Datenschutzerklärung für Versicherungsverträge
Welche Personendaten bearbeiten wir?
Visana bietet in den Bereichen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG), der obligatorischen Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) sowie Versicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungslösungen für Privatkunden und Unternehmenskunden an.
Wenn Sie bei uns versichert sind oder sich versichern lassen möchten, bearbeiten wir Personendaten, die Sie uns überlassen, die wir über Sie erheben oder die wir von Dritten erhalten haben. Neben den in Abschnitt 2 genannten, beinhaltet dies vor allem:
- Kontakt- und Identifikationsdaten (dazu gehören beispielsweise Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, AHV- und Versichertennummer, Nationalität)
- Finanzdaten (dazu gehören beispielsweise Angaben zu Betreibungen und zum Inkasso)
- Medizinische Abklärungen als Grundlage für Entscheide der Risikoprüfung
- Vertragsdaten (dazu gehören beispielsweise Daten zum Versicherungsmodell, der Prämienfestlegung und -erhebung, zur Leistungsabwicklung oder zur Vermeidung von Mehrfachversicherungen)
Zu welchen Zwecken bearbeiten wir Personendaten?
In Zusammenhang mit unserem Versicherungsgeschäft verwenden wir die von uns erhobenen Personendaten in erster Linie, um:
- die Versicherungspflicht zu erfüllen
- Prämien festzulegen und zu erheben
- Leistungsansprüche zu beurteilen, zu berechnen, zu gewähren und mit Leistungen anderer Sozialversicherungen zu koordinieren
- je nach Versicherungsmodell Kunden medizinisch zu beraten
- bei Care-Management-Leistungen die Betreuung und Wiedereingliederung in eine Arbeitsstelle zu fördern oder im alltäglichen Lebensbereich der betroffenen Kunden Unterstützung zu bieten
- bei VVG-Versicherungen die Risikoprüfung durchzuführen
- bei VVG-Versicherungen in gewissen Fällen eine Bonitätsprüfung durchzuführen
- bei der Grundversicherung den Risikoausgleich zu berechnen oder den Anspruch nach Prämienverbilligungen zu beurteilen und zu gewährleisten
- Rückgriffsrecht gegenüber einem haftpflichtigen Dritten geltend zu machen (Regress)
- die Zuweisung und Verifizierung der Versichertennummer der Alters- und Hinterlassenenversicherung vorzunehmen
- Statistiken zu führen
- neue Produkte zu entwickeln und bestehende Produkte weiterzuentwickeln, was die Ermittlung von Kennzahlen zur Nutzung von Dienstleistungen, Auslastungsziffern, die Entwicklung von Ideen für neue oder die Beurteilung bestehender Versicherungsmodelle, Dienstleistungen, Verfahren, Technologien und Renditen umfassen kann
- gesetzlichen oder regulatorischen Auskunfts-, Informations- oder Meldepflichten gegenüber Gerichten und Behörden nachzukommen sowie zur Erfüllung behördlicher Anordnungen
- notwendige Abklärungen zu Versicherungsmissbrauch zu tätigen
- einen sicheren, effizienten und wirtschaftlichen Betrieb aufrechtzuerhalten
- das Leadmanagement im Rahmenvertrags-Bereich zu gewährleisten
Zu verschiedenen dieser Zwecke werden regelmässig auch Personendaten von Leistungserbringern und/oder ihrer jeweiligen Ansprechpersonen bearbeitet.
Geben wir Personendaten Dritten bekannt?
Wir geben Personendaten im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten und zu den oben genannten Zwecken, soweit dies erlaubt und angezeigt ist, auch Dritten bekannt. Dabei geht es insbesondere zusätzlich zu den in Abschnitt 5 erwähnten Empfängerkategorien um:
- Leistungserbringer
- Vertrauens- und Gesellschaftsärzte
- Versicherungsnehmer
- Familienvorstand, Zahler oder bevollmächtigte Person
- Kollektivpartner für Abgleich Anrecht Kollektivrabatt
- Vermittler – Übermittlung Aufnahmeentscheid
- Versicherungen ausserhalb von Visana inklusive Mit-, Vor-, Nach- und Rückversicherer