Krankentaggeldversicherung auf einen Blick
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Lohn auch bei krankheitsbedingter Abwesenheit weiterzuzahlen – je nach Kanton und Anstellungsdauer gemäss Obligationenrecht Art. 324a bis zu sechs Monate lang. Mit der Krankentaggeldversicherung von Visana überbrücken Sie diese Zeit zuverlässig und sorgen gleichzeitig für mehr Sicherheit und Planbarkeit.
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Übernahme der Lohnzahlungspflicht im Krankheitsfall (Krankentaggeld)
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Individuell wählbare Leistungsdauer und Deckungsumfang, z. B. 80 % oder 100 % des Bruttolohnes
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Attraktive Prämienberechnung je nach Branche, Betriebsgrösse und Mitarbeitendenstruktur
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Wahlweise Auszahlung des Taggelds an Arbeitgebenden oder direkt an die erkrankte Person
Die drei Leistungstypen der Krankentaggeldversicherung im Vergleich
Vergleichen Sie den Umfang unserer Leistungstypen und finden Sie die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.
| Leistungstyp A | Leistungstyp B | Leistungstyp C | |
|---|---|---|---|
| Grundlage der Leistungsdauer | In Anlehnung an BVG (koordiniert) | Erweiterte Leistungsdauer ohne BVG-Koordination | Innerhalb von 900 Kalendertagen |
| Beginn der Leistungsdauer | Ab erstem Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkend | Ab mind. 50 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkend | Ab mind. 25 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkend |
| Maximale Leistungsdauer | 730 Tage pro Schadenfall | Vertraglich festgelegte Dauer pro Fall | Gesamthaft innerhalb von 900 Tagen |
| Wartefrist (beginnend ab ...) | Ab mind. 25 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkend | Ab mind. 50 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkend | Ab mind. 25 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkend |
| Minimalgrad der Arbeitsunfähigkeit | 25 % | 50 % | 25 % |
| Zählweise bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit | Voll angerechnet | Anteilig angerechnet | Voll angerechnet |
| Koordination mit anderen Sozialversicherungen | Ja, Ergänzung bis zur versicherten Leistung | Ja, bis zur Höhe des effektiven Erwerbsausfalls | Ja, bis zur Höhe des effektiven Erwerbsausfalls |
| Nachleistung bei Vertragsende | Ja, bis Leistungsdauer erschöpft oder IV-Rente beginnt | Ja, bis Leistungsdauer erschöpft oder IV-Rente beginnt | Ja, solange Arbeitsunfähigkeit besteht, max. bis IV-Rente oder bis Leistungsdauer ausgeschöpft |
Stand AVB KTG 2021
So funktioniert die Visana-Krankentaggeldversicherung
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Die betroffene Person lässt sich ärztlich untersuchen. Voraussetzung ist eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 % bzw. 50 % bei Leistungstyp B.
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Die Meldung erfolgt einfach und digital durch Sie oder die betroffene Person über unser Onlineformular. Je nach Wartefrist muss die Meldung spätestens zwei bis vier Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
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Unsere Spezialistinnen und Spezialisten prüfen den Anspruch, fordern bei Bedarf weitere Unterlagen wie etwa Arztzeugnisse an und koordinieren mit anderen Versicherungen.
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Das vereinbarte Taggeld wird nach Ablauf der Wartefrist direkt Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden ausbezahlt – je nach Grad der Arbeitsunfähigkeit komplett oder anteilig.
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Bei Bedarf begleiten wir Sie mit ergänzenden Services wie Case Management oder einer Integrationsberatung – für eine rasche und nachhaltige Rückkehr ins Arbeitsleben.
Ihre Vorteile mit der KTG-Versicherung
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Planungssicherheit für Ihre Finanzen
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Individuell wählbarer Deckungsumfang
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Administrative Entlastung im Schadenfall
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Faire Prämie je nach Risikoprofil
Wir nehmen uns Zeit und zeigen Ihnen Vorteile und Details der Krankentaggeldversicherung ganz unverbindlich auf.
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Häufig gestellte Fragen zur Krankentaggeldversicherung
Die Krankentaggeldversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt länger ausfallen. Sie übernimmt – je nach Vertrag – einen Teil oder die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung.
Nein, sie ist freiwillig. Gemäss Obligationenrecht (Art. 324a) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, allerdings nicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Diese ist jedoch branchenüblich und empfehlenswert.
Bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit (ab 25 % bzw. 50 %, je nach Vertrag) und nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartefrist zahlt Visana ein Taggeld an Ihr Unternehmen oder direkt an die betroffene Person, je nachdem, was vereinbart wurde.
Das versicherte Taggeld beträgt in der Regel 80 % oder 100 % des AHV-pflichtigen Lohnes – abhängig vom gewählten Deckungsumfang. Die maximale Leistungsdauer und Wartefrist sind individuell wählbar.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Versicherte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können beim Austritt aus dem Kollektivvertrag in die Einzelversicherung wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung –, sofern sie den Übertritt innerhalb von drei Monaten schriftlich beantragen.
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Vertragsbedingungen
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