Unfallversicherung auf einen Blick
Unternehmen, die in Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko tätig sind, sind gesetzlich verpflichtet, sich bei der Suva zu versichern. Alle anderen Unternehmen können ihren Unfallversicherer frei wählen. Die UVG-Unfallversicherung von Visana richtet sich an diese Unternehmen und sichert sie zuverlässig gegen die finanziellen Folgen von Unfällen oder Berufskrankheiten ab.
Mit der UVG sind Sie in diesen Fällen abgesichert:
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Berufsunfälle
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Nichtberufsunfälle (ab einem Arbeitspensum von acht Stunden pro Woche)
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Berufskrankheiten
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Ambulante Behandlungen bei Unfall
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Stationäre Behandlungen in der allgemeinen Spitalabteilung
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Lohnausfalldeckung von 80 % ab dem 3. Tag bis zum UVG-Maximum
Die Leistungen im Überblick
Mit der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) von Visana erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und schützen Ihre Mitarbeitenden sogar im Ausland.
Leistungen für Ihre Mitarbeitenden:
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Heilungskosten (z. B. Arztpraxis, Spital, Medikamente, Reha)
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Taggeld von 80 % des versicherten Lohns; ab dem 3. Tag bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze
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Invaliden- oder Hinterlassenenrente
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Reise-, Transport- und Rettungskosten
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Integritäts- und Hilflosenentschädigung
Detaillierte Informationen finden Sie im Leistungsblatt oder auf Anfrage direkt bei Ihrer Kundenberatung.
So funktioniert die Unfallversicherung UVG
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Die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber oder die betroffene Person selbst meldet den Unfall oder die berufsbedingte Krankheit online.
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Unsere Spezialistinnen und Spezialisten prüfen den Schadenfall sorgfältig, fordern bei Bedarf weitere Unterlagen an (z. B. Arztzeugnisse) und koordinieren mit anderen Versicherungen.
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Wir übernehmen die Kosten gemäss der gesetzlichen UVG-Leistungen: Ihre Mitarbeitenden erhalten das Taggeld oder, bei Bedarf, eine Rentenzahlung. Schnell, unkompliziert und zuverlässig.
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Gerne begleiten wir Sie mit ergänzenden Services wie Case Management oder einer Integrationsberatung.
Ihre Vorteile mit der UVG-Versicherung
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Gesetzeskonforme Absicherung und finanzielle Sicherheit
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Transparente Prämien – abgestimmt auf Ihre Branche
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Schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung
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Persönliche Betreuung durch Visana-Expertinnen und Visana-Experten
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Digitale Services für eine effiziente Administration
Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihre Mitarbeitenden optimal absichern.
Nützliche Services für Sie
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Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung UVG
Alle Arbeitnehmenden in der Schweiz sind obligatorisch nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) durch eine Unfallversicherung abgesichert. Arbeitnehmende sind Personen, die im Sinne der AHV einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Nicht obligatorisch versichert sind Selbstständige sowie Personen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, beispielsweise Hausfrauen oder Hausmänner. Auch Angehörige des Militärs unterstehen einer separaten Militärversicherung. Insbesondere Selbstständigerwerbenden wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
Versicherte haben bei Berufsunfällen, dazu zählen auch Unfälle auf dem Arbeitsweg, und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung. Gut zu wissen: Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche bei der gleichen Arbeitgeberin oder dem gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten werden von den Arbeitgebenden getragen. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung gehen grundsätzlich zulasten der Arbeitnehmenden; die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ziehen diesen Anteil vom Lohn ab.
Die Versicherungsdeckung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an welchem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Bei Visana kann eine erweiterte Unfalldeckung für maximal sechs Monate abgeschlossen werden (Abredeversicherung) oder die Meldung erfolgt mit sofortigem Unfalleinschluss an die Privatversicherung (Krankenkasse).
Wer mindestens acht Arbeitsstunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig ist, ist nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch gegen Berufsunfall und Nichtberufsunfall versichert. Sind Sie jedoch selbstständig erwerbend, nicht erwerbstätig oder weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Unternehmen angestellt, müssen Sie bei der Krankenkasse den Zusatz Unfall mitversichern.
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