Spital allgemein auf einen Blick

Die Grundversicherung bezahlt nur den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals (Notfälle ausgenommen) in Ihrem Wohnkanton. Mit der Spitalversicherung allgemein können Sie das Spital in der ganzen Schweiz frei wählen. Sie entscheiden, in welchem Spital Sie sich behandeln lassen möchten, und erhalten mehr Leistung fürs Geld. Die Spitalversicherung allgemein ist ideal, wenn Sie in einer ländlichen Gegend wohnen, in der es nicht so viele Spitäler gibt.

  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz

  • Versicherungsschutz bei Notfällen schweizweit und weltweit während acht Wochen pro Reise

  • Keine freie Arztwahl (i. d. R. Assistenzarztbetreuung)

  • Aufenthalt im Mehrbettzimmer

  • Inklusive Reiseversicherung Vacanza
     

Leistungen der Spitalversicherung allgemein

LeistungenSpital allgemein
Anerkannte Spitälerfreie Wahl in der ganzen Schweiz
Arztwahlkeine freie Arztwahl
ZimmerAufenthalt im Mehrbettzimmer
Ihre jährliche Kostenbeteiligung (freiwillig)ohne Kostenbeteiligung
Rooming-in

im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbrin-
gungs- und Verpflegungskosten für
die Mutter oder das Kind; 

vom 2. bis
14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag
für eine Begleitperson

Geburtspauschalenambulante Entbindung nicht versichert
Versicherungsschutz bei Notfällenschweizweit + weltweit während
acht Wochen pro Reise
Reiseversicherung Vacanzainbegriffen während acht Wochen pro Reise
Kuren, BadekurenCHF 50.–/Tag, max. 21 Tage pro Jahr

Eine vollständige Übersicht aller Leistungen finden Sie in unserer Leistungssuche.

Rabatte

Sie erhalten 50 % Rabatt auf die Prämien der Zusatzversicherung für das zweite sowie jedes weitere bei V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a versicherte Kind Ihrer Familie. Dieser Rabatt wird bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes gewährt.

Zusammen mit Ihrem Antrag für unsere Zusatzversicherung Spital allgemein verlangen wir einen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen. Bei erfolgreicher Risikoprüfung erhalten Sie für das erste Versicherungsjahr einen Prämienrabatt von 20 %. Dieser Rabatt erlischt nach dem ersten Versicherungsjahr automatisch und wird ersetzt durch den Schadenfreiheitsrabatt von 20 %, sofern Sie keine Leistungen beziehen.

Für wen eignet sich die Spitalversicherung allgemein?

Die Zusatzversicherung Spital allgemein eignet sich für:

  • Personen, die in der ganzen Schweiz freie Spitalwahl haben möchten

  • Personen, die keine höheren Ansprüche an die medizinische Versorgung haben. Der Zugang zu Privatkliniken oder Behandlungen durch Chefärztinnen oder Oberärzte ist diesen Personen nicht so wichtig

  • Personen, die sich in einem Mehrbettzimmer im Spital wohlfühlen

  • Personen, die gesund und kostenbewusst sind

So funktioniert die Spitalversicherung allgemein

  1. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt überweist Sie an ein Spital.

  2. Sind Sie unsicher, vermittelt Ihnen BetterDoc kostenlos eine geeignete Fachperson für eine fundierte medizinische Zweitmeinung.

  3. Wir schauen nach, ob wir mit dem gewählten Spital einen Vertrag haben.

  4. Das Spital holt bei uns eine Kostengutsprache ein und wir geben Ihnen Bescheid.

  5. Melden Sie uns umgehend, wenn Sie mit der Spitalleistung unzufrieden sind.

Spitäler mit Einschränkungen

Je nach Versicherungsmodell gibt es gewisse Einschränkungen in der Spitalwahl. Auf dem Merkblatt Einschränkungen Spitalwahl finden Sie alle wichtigen Informationen.

Ihre Vorteile der Spitalversicherung allgemein

  • Freier Zugang zu allen Schweizer Akutspitälern
  • Inklusive medizinische Zweitmeinung
  • Inklusive Reiseversicherung Vacanza während acht Wochen pro Reise
  • Inklusive Rooming-in für Mutter und Kind
  • Beiträge an Kuren

Wir nehmen uns Zeit und zeigen Ihnen die Vorteile ganz unverbindlich auf.

Nützliche Services für Sie

Gut versichert ist halb gewonnen. Diese Services unterstützen Sie dabei:

Suchen Sie ein geeignetes Spital für Ihre Behandlung? Hier finden Sie unsere umfassende Spitalliste, die Ihnen hilft, ein passendes Spital in Ihrer Nähe zu finden.

Bitte beachten Sie: Damit die Prämien für die Zusatzversicherung Spital Privat und Halbprivat bezahlbar bleiben, kann V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a bei gewissen Spitälern die Kostenübernahme ganz oder teilweise ausschliessen. Bitte nehmen Sie vor einem Spitalaufenthalt mit uns Kontakt auf, damit wir für Sie die beste Lösung finden können und  keine Mehrkosten entstehen. 

V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Versicherte mit einer Grundversicherung oder einer Spitalzusatzversicherung können eine medizinische Zweitmeinung einholen. BetterDoc vermittelt Ihnen dazu kostenlos eine passende Ärztin respektiv einen passenden Arzt.

Mit dem «Notfall-Finder» sind Sie im medizinischen Ernstfall optimal gewappnet. Die Applikation hilft Ihnen dabei, Ihre Symptome richtig einzuschätzen und zeigt Ihnen in Echtzeit die nächste Notfallstation mit aktueller Auslastung.

Der Service ist in der Stadt und Agglomeration Bern verfügbar und kostenlos nutzbar.

Diese Versicherungen ergänzen das Produkt optimal

Häufig gestellte Fragen zur Spitalversicherung allgemein

Eine allgemeine Spitalversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie in einer ländlichen Gegend wohnen, in der es nicht so viele Spitäler gibt. Zudem gibt es kantonale Tarifunterschiede. Diese Zusatzkosten müssen Sie ohne Zusatzversicherung selbst bezahlen. Falls Sie in ein anderes Spital verlegt werden, das ausserhalb Ihres Wohnkantons liegt, übernimmt die Spitalzusatzversicherung allgemein die Kosten.

Nein, die Spitalversicherung allgemein übernimmt nur die Kosten für ein Mehrbettzimmer.

Allgemein versichert bedeutet, dass Sie auf der allgemeinen Abteilung im Spital versichert sind. Das heisst, Sie sind während Ihres Aufenthalts im Spital in einem Mehrbettzimmer.

Nein, bei der allgemeinen Spitalversicherung haben Sie keine freie Arztwahl. Sie haben aber freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Rooming-in bedeutet, dass eine andere Person mit im Spitalzimmer übernachten darf. Zum Beispiel darf ihr Kind mit Ihnen im Zimmer sein, wenn Sie dies wünschen. Das gilt natürlich auch umgekehrt, wenn Ihr Kind in Spital muss. V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a übernimmt die folgenden Kosten für Rooming-in:

  • im 1. Lebensjahr: 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für die Mutter oder das Kind
  • vom 2. bis 14. Lebensjahr: max. CHF 50.–/Tag für eine Begleitperson

Downloads

Versicherungsbedingungen

Leistungsübersicht

Factsheet

Formulare

Nützliche Listen

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