Das Gesetz will, dass sich Grundversicherte in der Schweiz an ihren Gesundheitskosten beteiligen. Diesen Betrag bezeichnet man als Kostenbeteiligung. Sie besteht aus einem jährlichen fixen Betrag, der sogenannten Franchise, und aus dem Selbstbehalt.
Wie funktioniert die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt)?
Gemäss gesetzlichen Bestimmungen stellen wir Ihnen die jährliche Franchise in Rechnung: entweder die Standardfranchise von 300 Franken oder einen von Ihnen gewählten Betrag bis maximal 2500 Franken. Zusätzlich bezahlen Sie einen Selbstbehalt von je 10 Prozent bis maximal 700 Franken pro Jahr. Bitte beachten Sie: Bei Originalpräparaten, die durch Generika oder Biosimilars austauschbar sind, beträgt der Selbstbehalt 40 Prozent.
Wie hoch ist die maximale Kostenbeteiligung?
Aus der Standardfranchise von 300 Franken und dem jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehaltes ergibt sich in diesem Fall eine maximale Kostenbeteiligung von 1000 Franken für Erwachsene. Bei einer Franchise von 2500 Franken ergibt das entsprechend eine maximale Kostenbeteiligung von 3200 Franken. Eine höhere Jahresfranchise führt also dazu, dass Sie im Krankheitsfall ein erhöhtes finanzielles Risiko tragen. Dafür können Sie so Ihre Prämie reduzieren. Unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist auf Ende des Kalenderjahres können Sie Ihre Franchise aufs kommende Jahr erhöhen beziehungsweise senken.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können ohne Franchise versichert werden. Sie beteiligen sich lediglich in Form des Selbstbehaltes an den Gesundheitskosten, und das bis zu maximal 350 Franken pro Jahr. Es ist für Kinder und Jugendliche auch möglich, eine Franchise von bis zu maximal 600 Franken zu wählen. Mit der höchsten Franchise ergibt sich somit eine maximale Kostenbeteiligung von 950 Franken pro Jahr.
Wie sieht es bei einem Spitalaufenthalt aus und was ist der «Spitalbeitrag»?
Ein Spitalaufenthalt wird aus der Grundversicherung vergütet und unterliegt somit der gesetzlichen Kostenbeteiligung. Das bedeutet, dass Ihnen bei einem Spitalaufenthalt wie oben erläutert Franchise und Selbstbehalt verrechnet werden. Zudem fällt bei einem stationären Spitalaufenthalt der sogenannte Spitalbeitrag an. Dieser beläuft sich auf 15 Franken pro Tag.