Die Gästeversicherung – unsere Empfehlung für Ihren Besuch aus dem Ausland

Unfall? Krankheit? Ihre Gäste aus dem Ausland wollen den Aufenthalt in der Schweiz sorglos geniessen. Um empfindliche finanzielle Folgen zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer Gästeversicherung. Die Versicherung übernimmt medizinische Leistungen in Folge eines Unfalls oder Krankheit.

  • Die Kosten für Behandlungen, Medikamente und Transportkosten ins Spital sind bis zur definierten Versicherungssumme gedeckt. Pro Schadenfall müssen Ihre Gäste lediglich CHF 200.– Selbstbehalt übernehmen.

  • Geht eine Brille oder ein anderes medizinisches Hilfsmittel bei einem Unfall kaputt, übernehmen wir die Kosten für den Ersatz oder die Miete.

  • Ihre Gäste können die Gästeversicherung auf ihre eigenen Bedürfnisse zuschneiden – zwischen 4 und 90 Tagen sowie CHF 30'000.– bis CHF 100'000.–.

  • Die Gästeversicherung gilt nicht nur in der Schweiz, sondern im ganzen Schengen-Raum.

  • Die Gästeversicherung erfüllt die Anforderung einer Deckungssumme von CHF 50'000.–, die für ein Visum für die Schweiz vorgewiesen werden muss.

Leistungen der Gästeversicherung

Sie erwarten Gäste aus dem Ausland oder benötigen eine Versicherung, um ein Visum für die Schweiz zu erhalten? Mit der Gästeversicherung der Allianz schützen Sie Ihren Besuch vor hohen Gesundheitskosten bei einem Unfall oder Krankheit während des Aufenthalts in der Schweiz. Zudem erfüllt die Gästeversicherung die Anforderung einer Deckungssumme von CHF 50'000.–, die für ein Visum vorgewiesen werden muss.

Heilungskosten, Assistance, Such- und Bergungskosten

Medizinische Leistungen

Die Versicherung übernimmt die medizinischen Leistungen infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, unter anderem:

  • Heilungskosten inklusive Medikamente
  • Spitalaufenthalt
  • Dienste von diplomiertem Krankenpflegepersonal bei Hauspflege
  • Behandlung durch staatlich zugelassene Chiropraktiker
  • Miete medizinischer Hilfsmittel
  • bei Unfall erstmalige Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hörgeräten usw.
  • Reparatur oder Ersatz von medizinischen Hilfsmitteln, wenn diese durch einen Unfall, der eine ärztliche Behandlung erfordert, beschädigt wurden
  • Transport in das für die Behandlung geeignete nächstgelegene Spital

Assistance

Gäste profitieren mit der Gästeversicherung von einer medizinischen Assistance, die ihnen rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung steht. Bei einem schweren Unfall oder im Todesfall deckt die Versicherung die Kosten für die Rückführung (Repatriierung) ins Herkunftsland.

Such- und Bergungskosten

Die Gästeversicherung übernimmt die gesamten Kosten für Such- und Bergungsaktionen bis CHF 10'000.-.

Versicherungssummen, Selbstbehalt und Prämie

Die Gästeversicherungen kann für verschiedene Versicherungssummen sowie -dauern abgeschlossen werden.

  • Versicherungssummen: CHF 30'000.–, CHF 50'000.– oder CHF 100'000.–
  • Dauer: zwischen 4 und 90 Tagen.
  • Prämie: ab CHF 32.–

Gästeversicherung erfüllt Voraussetzung für Erhalt eines Visums

Für Personen, die für den Besuch in der Schweiz oder im Schengen-Raum ein Visum beantragen, ist eine Krankenversicherung im Schengen-Raum Pflicht. Mit der Gästeversicherung können sie die benötigte Deckung mit einer Versicherungssumme bis zu CHF 50'000.– vorweisen.

Was Ihre Gäste beachten sollten

Die Gästeversicherung schützt Ihre Gäste bei Krankheit und Unfall vor finanziellen Überraschungen in der Schweiz. Es gibt einige Besonderheiten, die die Gästeversicherung von anderen Versicherungen unterscheiden:

  • Versicherungszeitpunkt: Die Gästeversicherung ist bis maximal fünf Tage nach der Einreise in die Schweiz abschliessbar.
  • Altersgrenze: Versicherte dürfen das 81. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  • Geltungsbereich: Die Gästeversicherung ist im ganzen Schengen-Raum – bis auf den Wohnstaat der versicherten Person – gültig.
  • Keine Gesundheitsprüfung: Für den Abschluss einer Gästeversicherung ist keine Gesundheitsprüfung nötig.

Die Vorteile einer Gästeversicherung auf einen Blick

  • Umfassender Schutz für Gäste aus dem Ausland vor finanziellen Überraschungen bei Krankheit oder Unfall

  • Wahl der Versicherungssumme und der Gültigkeitsdauer nach individuellen Bedürfnissen

  • Medizinische Assistance, welche Ihnen rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung steht

  • Erfüllt die notwendige Deckung bis CHF 50‘000.– zum Erlangen eines Schengen-Visums

  • Einfach und schnell abschliessbar, ohne Gesundheitsprüfung

Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam heraus, ob eine Gästeversicherung für Ihren Besuch aus dem Ausland sinnvoll ist.

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Häufig gestellte Fragen zur Gästeversicherung der Allianz

Die Gästeversicherung eignet sich vor allem für zwei Personengruppen:

  • Für alle Personen, die sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten – etwa für Ferien, Familienbesuche, Geschäftsreisen oder Sprachaufenthalte. Sie bietet Schutz bei Krankheit oder Unfall während des Aufenthalts in der Schweiz und den damit verbundenen oft hohen Kosten.
  • Für Personen, die ein Visum für ihren Besuch in der Schweiz (oder einem Land im Schengen-Raum) benötigen. Für den Erhalt eines Visums ist eine Deckungssumme von CHF 50'000.– pro Person erforderlich.

Einzelpersonen können für ihren Besuch in der Schweiz eine Gästeversicherung abschliessen. Zu beachten sind:

  • Die maximale Versicherungsdauer pro Aufenthalt beträgt 90 Tage (drei Monate)
  • Die Versicherung kann bis maximal fünf Tage nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden.
  • Personen, die älter als 81 Jahre sind, können keine Gästeversicherung mehr abschliessen.

Von der Gästeversicherung sind folgende Leistungen nicht gedeckt:

  • Vorgängig bekannte Krankheiten
  • Chronische Leiden
  • Behandlungen, die vor Reiseantritt geplant oder begonnen wurden.
  • Kosten für Zahn- und Kieferbehandlungen, sofern sie nicht unfallbedingt sind.
  • Flugunfälle

Auch Krankheiten und Unfälle, die bei bestimmten Ereignissen erfolgen, sind nicht versichert. Dazu zählen beispielsweise:

  • Missbrauch von Alkohol oder Drogen
  • Teilnahme an gewagten Handlungen wie z. B. Canyoning
  • Teilnahme an Unruhen

Es besteht kein Selbstbehalt bei der Gästeversicherung.

Die Gästeversicherung kann direkt auf der Website der Allianz abgeschlossen werden: Allianz - Schengen-Reiseversicherung.

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