Unsere Top-Empfehlungen für den optimalen Versicherungsschutz beim Auswandern

Grundsätzlich entfällt der Versicherungsschutz in der Schweiz, wenn Sie auswandern. Es gibt aber gewisse Ausnahmen, die Sie prüfen sollten, damit Sie auch im Ausland umfassend geschützt sind.

  • Unsere Reiseversicherung Vacanza kann Ihnen vorübergehenden Schutz bieten, bis Sie im Ausland angekommen und angemeldet sind.

  • Entfällt die Grundversicherungspflicht, vermitteln wir Ihnen in Zusammenarbeit mit expatpartners AG – dem Schweizer Experten für Auslandsversicherungen – die passende Versicherungslösung.

  • Wenn Sie sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten und den Wohnsitz dorthin verlegen, können Sie Ihre Zusatzversicherung pausieren, bezahlen während dieser Zeit reduzierte Versicherungsprämien und können bei einer Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung von Ihren bisherigen V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Zusatzversicherungen profitieren.

Gründe für Ihre Auswanderung

Die Art Ihres Auslandsaufenthalts bestimmt, wie Ihre Versicherungen in der Schweiz betroffen sind.

Wenn Sie sich nach Ihrer Pensionierung ins Ausland auswandern, gelten diese Bestimmungen:

Sie sind weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig, wenn

  • Sie Ihre Rente aus der Schweiz beziehen und Ihr Wohnsitz im EU/EFTA-Raum ist.

Sie sind nicht mehr in der Schweiz versicherungspflichtig, wenn

  • Sie Rente aus dem neuen Wohnland beziehen.
  • Ihr neuer Wohnsitz ausserhalb des EU/EFTA-Raums ist.

Ausnahmen: Wenn Sie Ihren Ruhestand in Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Portugal oder Spanien verbringen, haben Sie das sogenannte Optionsrecht. Das bedeutet, dass Sie selber entscheiden können, ob Sie sich in der Schweiz oder dem neuen Wohnland versichern lassen wollen.

Wenn Sie einen Job im Ausland antreten, ist die Dauer vom Aufenthalt sowie der Hauptsitz vom Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, massgebend. Es gelten diese Bestimmungen:

Sie sind weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig, wenn

  • Sie bei einem Schweizer Unternehmen im Ausland tätig sind. In diesem Zusammenhang spricht man von sogenannten Entsandten.
  • Sie während höchstens zwei Jahren im Ausland leben. Diese Frist lässt sich für bis zu sechs Jahren verlängern.

Sie sind nicht mehr in der Schweiz versicherungspflichtig, wenn

  • Sie nicht mehr in der Schweiz arbeitstätig sind
  • Ihr Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin den Hauptsitz nicht in der Schweiz hat.

EU-Bürgerinnen, welche in der Schweiz arbeiten und den EU Wohnsitz beibehalten und Schweizer Bürger, welche in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz in ein EU-Land verlegen, gelten als Grenzgängerin oder Grenzgänger.

Als Grenzgänger haben Sie freie Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen sich gemäss den bilateralen Abkommen mit der EU in der Schweiz krankenversichern.
  • Sie lassen sich in der Schweiz (zuständige Behörde im Arbeitgeberkanton) von der Versicherungspflicht befreien und bleiben im Heimatland versichert.

Wichtig: Treffen Sie Ihre Entscheidung innerhalb von drei Monaten ab dem Beginn Ihres Grenzgänger-Status.

Passende Versicherungslösungen für Ihre Auswanderung

Ob für kurze Übergangszeiten oder langfristige Aufenthalte – V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a bietet Ihnen passende Versicherungen, die Ihre Sicherheit im Ausland garantieren.

Die Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse, während dem Sie Ihren Wohnsitz von der Schweiz ins Ausland verlegen. Da der Schutz der Reiseversicherung weltweit gilt, bietet sie unabhängig von Ihrem neuen Wohnland einen optimalen Schutz für die Übergangszeit zwischen alter und neuer Heimat.

reiseversicherung

Unsere Reiseversicherung Vacanza ermöglicht Ihnen einen reibungslosen Umzug ins Ausland und schützt Sie umfassend.

  • Weltweiter Schutz bei Krankheit, Unfall und im Notfall

  • 24-Stunden-Soforthilfe-Service

  • Übernahme von Behandlungskosten im Ausland

  • Inklusive Ausland-Rechtsschutzversicherung

V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a vermittelt in Zusammenarbeit mit expatpartners AG – dem Schweizer Experten für Auslandsversicherungen – die internationale Krankenversicherung von Cigna.

Gut zu wissen

Freizügigkeit bei Rückkehr: Wenn Sie während Ihrer Zeit im Ausland bei Cigna versichert waren und in die Schweiz zurückkehren, dann können Sie frei in die Zusatzversicherungen von V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a eintreten. Ganz unkompliziert und ohne Gesundheitsfragen.

auswanderung

Die internationale Krankenversicherungen von Cigna lässt sich auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden, damit Sie während Ihrer Zeit im Ausland optimal krankenversichert sind.

  • Heilungskostenversicherung bei Krankheit und Unfall

  • Private Krankenversicherung mit freier Arzt- und Spitalwahl

  • Anrecht auf Privatabteilung in Krankenhäusern (bei der «Silver-Deckung» halbprivat)

  • Deckung für alle Nationalitäten in fast allen Ländern

  • Grösstes Netzwerk an Dienstleistern weltweit

Grund- und Zusatzversicherung regeln – so gehen Sie vor

Damit Ihre Schweizer Versicherungen korrekt geregelt sind, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei der Abmeldung vorgehen und Zusatzversicherungen pausieren können.

    • Prüfen Sie, ob Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen.
    • Reichen Sie die Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a ein. Beachten Sie, dass die Vorschriften zur Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle kantonal unterschiedlich sein können.
    • Die Grundversicherung endet per Wegzugsdatum gemäss KVG.

    Ausnahme: Bei vorübergehendem Aufenthalt ohne festen Wohnsitz kann die Grundversicherung bestehen bleiben.

    • Wenn Sie in der Schweiz versicherungspflichtig sind und hier Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben, können Sie die Zusatzversicherung für maximal zwölf Monate ab der Ausreise behalten.
    • Entfällt die Grundversicherungspflicht in der Schweiz, weil Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, werden Ihre Zusatzversicherungen per Ausreisedatum beendet. 
    • Melden Sie sich in diesem Fall frühzeitig bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Persönliche Beratung zur Auswanderung via Mail oder Telefon

  • Bei Rückkehr in die Schweiz: Eintritt in gleiches oder gleichwertiges V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Zusatzversicherungsprodukt ohne Gesundheitsprüfung

  • Cigna als Expertin und Partnerin im Bereich Auslandskrankenversicherung

  • Flexible Versicherungsmodelle, die sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen lassen

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne persönlich, um sicherzustellen, dass Sie auch im Ausland optimal versichert sind. Wenden Sie sich unverbindlich an unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Auslandskrankenversicherungen.

Nützliche Services für Sie

Erfahren Sie hier, was in einem Notfall zu tun ist.
Ob Sachschaden oder Unfall – wir sind für Sie da. Füllen Sie einfach das Onlineformular aus und erzählen Sie uns, was passiert ist.
Mit myVisana erledigen Sie alles rund um Ihre Krankenkasse schnell und unkompliziert.

Entspannt versichert in jeder Lebenslage

Älteres Paar joggt gemeinsam durch einen Park junge-erwachsene notfall-im-ausland

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

Wohnen Sie bereits ausserhalb der Schweiz oder planen Sie, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Dann entfällt möglicherweise Ihre gesetzliche Versicherungspflicht in der Schweiz. Dies kann der Fall sein, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr Lebensmittelpunkt liegt ausserhalb der Schweiz
  • Sie sind nicht in der Schweiz arbeitstätig
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber hat ihren oder seinen Hauptsitz nicht in der Schweiz
  • Sie beziehen keine Rente aus einer sozialen Einrichtung der Schweiz

Gut zu wissen: Bei Globetrottern oder digitalen Nomaden entfällt die Versicherungspflicht nach KVG nicht.

Wenn Sie ins Ausland ziehen und Ihren Lebensmittelpunkt dorthin wechseln, ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz abmelden. Der Wechsel des Lebensmittelpunktes ist ausserdem die Voraussetzung, damit Ihre Versicherungspflicht in der Schweiz beendet werden kann.

Sobald Sie sich abgemeldet haben, erlischt in der Regel auch Ihre obligatorische Krankenversicherungspflicht nach KVG. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über den Zeitpunkt Ihres Umzugs ins Ausland und teilen Sie uns Ihre neue Adresse im Ausland mit. So können wir prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz angepasst oder beendet werden muss.

Falls Sie vorübergehend im Ausland bleiben und Ihr Lebensmittelpunkt sowie Wohnort weiterhin in der Schweiz sind, muss der Versicherungsschutz weitergeführt werden.

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegen, endet Ihre Versicherungspflicht nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Ihre Grundversicherung bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Abmeldung beendet werden. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Wegzug und reichen Sie die Abmeldebestätigung Ihrer Gemeinde ein.

Ausnahmen gibt es für Rentnerinnen und Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten und für Arbeitnehmende, die entweder aus der Schweiz entsandt werden oder den Status Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben.

Bei einer Rückkehr in die Schweiz unterliegen Sie wieder der obligatorischen Krankenversicherungspflicht. Sie müssen sich innert drei Monaten nach der Anmeldung bei der Wohngemeinde grundversichern. Gerne beraten wir Sie persönlich, um den passenden und umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Neustart in der Schweiz zu finden.

Grundversicherung: Da die Grundversicherung in der Schweiz für alle Bürgerinnen und Bürger obligatorisch ist, gibt es eine sogenannte Aufnahmepflicht. Das bedeutet, dass jede und jeder Versicherte aufgenommen werden muss. Somit haben Sie in der Grundversicherung jederzeit die Möglichkeit, zurück zu V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a zu wechseln, wenn Sie Ihren Wohnort wieder in der Schweiz anmelden.

Zusatzversicherung: Wenn Sie sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten und den Wohnsitz dorthin verlegen, können Sie Ihre Zusatzversicherung pausieren und bezahlen reduzierte Versicherungsprämien. So sind Sie nach Ihrer Rückkehr in der gewohnten Zusatzversicherung versichert.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

gut-vorbereitet-in-die-ferien

V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a Services AG

Hauptsitz

Weltpoststrasse 19

3000 Bern 16

Telefon: 0848 848 899