eLohndeklaration auf einen Blick
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Einfache Online-Erfassung Ihrer Lohndaten
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Verfügbar von November bis Anfang März
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Keine Software-Installation oder Anmeldung erforderlich
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Zeitsparende Lösung, ideal für alle Unternehmen ohne zertifizierte Lohnbuchhaltungssoftware
So funktioniert die eLohndeklaration
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Öffnen Sie das Formular eLohndeklaration, online verfügbar von November bis März.
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Alle benötigten Informationen finden Sie auf dem physischen Lohndeklarationsformular, das Sie per Post erhalten haben.
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Erfassen Sie die Lohndaten Ihres Unternehmens Schritt für Schritt. Sie werden online durch den ganzen Prozess geführt.
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Prüfen Sie Ihre Eingaben in der Zusammenfassung und geben Sie die Daten zur verschlüsselten Übermittlung frei.
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Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.
Ihre Vorteile mit der eLohndeklaration
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Selbsterklärendes Onlineformular, ohne Vorkenntnisse nutzbar
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Schneller, praktischer und effizienter als das Papierformular
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Verschlüsselte Datenübertragung ohne lokale Speicherung
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Sofortige Bestätigung nach erfolgreicher Übermittlung
Unser Team unterstützt Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen zur eLohndeklaration
Die eLohndeklaration ist unser elektronisches Lohnmeldeformular. Sie erfassen Ihre effektiven Lohnsummen online und übermitteln diese direkt an Visana – ganz ohne Papieraufwand.
Die Daten werden in ein Onlineformular eingetragen und anschliessend direkt an Visana übermittelt. Es ist dazu weder ein Login noch eine Anmeldung erforderlich. Die Daten werden zudem online nicht abgespeichert.
Alle benötigten Vertragsinformationen stehen auf dem physischen Lohndeklarationsformular, das wir Ihnen per Post zusenden. Falls Sie dieses nicht zur Hand haben, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberatung.
Der Service eLohndeklaration ist nur im Zeitraum von November bis März verfügbar. Für Lohnmeldungen ausserhalb dieses Zeitraums, verwenden Sie bitte das physische Lohndeklarationsformular, das Sie per Post erhalten haben.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, wenn Sie den Termin nicht einhalten können. Andernfalls erfolgt eine Einschätzung der Lohnsummen mit einem Zuschlag. Die vertragliche Meldepflicht bleibt bestehen.
Nein, Sie benötigen lediglich einen Internetzugang und einen aktuellen Browser. Das Onlineformular funktioniert ohne Installation einer speziellen Software oder Download eines Programms.
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