Betreibungslöschung auf einen Blick

Ein Eintrag über eine Betreibung ist auch nach vollständiger Zahlung weiterhin im Betreibungsregister ersichtlich. Gläubiger sind nicht verpflichtet, Einträge für bezahlte Betreibungsverfahren aus dem Betreibungsregister zu löschen.

Dies kann bei Wohnungsbewerbungen, Kreditgesprächen oder anderen Bonitätsprüfungen nachteilig sein. V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a als Gläubigerin bietet ihren Versicherten diese Dienstleistung unter Berücksichtigung der folgenden Rahmenbedingungen jedoch an:

  • Bevor eine Betreibung gelöscht werden kann, müssen sämtliche fälligen Ausstände, die im Mahn- und Inkassoprozess angefallen sind, beglichen sein.

  • Für das Löschen einer zu Recht eingeleiteten und vollständig bezahlten Betreibung erheben wir eine Gebühr von CHF 30.–.

  • Nach dem Zahlungseingang stellen wir beim zuständigen Betreibungsamt sicher, dass der Eintrag im Betreibungsregister gelöscht wird.

So funktioniert die Betreibungslöschung bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a

  1. Bei ausstehenden Beträgen erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung. Die Gebühr beträgt CHF 5.–.

  2. Bleibt die Zahlung weiter aus, folgt eine Zahlungsaufforderung:

    • CHF 50.– bei Forderungen aus der obligatorischen Grundversicherung
    • CHF 10.– bei Forderungen aus Zusatzversicherungen
  3. Wird die Forderung weiterhin nicht beglichen, müssen wir beim zuständigen Betreibungsamt das Betreibungsbegehren stellen. Die dabei anfallenden Kosten richten sich nach der Höhe des Ausstandes.

  4. Das Betreibungsamt eröffnet das Verfahren. Die Betreibung erscheint im Registerauszug und kann Bonitätsprüfungen beeinflussen.

  5. Begleichen Sie die offene Forderung vollständig.

  6. Wenn Sie die Löschung der Betreibung wünschen, nehmen Sie mit unserer Abteilung In-/Exkasso unter der Telefonnummer 031 357 93 00 Kontakt auf.

  7. V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a erhebt für die Löschung einer zu Recht eingeleiteten und bezahlten Betreibung eine Gebühr von CHF 30.– und stellt Ihnen diese in Rechnung.

  8. Nach Zahlungseingang stellen wir sicher, dass die Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt aus dem Betreibungsregister gelöscht wird.

Unsere Abteilung In-/Exkasso ist gerne für Sie da und hilft Ihnen bei offenen Forderungen oder beim Prozess der Betreibungslöschung weiter.

Häufig gestellte Fragen zu Betreibungen löschen lassen

Der Eintrag im Betreibungsregister erlischt fünf Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens von Gesetzes wegen. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, den Eintrag bereits vorher aus dem Betreibungsregister löschen zu lassen.

V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a erhebt für die Löschung einer zu Recht eingeleiteten und bezahlten Betreibung eine Gebühr von CHF 30.–.

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