Welche Folgen hat ein Prämienrückstand für mich?

Nach Ablauf der Zahlungsfrist erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Bleiben Prämien oder Kostenbeteiligungen weiterhin offen, senden wir Ihnen eine Zahlungsaufforderung. Für die Zahlungserinnerung fallen CHF 5.– und für die Zahlungsaufforderung für Ausstände aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG 50 Franken an Gebühren an. Für die Zahlungsaufforderung für Ausstände aus den Zusatzversicherungen nach Vertragsversicherungsgesetz VVG beträgt die Gebühr 10 Franken.

 

Verstreicht die Zahlungsfrist weiterhin ungenutzt, gilt Folgendes:

  • Wir fordern die Ausstände aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG im Rahmen von Artikel 64a KVG auf dem Betreibungsweg ein.
  • Für Zusatzversicherungen ruht nach VVG unsere Leistungspflicht so lange, bis sämtliche Ausstände vollständig beglichen sind. Für diese Zeit können Sie rückwirkend keine Leistungen geltend machen.
  • Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Zahlungsaufforderungsfrist hat Visana die Wahl, entweder für die Ausstände aus den Zusatzversicherungen nach VVG die Betreibung einzuleiten oder unter Verzicht auf die Bezahlung der rückständigen Prämien vom Vertrag zurückzutreten. Wenn vorher nicht betrieben oder der Rücktritt erklärt wird, fällt der Vertrag nach Ablauf der zweimonatigen Frist gemäss Artikel 21 VVG ohne weiteres dahin.
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