UVG-Zusatzversicherung nach VVG auf einen Blick
Mehr Schutz für Ihre Mitarbeitenden – über das gesetzliche Minimum hinaus
Die UVGZ von Visana ergänzt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) um wichtige Leistungen. So schliessen Sie Versorgungslücken und bieten Ihren Mitarbeitenden attraktive Vorteile gegenüber anderen Unternehmen.
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Freie Wahl der Spitalabteilung für mehr Komfort und bessere Betreuung. Erweitertes Auslandsleistungspaket für Unfälle und Behandlungen ausserhalb der Schweiz.
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Bereits ab dem ersten Ausfalltag; auch für Einkommen über dem UVG-Maximum. Zusätzlicher Schutz bei Leistungskürzungen der UVG, z. B. infolge Grobfahrlässigkeit.
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Erweiterte finanzielle Absicherung für Mitarbeitende und Hinterbliebene im Invaliditäts- oder Todesfall.
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Die Zusatzversicherung ist flexibel kombinierbar und passt sich Ihrem Unternehmen an. Mit besseren Leistungen punkten Sie im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
| UVG (obligatorisch) | UVGZ (Zusatz nach VVG) | |
|---|---|---|
| Flexible Spitalwahl (Heilungskosten) | nur allgemeine Abteilung im Spital | Halbprivate oder private Abteilung wählbar |
| Taggeld bei Erwerbsunfähigkeit | 80 % ab dem 3. Tag (bis UVG-Lohnmaximum) | ab dem 1. Tag (auch für Löhne über dem UVG-Maximum) |
| Deckung bei Grobfahrlässigkeit | nicht gedeckt | je nach Produkt wählbar |
| Invalidität oder Tod | Absicherung gemäss gesetzlichem Minimum | zusätzliche Kapital- und Rentenleistungen |
Individuelle Zusatzoptionen
Visana bietet ergänzend zur UVG und UVG-Zusatzversicherung flexible Lösungen für Personen ohne gesetzliche Unfallversicherungspflicht:
Unfallschutz für Lernende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten: im Unterricht, bei beruflichen Einsätzen sowie in der Freizeit.
Versicherungslösung für externe Personen wie Besucherinnen und Besucher, Schnupperlernende oder Teilnehmende an Veranstaltungen. So sind Sie kollektiv und pauschal abgesichert.
Individuelle Absicherung für Selbstständigerwerbende, Familienangehörige im Betrieb oder Verwaltungsratsmitglieder ohne UVG-Pflicht – inklusive Heilungskosten, Taggeld und Kapitalleistungen.
Detaillierte Leistungsblätter zu den Zusatzversicherungen finden Sie im Download-Bereich.
So funktioniert die Visana UVGZ im Schadenfall
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Die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber oder die betroffene Person selbst meldet den Unfall oder die berufsbedingte Krankheit online.
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Wir prüfen, ob neben den Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) auch Ansprüche aus der Zusatzversicherung bestehen.
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Zusatzleistungen wie erweitertes Taggeld, bessere Spitaldeckung oder Kapitalzahlungen werden parallel zur UVG-Leistung ausbezahlt.
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Bei Bedarf unterstützen wir mit ergänzenden Leistungen wie Case Management oder Reintegrationsberatung – für eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Ihre Vorteile mit der UVG-Zusatzversicherung
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Flexibel skalierbar je nach Team- und Unternehmensgrösse
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Einfach integrierbar in bestehende Lohn- und Vorsorgesysteme
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Visana übernimmt die Koordination der Leistungen
Wir nehmen uns Zeit und zeigen Ihnen Vorteile und Details der UVGZ ganz unverbindlich auf.
Nützliche Services für Sie
Clever versichert, rundum gut betreut. Diese Services unterstützen Sie:
Häufig gestellte Fragen zur UVG-Zusatzversicherung
Mit der UVGZ schliessen Sie Lücken im gesetzlichen Versicherungsschutz und bieten Ihren Mitarbeitenden eine bessere Absicherung, besonders bei hohen Löhnen oder im Ausland.
Je nach gewähltem Produkt deckt sie unter anderem halbprivate oder private Spitalabteilungen, erweitertes Taggeld, Kapitalleistungen bei Invalidität oder Tod sowie Grobfahrlässigkeit.
Die Prämien für die UVG-Zusatzversicherung werden in der Regel von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber getragen. Eine Beteiligung der Mitarbeitenden ist jedoch möglich.
Ja, die UVGZ von Visana ist modular aufgebaut und lässt sich flexibel an Branche, Unternehmensgrösse und Risikoprofil anpassen.
Ja, mit der UVGZ sind auch Unfälle und Spitalaufenthalte im Ausland gedeckt – je nach Produkt mit erweiterten Leistungen und Kostengutsprache.
Die Deckung endet mit dem Arbeitsverhältnis. Mitarbeitende können unter bestimmten Bedingungen in eine Einzelversicherung wechseln.
Während unbezahltem Urlaub kann der Versicherungsschutz unterbrochen sein. Eine freiwillige Weiterversicherung ist möglich – je nach Vereinbarung und Produkt.
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