Visana begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundesrates, das über 100-jährige VVG formal und inhaltlich durch ein zeitgemässes Gesetz abzulösen und an den Prinzipien der Vertragsfreiheit und der Vertragstreue festzuhalten. Zahlreiche Vorschläge des Bundesrats haben jedoch über das Ziel hinausgeschossen und hätten deshalb zu einer Überregulierung des VVG geführt. Folge davon wären hohe gesamtwirtschaftliche Kosten ohne nennenswerten Mehrwert für die Kunden gewesen. Die Mehrkosten einer dichteren Regulierung müssen die Privatversicherer auf die Kunden überwälzen. Damit wäre den Anliegen des Konsumentenschutzes nicht gedient. Die Vorlage der Landesregierung von 2011 war unausgegoren, überladen, kompliziert, gefährdete die Rechtssicherheit und wollte einige für die Versichertengemeinschaft wichtige Bestimmungen des geltenden VVG ersatzlos aufheben. Eine klare juristische Abstimmung mit KVG und UVG fehlte.
Im Einzelnen wehrte sich Visana gegen folgende Revisionspunkte: Eine nicht abschliessende Regelung der Informationspflichten der Versicherer führt zu Rechtsunsicherheit und Papierflut. Ein allgemeines Widerrufsrecht ist abzulehnen, die umfassende Informationspflicht und das damit verbundene Kündigungsrecht bieten den Versicherungskunden bereits einen angemessenen Schutz bei Vertragsabschluss.
Visana begrüsst im Einklang mit santésuisse und dem Schweizerischen Versicherungsverband die durch die Rückweisung geschaffene Möglichkeit, punktuell Anpassungen zugunsten eines ausgewogenen Konsumentenschutzes am bestehenden VVG vorzunehmen. Visana schliesst sich dem durch die Rückweisung an die Landesregierung vorgegeben Kurs an: Das geltende VVG ist beizubehalten und nur punktuell zu optimieren. Bewährte Bestimmungen und solche, die bereits im Rahmen der Teilrevision 2006 angepasst worden sind, sind unverändert beizubehalten.