Für Anliegen rund um die Therapeutenanerkennung ist die Firma Health Insurance Solutions AG, Marienstrasse 8, 3005 Bern zuständig.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Therapeutenanerkennungsstelle unter +41 31 359 19 40 oder per E-Mail therapeutenanerkennung@healthinsurancesolutions.ch gerne zur Verfügung.

Auf einen Blick

Verschaffen Sie sich hier einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen, wenn Sie als Therapeutin oder Therapeut mit V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a zusammenarbeiten möchten oder schon zusammenarbeiten:

  • Voraussetzungen für eine Anerkennung als Therapeutin oder Therapeut

  • Alles Wichtige zur Abrechnung über die Zusatzversicherung Komplementär (inkl. Tarif 590)

  • Adressänderung oder Kontaktdaten melden

  • Grundsätze der Zusammenarbeit mit V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a

  • Kontaktmöglichkeiten zur Fachstelle Therapeutenanerkennung

Anerkennung und Abrechnung als Therapeutin oder Therapeut bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a

Sie möchten neu mit V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a zusammenarbeiten? Erfahren Sie, was es für die Anerkennung braucht und wie der Ablauf funktioniert.

  • Sie wenden eine oder mehrere Therapieformen an, die V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a anerkennt.

  • Ihre Ausbildung entspricht unseren Anerkennungskriterien. Bitte legen Sie alle Ausbildungsnachweise bei, die V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a für eine Anerkennung verlangt.

  • Der Strafregisterauszug darf beim Einreichen nicht älter als sechs Monate sein.

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie es mit Ihren Unterlagen ein.

  • Sie sind mit unseren Grundsätzen der Zusammenarbeit einverstanden.

  • Die Abrechnung erfolgt über eine Softwarelösung und standardisiertem Formular nach Tarif 590.

    Liste Softwareanbieter

So funktioniert der Anerkennungsprozess

In drei einfachen Schritten zur Anerkennung bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a:

  1. Vergleichen Sie Ihre Ausbildungsunterlagen und Qualifikationen mit unseren aktuellen Anerkennungskriterien und überprüfen Sie, ob Sie alle Anerkennungskriterien erfüllen.

  2. Senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail.

    Antragsformular herunterladen

  3. Die Fachstelle Therapeutenanerkennung der Health Insurance Solutions AG prüft Ihren Antrag sorgfältig und gibt Ihnen in der Regel innert weniger Wochen eine schriftliche Rückmeldung.

Für bereits anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten

Sie stehen bereits auf unserer Therapeutenliste? Hier finden Sie wichtige Hinweise zur Qualitätssicherung, Adressänderung und zum Umgang mit Leistungsabklärungen.

Qualitätsanforderungen und Rahmenbedingungen

Als anerkannte Therapeutin oder anerkannter Therapeut verpflichten Sie sich, bestimmte Standards einzuhalten. Diese bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Zur Qualitätssicherung gehört unter anderem:

  • die Sicherstellung der Patientensicherheit
  • die fachgerechte Leistungserbringung
  • die Ausrichtung des Therapiekonzepts an den Grundsätzen der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • die korrekte und transparente Verrechnung der erbrachten Leistungen mittels Tarifziffern des Tarifs 590
    • dazu zählt insbesondere die Anwendung der Tarifziffer 1146 Einwirkzeit bei Parallelbehandlungen (z. B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen)
    • nicht im Tarif 590 aufgeführte Leistungen sind mit der Tarifziffer 999 auszuweisen.
  • die Einhaltung geltender Rechte
  • die Auskunftsbereitschaft bei Rückfragen

Tarif 590

Für die Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen gilt schweizweit der einheitliche Tarif 590. Er wurde gemeinsam von Krankenversicherern und Berufsverbänden entwickelt und bildet den Standard für eine einheitliche, transparente Verrechnung. Die aktuelle Version ist bei SASIS AG hinterlegt.

Alle Details zu Tarif 590 und zur Rechnungsstellung finden Sie in den verlinkten Dokumenten unter Downloads. Bei Fragen steht Ihnen unsere Therapeutenanerkennungsstelle unter +41 31 359 19 40 oder per E-Mail therapeutenanerkennung@healthinsurancesolutions.ch gerne zur Verfügung.

Anwendung der Tarifziffer 1146 "Einwirkzeit bei Parallelbehandlungen"

Zeiten, in denen eine Behandlung ohne Ihr aktives Zutun wirkt (z. B. Nadeln, Wickel, apparative Anwendungen) und Sie gleichzeitig eine andere Patientin oder einen anderen Patienten betreuen, werden mit der Tarifziffer 1146 abgerechnet.

  • Für die Zeit der Parallelbehandlungen gilt ein reduzierter Honoraransatz von maximal 50 % der eigentlichen Behandlung (gemäss Versichererteam Komplementärmedizin und CAMsuisse).
  • Nicht ausgewiesene Parallelbehandlungen können individuelle Konsequenzen bis hin zur Streichung von der Therapeutenliste zur Folge haben.

Adress- oder Namensänderung

Damit Ihre Angaben in der V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Therapeutenliste aktuell bleiben, melden Sie Änderungen zu Namen, Praxisadresse, Telefonnummer oder Ihrer Website direkt an die SASIS AG über das offizielle Mutationsformular der SASIS.

Hinweis: Nach der Anpassung durch SASIS dauert es in der Regel wenige Tage, bis die Änderungen in unserer Liste erscheinen. 

Zweiter Standort oder Praxisaufgabe

Sie haben einen zweiten Standort oder geben Ihre Praxis auf? Bitte informieren Sie uns per E-Mail an therapeutenanerkennung@healthinsurancesolutions.ch.

Fragebogen zur Leistungsabklärung

V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a kann bei längeren oder intensiven Behandlungen eine fachliche Leistungsabklärung durchführen. Wir senden Ihnen in solchen Fällen einen Fragebogen per Post zu. Um den Leistungsanspruch prüfen zu können, sind wir auf Ihre Auskunftsbereitschaft angewiesen.

Bitte schicken Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mittels beigelegtem Antwortkuvert per Post zu. Sie können den Fragebogen untenstehend auch herunterladen und am Computer ausfüllen.

Eine zeitnahe Zustellung des Fragebogens sowie aussagekräftige Angaben ermöglichen Sie uns eine rasche Abklärung der Leistungsfrage, sodass unsere Versicherten schnellstmöglich eine Antwort erhalten.

Wir danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit im Sinne unserer gemeinsamen Kunden.

Unsere Fachstelle Therapeutenanerkennung bei der Health Insurance Solutions AG hilft Ihnen gerne weiter.

Häufig gestellte Fragen zum Anerkennungsverfahren

Nach der Anmeldung erhalten Sie innert zwei bis drei Wochen eine Antwort.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt ans Team von SASIS unter www.sasis.ch.

V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a ist keiner Registrierungsstelle wie beispielsweise EMR oder ASCA angeschlossen. Sie hat eigene Anerkennungskriterien, die sich stets an den neusten Entwicklungen der Berufsentwicklungen und -reglementierungen im Bereich der Alternativ- und Komplementärmedizin orientieren. Die Prüfung der Anerkennungsgesuche führt die Health Insurance Solutions AG im Auftrag der V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a durch.

  1. Vergleichen Sie Ihre Ausbildungsunterlagen und Qualifikationen mit den aktuellen Anerkennungskriterien und überprüfen Sie so, ob Sie unsere aktuellen Anerkennungskriterien erfüllen.
  2. Senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail.
  3. Wir prüfen Ihre Unterlagen und melden uns schriftlich bei Ihnen.

Das Datum teilen wir Ihnen im Anerkennungsschreiben mit.

Nein, eine rückwirkende Abrechnung von Leistungen ist nicht möglich. Sie können ab dem Tag, an dem Sie als Therapeutin oder Therapeut von V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a anerkannt sind, Leistungen abrechnen.

Die Anerkennung ist kostenlos. Wir erheben weder eine Erstgebühr für die Prüfung des Anerkennungsantrags noch eine jährliche Gebühr für die weitere Anerkennung.

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Anerkennung & Zusammenarbeit

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Adress- oder Namensänderungen

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Weltpoststrasse 19

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