Abredeversicherung auf einen Blick
Das zeichnet die Visana Abredeversicherung aus:
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Verlängert den bestehenden UVG-Unfallschutz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses um bis zu sechs Monate
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Beinhaltet die gleichen Leistungen wie während des Arbeitsverhältnisses: medizinische Heilbehandlungen in der allgemeinen Abteilung, Unfalltaggeld, Invaliden- und Hinterlassenenrente
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Unfallschutz gilt auch im Ausland
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Einfach online abschliessbar – muss innerhalb von 31 Tagen abgeschlossen und bezahlt werden
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Ideal zur Überbrückung bis zur nächsten beruflichen Anstellung
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Ideal bei ausgedehnten Auslandsaufenthalten oder auf längeren Reisen
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Kostengünstiger Schutz für CHF 45.– pro Monat
Die Leistungen im Überblick
Mit der Abredeversicherung von Visana bleiben Sie auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses im gleichen Umfang gegen Unfälle versichert – mit den unveränderten Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG):
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Heilungskosten: Arztkosten und Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung
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Taggeld ab dem 3. Tag: 80 % des versicherten Lohnes oder in gleicher Höhe wie die Arbeitslosenentschädigung
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Invaliden- und Hinterlassenenrenten
So kostengünstig ist die Abredeversicherung
Die Prämie der Abredeversicherung beträgt CHF 45.– pro Monat. Diese gilt auch für einen angebrochenen Monat.
Für wen eignet sich eine Abredeversicherung?
Die Abredeversicherung eignet sich für folgende Personen:
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Personen, deren Arbeitsverhältnis endet und die den vollen Unfallschutz wie während der Anstellung geniessen möchten
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Personen, die bei einem Auslandsaufenthalt, einem Sprachaufenthalt oder auf längeren Reisen auf Nummer sicher gehen möchten
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Personen, die sich bewusst Zeit lassen, um sich neu zu orientieren – sei es beruflich oder privat – und währenddessen optimal abgesichert sein wollen
So funktioniert die Abredeversicherung
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Arbeitnehmende beantragen die Abredeversicherung online vor Ablauf der Nachdeckungsfrist von 31 Tagen
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Prämien werden vor Ablauf der Nachdeckungsfrist bezahlt
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Der Versicherungsschutz beginnt direkt im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Im Schadensfall gelten die gleichen Leistungen wie während des Arbeitsverhältnisses
Ihre Vorteile mit der Abredeversicherung von Visana
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Lückenloser Unfallschutz auch nach dem letzten Arbeitstag
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Gleiche Leistungen wie während des letzten Arbeitsverhältnisses (gemäss UVG)
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Weltweiter Versicherungsschutz
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Einfach online abschliessbar
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Digitale Services für eine zeitsparende Administration
Wir nehmen uns Zeit und zeigen Ihnen die Vorteile unserer Abredeversicherung ganz unverbindlich auf.
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Versicherungsbeispiele
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Häufig gestellte Fragen zur Abredeversicherung
Die Abredeversicherung ist die Verlängerung der Nichtberufsunfalldeckung der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG. Damit kann die Deckung um maximal sechs Monate verlängert werden.
Vorteil gegenüber der Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Keine Franchise, kein Selbstbehalt und nebst den Heilungskosten sind auch Geldleistungen – insbesondere Rente und Taggeld – versichert.
Die Abredeversicherung deckt die gleichen Leistungen wie die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG:
- Heilungskosten: Arzt- und Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung
- Taggeld ab dem 3. Tag: 80 % des versicherten Lohnes oder in gleicher Höhe wie die Arbeitslosenentschädigung
- Invaliden- und Hinterlassenenrenten
Sie brauchen eine Abredeversicherung, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet und Sie mehr als acht Stunden pro Woche gearbeitet haben. Die Versicherung verlängert den bestehenden UVG-Unfallschutz um bis zu sechs Monate. Sie ist ideal, wenn Sie sich eine Auszeit nehmen, zwischen zwei Stellen stehen oder vorübergehend nicht erwerbstätig sind.
Wenn Sie sich nach dem letzten Arbeitsverhältnis beim RAV als arbeitslos gemeldet haben, sind Sie bereits über die Suva gegen das Risiko Unfall versichert. Sie brauchen also keine Abredeversicherung.
Wenn Sie im letzten Arbeitsverhältnis keine Nichtberufsunfalldeckung hatten, kann keine Abredeversicherung abgeschlossen werden. Sie müssen die Unfalldeckung in die Grundversicherung einschliessen.
Die Abredeversicherung muss immer bei derjenigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, bei der die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Unfallversicherung gemäss UVG abgeschlossen hat. Bei Visana ist der Abschluss ganz einfach online möglich.
Beachten Sie, dass die Abredeversicherung zwingend vor Ablauf der Nachdeckungsfrist, also innerhalb von 31 Tagen, abgeschlossen und bezahlt werden muss. Ist dies nicht der Fall, trägt die Versicherung im Falle eines Unfalls keine Kosten.
Die Abredeversicherung beginnt unmittelbar nach Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist, also am 32. Tag nach Ihrem letzten Arbeitstag – sofern sie rechtzeitig abgeschlossen und bezahlt wurde.
Die Abredeversicherung endet spätestens sechs Monate nach Beginn. Wenn Sie vorher eine neue Stelle antreten und dort wieder UVG-versichert sind, endet die Deckung früher. Starten Sie nach sechs Monaten keine neue Stelle oder arbeiten Sie durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche, müssen Sie die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung einschliessen.
Ja, die Abredeversicherung kann maximal um weitere sechs Monate verlängert werden. Sie muss vor Ablauf der bestehenden Abredeversicherungsdeckung verlängert und rechtzeitig bezahlt werden.
Die Abredeversicherung kostet CHF 45.– pro Monat. Für angebrochene Monate wird der volle Betrag fällig. Eine anteilsmässige Zahlung ist nicht möglich.
Die Abredeversicherung bietet einen deutlich besseren Schutz als die Unfalldeckung in der obligatorischen Krankenversicherung. Es gibt keine Franchise und keinen Selbstbehalt. Zusätzlich zu den Heilungskosten sind auch finanzielle Leistungen wie Taggeld ab dem 3. Tag, Invalidenrenten und Hinterlassenenrenten versichert – Leistungen, die die Grundversicherung nicht abdeckt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen austretende Arbeitnehmende schriftlich über die Möglichkeit einer Abredeversicherung informieren. Diese Information sollte idealerweise beim Austritt oder mit der Austrittsabrechnung erfolgen.
Wenn Sie bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Wochen arbeiten, können Sie eine Abredeversicherung abschliessen. Dies ist auch mit einem zusätzlichen Nebenjob möglich. Allerdings läuft die Abredeversicherung immer über den Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers, bei dem Sie mehr als acht Stunden wöchentlich gearbeitet haben.
Die Arbeitszeit bei mehreren Arbeitgebenden kann jedoch nicht zusammengezählt werden. Wenn Sie beispielsweise bei einem Arbeitgeber sechs Stunden und bei einem anderen vier Stunden pro Woche angestellt waren, erfüllen Sie die Voraussetzung nicht.
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