezeichnung „dual-fix“ angestrebt wird, würde zu einem massiven Mehraufwand führen und die Verwaltungskosten bei Kantonen und Krankenversicherungen entsprechend erhöhen. Visana lehnt daher diesen Weg ab.