Unsere Top-Empfehlungen für den optimalen Versicherungsschutz während des Militär- oder Zivildienstes

  • Ihre obligatorische Grundversicherung kann pausiert werden, wenn Sie an 60 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen Militär-, Zivildienst oder Zivilschutz leisten.

  • Reichen Sie Ihren Antrag für das Aussetzen der Krankenkassen Grundversicherung mindestens acht Wochen vor dem Dienstantritt ein.

  • Bei längeren Dienstzeiten im Militär oder Zivildienst lohnt es sich, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen, damit Sie zwar umfassend geschützt, aber nicht überversichert sind.

Passende Versicherungslösungen für Ihren Militärdienst

Während des Dienstes im Militär, Zivildienst oder Zivilschutz tritt die Militärversicherung an die Stelle der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung. Das bedeutet, dass während dieser Zeit nicht die Leistungen Ihrer Grundversicherung sowie Unfallversicherung massgebend sind, sondern diejenigen der Militärversicherung, die von der SUVA im Auftrag vom Bund geführt wird.

Gut zu wissen

Wenn Sie während 60 aufeinanderfolgenden Tagen Dienst im Militär, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, können Sie Ihre Grundversicherung pausieren und Ihre Prämien entfallen.

grundversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung bietet Ihnen eine solide medizinische Grundversorgung – zuverlässig und umfassend.

  • Arztbesuche und medizinische Behandlungen

  • Medikamente gemäss Leistungskatalog

  • Spitalaufenthalte (allgemeine Abteilung)

  • Notfallversorgung in der Schweiz und im Ausland

  • Vorsorgeuntersuchungen

ambulant

Die ambulante Zusatzversicherung empfiehlt sich auch bei längeren Dienstzeiten im Militär oder Zivildienst.

  • Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen

  • Fitnessabo und weitere Sportangebote

  • Zahnbehandlungen oder Zahnstellungskorrekturen

  • Reiseversicherung Vacanza inklusive

spital

Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt die Militärversicherung die Kosten für die allgemeine Abteilung.

  • Mehr Komfort und Privatsphäre im Ein- oder Zweibettzimmer

  • Chefarztbehandlung im Spital

  • Zugang zu allen Schweizer Akutspitälern

Hinter der Militärversicherung steht die SUVA, welche im Auftrag vom Bund die Versicherung führt. Die wichtigsten Eckdaten zur Militärversicherung:

  • Versichert sind alle Personen, die Militär-, Zivilschutz oder Zivildienst leisten. Dazu gehören aber auch Personen, die an der Aushebung, an ausserordentlichen Schiessübungen, an Einsätzen des schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe und an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes im Ausland teilnehmen.
  • Auch wenn Sie Ihre Grundversicherung bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a nicht unterbrechen, sind Sie über die Militärversicherung versichert.
  • Sie sind während der gesamten Dauer Ihres Militär-, Zivildienstes, oder Zivilschutzes versichert. Das beinhaltet den Hin- und Rückweg sowie die Zeit Ihres allgemeinen und persönlichen Urlaubes.
  • Bei der Militärversicherung fällt keine Kostenbeteiligung in Form eines Selbstbehalts oder Franchise an. Deshalb müssen Sie darauf achten, dass Rechnungen für Leistungsbezüge während der Dienstzeit an die Militärversicherung gesendet werden.

Umfassende Informationen zur Militärversicherung und deren Leistungen finden Sie auf der Website der SUVA.

So sistieren Sie Ihre Grundvesicherung

  1. Kopie vom Aufgebot oder Marschbefehl via Mail oder Post einsenden – dieser muss mindestens acht Wochen vorher bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a eintreffen.

  2. V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a sistiert Ihre Rechnungen und setzt während dieser Zeit die Grundversicherungsleistungen aus.

  3. Die Reaktivierung der Grundversicherungen erfolgt automatisch durch V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a nach Ablauf der geleisteten Dienstzeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • vor, während und nach dem Militärdienst

  • Versicherungen für jede Lebenslage

  • eine lohnenswerte Entscheidung – Wellness-Schecks und V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a myPoints

  • mit der V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-App

Wir nehmen uns Zeit und zeigen Ihnen die Vorteile der verschiedenen Versicherungen ganz unverbindlich auf.

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Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen während des Militär- oder Zivildienstes

Die Wahl der passenden Versicherungen hängt immer auch von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.

Grundsätzlich lohnt sich aber auch während des Militärdienstes ein umfassender Schutz, der folgende Versicherungen beinhaltet:

  • Grundversicherung: Die obligatorische Grundversicherung bleibt bestehen, kann aber ab 60 Tagen Dienstzeit pausiert werden.
  • Zusatzversicherungen: Sind auch während der Dienstzeit empfehlenswert, damit Sie einerseits von Kostenbeiträgen profitieren – beispielsweise für Brillen, Kontaktlinsen oder Sportangeboten, und andererseits im Falle von Spitalaufenthalten flexiblere Wahlmöglichkeiten haben.

Die Militärversicherung schützt Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die während des Dienstes oder eines Einsatzes entstehen – egal, ob durch Unfall oder Krankheit. Auch dadurch entstehende Erwerbsausfälle sind mitversichert.

Umfassende Informationen zu den Versicherungsleistungen der Militärversicherung finden Sie auf der Website der SUVA, die im Namen vom Bund die Militärversicherung führt.

Wenn Ihr Einsatz weniger als 60 aufeinanderfolgende Tage dauert, sind Sie ebenfalls über die Militärversicherung des Bundes bei der Suva versichert. Der einzige Unterschied: eine Sistierung der Grundversicherung ist für diesen Zeitraum nicht möglich. Sie bezahlen also weiterhin Ihre Grundversicherungsprämien.

Eine Zusatzversicherung ist auch während Ihrer Dienstzeit empfehlenswert. Denn die Zusatzversicherungen übernehmen auch während dieser Zeit Leistungen, die in der Militärversicherung nicht inbegriffen sind. Dazu gehören beispielsweise Beiträge an Fitness-Abos oder anderen Sportkursen, an Brillen oder Kontaktlinsen oder für die private oder halbprivate Spitalabteilung.

Senden Sie uns spätestens acht Wochen vor Dienstbeginn eine Kopie Ihres Aufgebots oder Marschbefehls per Mail oder Post an Ihre zuständige Agentur zu. Während Ihrer Dienstzeit pausiert V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a Ihre Rechnungen und setzt die Grundversicherungsleistungen aus. Am Ende des Einsatzes wird die Grundversicherung durch V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a reaktiviert.

Wenn Sie im Militärdienst einen Unfall haben, sind Sie über die Militärversicherung gedeckt. Diese übernimmt die Kosten für Behandlung, Heilung sowie allfällige Rentenleistungen, auch über die Militärzeit hinaus. Insbesondere, wenn die gesundheitlichen Folgen direkt auf den geleisteten Militärdienst zurückzuführen sind.

Bei einem Unfall im Militär werden Sie zuerst durch den militärischen Sanitätsdienst vor Ort versorgt. Falls notwendig, werden Sie in ein ziviles Spital oder ein Militärspital überführt. Die Militärversicherung übernimmt sämtliche Behandlungskosten – unabhängig davon, wo Sie behandelt werden.

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