Das Wichtigste zur Spitalliste auf einen Blick

Mit einer Spitalzusatzversicherung profitieren Sie schweizweit von umfassenden Leistungen. In Einzelfällen kann die Kostenübernahme eingeschränkt sein.

Wenn Sie eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen haben, profitieren Sie von attraktiven Leistungen bei fast allen Spitälern und Abteilungen in der ganzen Schweiz.

In Ausnahmefällen kann V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a die Kostenübernahme bei einzelnen Spitälern ganz oder teilweise ausschliessen. Dadurch werden die Prämien für Ihre Spitalzusatzversicherung nicht durch zu hohe Tarife belastet.

Nachfolgend finden Sie die Spitäler, bei denen V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a die Kosten für stationäre Behandlungen nicht oder nur teilweise übernimmt.

Spitäler mit Einschränkungen

Mit einer Spitalzusatzversicherung bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die volle Kostenübernahme bei stationären Behandlungen in allen Akutspitälern der Schweiz. Kann sich V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a jedoch nicht mit einem Spital auf einen Tarif einigen, wird dieses entweder als nicht anerkannt gelistet (keine Kostenübernahme) oder als anerkannt mit eingeschränkter Kostenübernahme, wobei nur festgelegte Maximaltarife vergütet werden und Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen sind.

Diese Regelungen sollen verhindern, dass überhöhte Spitaltarife Ihre Versicherungsprämien unnötig verteuern. Die Liste der Spitalwahleinschränkung zeigt Ihnen, welche Spitäler betroffen sind und wie die Maximaltarife berechnet und angewendet werden.

Bitte wenden Sie sich vor einem Spitalaufenthalt frühzeitig an Ihr Leistungszentrum. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, wie Sie ungedeckte Kosten vermeiden können.

So gehen Sie bei der Planung des Spitalaufenthalts vor

  1. Sehen Sie nach, ob Ihr Spital oder die versicherte Abteilung auf der Spitalliste aufgeführt ist.

  2. Um Mehrkosten auszuschliessen, wählen Sie ein Alternativspital oder eine Alternativklinik aus der Liste.

  3. Sie sind sich unsicher, ob Mehrkosten entstehen oder was die beste Alternative ist? Rufen Sie unser Leistungszentrum unter 031 357 80 90 an oder melden Sie sich per E-Mail bei uns – wir sind gerne für Sie da.

Notfalleinweisungen

Notfalleinweisungen sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.

Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen das Vorgehen, damit möglichst keine ungedeckten Kosten für Sie entstehen.

Häufig gestellte Fragen zur Spitalliste

Spitalzusatzversicherungen bieten Ihnen bei stationären Spitalaufenthalten einen höheren Komfort und mehr Privatsphäre. Welche Tarife die Spitäler dabei anwenden, handeln diese direkt mit V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a aus.

Um zu vermeiden, dass zu hohe Tarife die Prämien für die Spitalzusatzversicherungen zu sehr belasten, kann V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a einzelne Spitäler von der Spitalzusatzversicherung ausschliessen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a und die Spitäler bei den Tarifen zu keiner Einigung kommen.

Auf der Liste der Spitalwahleinschränkung finden Sie die Spitäler, bei denen die Kosten für stationäre Behandlungen nur teilweise oder nicht übernommen werden.

Befindet sich ein Spital auf der Liste der Spitalwahleinschränkung können für Sie als Versicherter oder Versicherte Mehrkosten anfallen. Dies, weil die stationäre Behandlung ganz oder teilweise von der Spitalzusatzversicherung ausgeschlossen ist.

Bitte wenden Sie sich vor einem Spitalaufenthalt frühzeitig an Ihr Leistungszentrum. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen, wie Sie unnötige und ungedeckte Kosten vermeiden können.

Notfalleinweisungen sind von dieser Einschränkung ausgenommen.

In der Liste sind die Spitäler aufgeführt, in welchen die Kosten für stationäre Behandlungen nicht oder nur teilweise durch die Spitalzusatzversicherung von V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a gedeckt sind.

Auf dieser Liste sehen Sie auch, welche Abteilungen – allgemein, halbprivat, privat – von den Einschränkungen betroffen sind, und welche Alternativspitäler und Alternativklinken in der Nähe sind.

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Spitalliste

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