Krankentaggeldversicherung auf einen Blick

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Lohn auch bei krankheitsbedingter Abwesenheit weiterzuzahlen – je nach Kanton und Anstellungsdauer gemäss Obligationenrecht Art. 324a bis zu sechs Monate lang. Mit der Krankentaggeldversicherung von V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a überbrücken Sie diese Zeit zuverlässig und sorgen gleichzeitig für mehr Sicherheit und Planbarkeit.

  • Übernahme der Lohnzahlungspflicht im Krankheitsfall (Krankentaggeld)

  • Individuell wählbare Leistungsdauer und Deckungsumfang, z. B. 80 % oder 100 % des Bruttolohnes

  • Attraktive Prämienberechnung je nach Branche, Betriebsgrösse und Mitarbeitendenstruktur

  • Wahlweise Auszahlung des Taggelds an Arbeitgebenden oder direkt an die erkrankte Person

Die drei Leistungstypen der Krankentaggeldversicherung im Vergleich

Vergleichen Sie den Umfang unserer Leistungstypen und finden Sie die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.

 Leistungstyp ALeistungstyp BLeistungstyp C
Grundlage der LeistungsdauerIn Anlehnung an BVG (koordiniert)Erweiterte Leistungsdauer ohne BVG-KoordinationInnerhalb von 900 Kalendertagen
Beginn der LeistungsdauerAb erstem Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkendAb mind. 50 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkendAb mind. 25 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkend
Maximale Leistungsdauer730 Tage pro SchadenfallVertraglich festgelegte Dauer pro FallGesamthaft innerhalb von 900 Tagen
Wartefrist (beginnend ab ...)Ab mind. 25 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkendAb mind. 50 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkendAb mind. 25 % Arbeitsunfähigkeit, max. 5 Tage rückwirkend
Minimalgrad der Arbeitsunfähigkeit25 %50 %25 %
Zählweise bei teilweiser ArbeitsunfähigkeitVoll angerechnetAnteilig angerechnetVoll angerechnet
Koordination mit anderen SozialversicherungenJa, Ergänzung bis zur versicherten LeistungJa, bis zur Höhe des effektiven ErwerbsausfallsJa, bis zur Höhe des effektiven Erwerbsausfalls
Nachleistung bei VertragsendeJa, bis Leistungsdauer erschöpft oder IV-Rente beginntJa, bis Leistungsdauer erschöpft oder IV-Rente beginntJa, solange Arbeitsunfähigkeit besteht, max. bis IV-Rente oder bis Leistungsdauer ausgeschöpft

Stand AVB KTG 2021

So funktioniert die V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a-Krankentaggeldversicherung

  1. Die betroffene Person lässt sich ärztlich untersuchen. Voraussetzung ist eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 25 % bzw. 50 % bei Leistungstyp B.

  2. Die Meldung erfolgt einfach und digital durch Sie oder die betroffene Person über unser Onlineformular. Je nach Wartefrist muss die Meldung spätestens zwei bis vier Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.

  3. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten prüfen den Anspruch, fordern bei Bedarf weitere Unterlagen wie etwa Arztzeugnisse an und koordinieren mit anderen Versicherungen.

  4. Das vereinbarte Taggeld wird nach Ablauf der Wartefrist direkt Ihnen oder Ihren Mitarbeitenden ausbezahlt – je nach Grad der Arbeitsunfähigkeit komplett oder anteilig.

  5. Bei Bedarf begleiten wir Sie mit ergänzenden Services wie Case Management oder einer Integrationsberatung – für eine rasche und nachhaltige Rückkehr ins Arbeitsleben.

     

Ihre Vorteile mit der KTG-Versicherung

  • Planungssicherheit für Ihre Finanzen

  • Individuell wählbarer Deckungsumfang

  • Administrative Entlastung im Schadenfall

  • Faire Prämie je nach Risikoprofil

     

Wir nehmen uns Zeit und zeigen Ihnen Vorteile und Details der Krankentaggeldversicherung ganz unverbindlich auf.

Nützliche Services für Sie

Clever versichert, rundum gut betreut. Diese Services unterstützen Sie:

Melden Sie Krankheitsfälle einfach und effizient mit unseren digitalen Tools BBTClaims (für Unternehmen bis 100 Mitarbeitende) oder SunetPlus (für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden). So stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende im Ernstfall rasch unterstützt werden.

Diese Versicherungen ergänzen das Produkt optimal

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Häufig gestellte Fragen zur Krankentaggeldversicherung

Die Krankentaggeldversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn Mitarbeitende krankheitsbedingt länger ausfallen. Sie übernimmt – je nach Vertrag – einen Teil oder die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung.

Nein, sie ist freiwillig. Gemäss Obligationenrecht (Art. 324a) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, allerdings nicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Diese ist jedoch branchenüblich und empfehlenswert.

Bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit (ab 25 % bzw. 50 %, je nach Vertrag) und nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartefrist zahlt V⁠i⁠s⁠a⁠n⁠a ein Taggeld an Ihr Unternehmen oder direkt an die betroffene Person, je nachdem, was vereinbart wurde.

Das versicherte Taggeld beträgt in der Regel 80 % oder 100 % des AHV-pflichtigen Lohnes – abhängig vom gewählten Deckungsumfang. Die maximale Leistungsdauer und Wartefrist sind individuell wählbar.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Versicherte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können beim Austritt aus dem Kollektivvertrag in die Einzelversicherung wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung –, sofern sie den Übertritt innerhalb von drei Monaten schriftlich beantragen.

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