Die Mietkautionsversicherung auf einen Blick

Beim Einzug in eine neue Wohnung verlangen Vermieterinnen und Vermieter häufig eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten. Das belastet insbesondere junge Menschen, Familien und Personen mit mehreren laufenden Verpflichtungen. Die Mietkautionsversicherung bietet eine attraktive Alternative: Sie ersetzt die klassische Barkaution.

  • Sie müssen keine Barkaution hinterlegen

  • Finanzielle Flexibilität dank jährlicher Prämie statt blockiertem Kapital

  • Wir bürgen bis maximal CHF 20’000.–

  • Sicherheit für Vermieterinnen und Vermieter. Flexibilität für Mieterinnen und Mieter

  • Mehr finanzieller Spielraum für die Umzugs- und Einrichtungsphase

Die Mietkautionsversicherung ersetzt keine Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt ausschliesslich die Mietkaution ab, nicht Schäden in der Wohnung. Wenn beispielsweise Böden, Wände oder Einrichtungen beschädigt werden, übernimmt die Mietkautionsversicherung keine Kosten. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist deshalb dringend empfohlen. Sie schützt Sie vor hohen finanziellen Folgen.

Leistungen der Mietkautionsversicherung

Mit der Mietkautionsversicherung übernimmt V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a eine Bürgschaft gegenüber Vermieterinnen oder Vermietern.

Bis zu CHF 20’000.–, maximal drei Bruttomonatsmieten.

Versichert sind private Mieterinnen und Mieter mit Mietobjekten in der Schweiz.

Mit Übergabe des Bürgschaftsscheins an die vermietende Partei, frühestens jedoch ab Mietbeginn.

Der Bürgschaftsvertrag kann jederzeit fristlos gekündigt werden, sofern der vermietenden Partei eine gleichwertige Sicherheit (z. B. Barkaution) vorgelegt wird.

Für wen eignet sich die Mietkautionsversicherung von V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a?


  • Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die eine Wohnung oder ein Haus mieten und ihren finanziellen Spielraum erhalten möchten.

  • Sie ist eine Alternative zur Mietkaution auf einem Bankkonto und schafft mehr Flexibilität beim Umzug und darüber hinaus.

So funktioniert die Mietkautionsversicherung

  1. Einfach online über unseren Prämienrechner

  2. V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a stellt der vermietenden Partei den Bürgschaftsschein zu

  3. Kein blockiertes Kapital

  4. Bei Entlassung aus der Bürgschaft

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Mehr finanzieller Spielraum statt blockierter Kautionsbetrag

  • Sicherheit für Vermieterinnen und Vermieter sowie Flexibilität für Mieterinnen und Mieter

  • Schneller und unkomplizierter Online-Abschluss

  • Transparente Kosten statt hoher Einmalzahlung 

  • Flexibel kündbar und passend zu Ihrer Lebenssituation

Wir beraten Sie unverbindlich und zeigen Ihnen die Vorteile auf. 

Nützliche Services für Sie

Clever versichert, optimal betreut. Diese Services unterstützen Sie:

Leistungen aus der Mietkautionsbürgschaft von V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a erfolgen auf Antrag des Vermieters gegen Übergabe eines der folgenden Dokumente:

  • eine Schuldanerkennung des Mieters, oder
  • ein vollstreckbarer Zahlungsbefehl über Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, gegen welchen der Mieter keinen Rechtsvorschlag erhoben hat oder dieser rechtskräftig beseitigt ist, oder
  • ein rechtskräftiges Urteil zu Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis.

Bei Mietergemeinschaften reicht die Schuldanerkennung eines Mieters oder die Vorlage eines vollstreckbaren Zahlungsbefehls gegenüber einem Mieter aus.

Die Unterlagen sind an deposit.claims@visana.ch einzureichen. Sie erreichen uns auch telefonisch unter +41 (0) 848 72 62 25.

Diese Versicherungen ergänzen das Produkt optimal

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Häufig gestellte Fragen zur Mietkautionsversicherung

V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a übernimmt eine Mietkautionsbürgschaft* und garantiert der vermietenden Partei vertragliche oder gesetzliche Forderungen aus dem Mietverhältnis, bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme (max. CHF 20’000.–).

*Der Abschluss ist ausschliesslich für Privatliegenschaften vorgesehen.

Die Mietkautionsversicherung ist keine Haftpflichtversicherung. Schäden an der Wohnung sind nicht gedeckt.

Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist deshalb dringend empfohlen.

Jetzt Privathaftversicherung entdecken

Ja. Die Bürgschaft ersetzt eine Barkaution vollständig.

Private Mieterinnen und Mieter mit einem Mietobjekt in der Schweiz.

Bis zu CHF 20’000.- (max. drei Bruttomonatsmieten).

Die vermietende Partei macht Forderungen geltend. V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a prüft diese und begleicht berechtigte Forderungen gegenüber der vermietenden Partei. Anschliessend fordert V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a den Betrag bei der Mieterin bzw. dem Mieter zurück.

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Allgemeine Vertragsbedingungen

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