Voraussetzungen für eine Empfehlungsprämie
Die weiterempfohlene Person hat eines der folgenden Produktkombinationen abgeschlossen:
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Zusatz Spital (inkl. Spital Flex / Spital Flex Plus) und Ambulant
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Zusatz Spital (inkl. Spital Flex / Spital Flex Plus) und Komplementär
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Zusatz Basic (inkl. Basic Flex)
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Betreuungs- und Vorsorgelösung (3a mit Fonds oder 3a/3b ohne Fonds) und Sparbeitragsgarantie
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Betreuungs- und Vorsorgelösung (3a mit Fonds oder 3a/3b ohne Fonds) und Sparbeitragsgarantie
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Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung
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Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
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Privathaftpflichtversicherung und Gebäudeversicherung
Die oben genannten Konditionen gelten ebenfalls für die VIVA-Zusatzversicherungsprodukte (Spital VIVA, Spital Flex VIVA, Ambulant VIVA, Komplementär VIVA)
Prämienhöhe
Die Empfehlungsprämie pro vermitteltem Neukunden ist auf CHF 100.– beschränkt, auch wenn durch die vermittelnde Person mehrere Produktkombinationen gleichzeitig abgeschlossen werden.
Weitere Bedingungen
- Die Empfehlungsprämie wird für alle geworbenen Neukundinnen und Neukunden ausbezahlt, auch wenn diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die vermittelnde Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei der Visana-Gruppe versichert sein, um die Empfehlungsprämie zu erhalten.
Ausschlüsse
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf die Empfehlungsprämie:
- Vorgeburtliche Anmeldungen
- Weiterempfehlungen von im gleichen Haushalt lebenden Personen
- Weiterempfehlungen von Vermittlerinnen, Vermittlern, Beraterinnen, Beratern und Mitarbeitenden der Visana-Gruppe
Auszahlung und Rechtliches
Die Prämie wird jeweils bis spätestens Ende April des Folgejahres für die Beobachtungsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember ausbezahlt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.