Datenschutzerklärung zur Personalvorsorgestifung
Die Personalvorsorgestiftung (PVS) Visana führt einen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten umhüllenden Vorsorgeplan.
In die PVS Visana werden die Mitarbeitenden sowie die Verwaltungs- und Stiftungsratsmitglieder der Visana-Gruppe und allfällig weiterer angeschlossener Arbeitgeber aufgenommen, soweit die Voraussetzungen für einen Beitritt vorliegen.
Welche Personendaten bearbeiten wir?
In Zusammenhang mit unserer Personalvorsorge bearbeiten wir Personendaten, die Sie uns überlassen, die wir über Sie erheben oder die wir von Dritten erhalten haben. Neben den in Abschnitt 2 genannten, beinhaltet dies vor allem:
- Kontakt- und Identifikationsdaten (dazu gehören beispielsweise Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Angaben zu den familiären Verhältnissen, insbesonder zu Kindern, AHV-, Personal- und Versichertennummer, Nationalität und Heimatort, Datum der Eheschliessung oder Scheidung)
- Finanzdaten (dazu gehören beispielsweise der Jahreslohn, anrechenbare Einkünfte, Austrittsleistungen der Vorsorgeeinrichtungen früherer Arbeitgeber, Guthaben in Form von Freizügigkeitskonten oder -policen, der versicherte Lohn oder das Alterssparkapital mit dem altersabhängigen Umwandlungssatz)
- Gesundheitsdaten (dazu gehören beispielsweise medizinische Gutachten, Akten der eidg. IV, Änderungen des IV-Grades, zeitlich noch nicht abgelaufene gesundheitliche Vorbehalte früherer Vorsorgeeinrichtungen oder ggf. Angaben zum Gesundheitszustand)
- Vertragsdaten (dazu gehören beispielsweise Daten zum Vorsorgeplan, zur Beitragsfestlegung und -erhebung, zur Leistungsabwicklung bei Pensionierung, Invalidität oder Tod, ggf. Angaben zur früheren Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung, Eintritt- und ggf. Austrittsdatum beim Arbeitgeber)
- Kommunikationsdaten (dazu gehören beispielsweise physische oder elektronische Anträge, die Sie der PVS zustellen, Mitteilungen wie Änderung der Rangordnung der Begünstigten oder Aufteilung des Todesfallkapitals auf mehrere Begünstigte)
Zu welchen Zwecken bearbeiten wir Personendaten?
In Zusammenhang mit unserer Personalvorsorge verwenden wir die von uns erhobenen Personendaten in erster Linie, um die berufliche Vorsorge gemäss BVG und dessen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden von Visana und der mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität abzusichern.
Im Einzelnen verwenden wir die von uns erhobenen Personendaten insbesondere, um:
- den massgebenden Jahreslohn (vertraglicher AHV-Jahresgrundlohn, allfällige variable Entschädigungen, Provisionen und Ferienentschädigungen) zu ermitteln sowie Beiträge zu berechnen und zu erheben
- Abklärungen zu treffen, ob die Voraussetzungen für einen zusätzlichen Einkauf in die Pensionskasse vorliegen
- Versicherungsausweise auszustellen, zu aktualisieren (z. B. bei einem Vorbezug) oder Anmerkungen anzubringen (z. B. bei der Verpfändung von Vorsorgeleistungen)
- Bescheinigungen für die Steuerverwaltung bei Einkäufen in die Pensionskasse auszustellen
- Anträgen nachzukommen oder diese zu prüfen (z. B. Bezug des gesamten Alterssparkapitals oder von Teilen davon in Kapitalform anstelle der Altersrente, Vorbezug von Kapital für selbst genutztes Wohneigentum oder Verpfändungen)
- Leistungsansprüche, wie Todesfallleistungen, Rentenleistungen oder Altersgutschriften, zu beurteilen, zu berechnen, zu gewähren, zu prüfen und diese mit Leistungen anderer Sozialversicherungen zu koordinieren
- reglementarische Rentenleistungen (Alters-, Ehegatten-, Partner-, Invaliden-, Kinder- oder Überbrückungsrenten) zu berechnen
- reglementarische Kapitalleistungen bei Pensionierung, Tod und Invalidität auszuzahlen
- das individuelle Alterssparkonto (bestehend u. a. aus Sparbeiträgen gemäss Vorsorgeplan, eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, erhaltenen Ausgleichszahlungen infolge Ehescheidungen, Zinsen) zu führen
- über das Vorliegen, den Umfang und Beginn der Invalidität zu entscheiden und im Invaliditätsfall den Grad der Invalidität periodisch zu prüfen, inkl. Prüfung medizinischer und fallrelevanter Unterlagen
- Rückgriffsrecht gegenüber einem haftpflichtigen Dritten geltend zu machen
- Statistiken zu führen
Geben wir Personendaten Dritten bekannt?
Wir geben Personendaten im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten und zu den obengenannten Zwecken, soweit dies erlaubt und angezeigt ist, auch Dritten bekannt. Dabei geht es insbesondere zusätzlich zu den in Abschnitt 5 erwähnten Empfängerkategorien um:
- Vertrauensärzte
- Rückversicherer
- Notare
- Gläubiger (Verkäufer, Unternehmer, Kreditgeber, Berechtigte der Wohnbaugenossenschaft, Notar etc.) der versicherten Person
- die neu zuständige Vorsorgeeinrichtung bzw. Freizügigkeitsstiftung oder Auffangeinrichtung, Pfandgläubigern bei Austritt der versicherten Person
- Angehörige wie (ehemalige) Ehegatten/Lebenspartner, Kinder, Erben
- Haftpflichtige Dritte bzw. deren Haftpflichtversicherer
Die Empfänger sind teilweise im Inland, teilweise aber auch im Ausland. Die Daten unserer PVS-Versicherten auf unseren Kernsystemen speichern wir aber alle in der Schweiz oder in einem EU-/EWR-Land, das somit über einen angemessenen Datenschutz verfügt.