Fakt ist: Transport- und Rettungskosten können sehr hoch ausfallen. Die Grundversicherung sieht einen Beitrag an die medizinischen notwendigen Transport- sowie Rettungskosten vor. Die Grundversicherung übernimmt 50 Prozent der Kosten. Beim Transport wird maximal 500 Franken pro Kalenderjahr übernommen und für Rettung maximal 5000 Franken pro Kalenderjahr.
Weitere Kosten können aus den Zusatzversicherungen Ambulant und Basic übernommen werden.
Ausserdem gilt:
- Wenn es zumutbar gewesen wäre, mit dem eigenen Auto ins Spital zu fahren, werden keine Kosten übernommen.
- Wird ein/e Patient/in aus Behandlungsgründen und medizinischer Notwendigkeit von einem Spital in ein anderes Spital verlegt, sind die Kosten je nach Behandlungsgrund durch die Grundversicherung gedeckt. Der Verlegungstransport ist Bestandteil der stationären Behandlung und darf nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden, ausser der Transport erfolgt auf Ihren Wunsch. In einem solchen Fall, werden keine Kosten übernommen.