Altersgruppenwechsel auf einen Blick
Nach dem 18. und dem 25. Geburtstag wird die Krankenkasse teurer: Weil Sie in diesem Alter in eine neue Altersstufe wechseln, zahlen Sie eine höhere Prämie. Diese gesetzlich geregelte Änderung wird auch Altersgruppenwechsel genannt. Mit der passenden Versicherung und der richtigen Franchise können Sie dem Kostenanstieg aktiv entgegenwirken.
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Die Krankenkassen Grundversicherung kennt in der Schweiz drei Altersstufen: Kinder (0–18 Jahre), junge Erwachsene (19–25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren). Jeweils am 1. Januar nach Ihrem 18. und 25. Geburtstag wechseln Sie automatisch in die nächsthöhere Altersstufe. Dieser Altersgruppenwechsel führt zu höheren Prämien in der Grundversicherung.
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Ihr Alter wirkt sich auch auf die Zusatzversicherungen aus: In der Regel erfolgt alle fünf Jahre ein Wechsel in eine neue Altersklasse – mit entsprechend angepasster Prämie.
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Sie können den Prämiensprung effektiv abfedern – etwa durch die Wahl der richtigen Franchise, eines passenden Versicherungsmodells oder durch Prämienverbilligung, beispielsweise während Ihrer Ausbildung beziehungsweise Ihres Studiums oder beim Berufseinstieg.
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Mit 18 Jahren entscheiden Sie, ob Sie eine eigene Police mit persönlichem myVisana-Zugang wünschen oder weiterhin im Familiendossier bleiben möchten.
Die Krankenkassen-Altersstufen einfach erklärt
Altersgruppen bestimmen, wie hoch Ihre Versicherungsprämie ist. Mit zunehmendem Alter wechseln Sie in andere Gruppen – das wirkt sich auf die Prämienhöhe aus. Wir zeigen Ihnen, wann und wie der Wechsel bei der Grundversicherung und der Zusatzversicherung der Krankenkasse passiert.
Altersstufen der Grundversicherung (KVG)
Um Familien zu entlasten, sieht das Krankenversicherungsgesetz vor, dass die Prämien für Kinder tiefer sind als für Jugendliche und Erwachsene. Die Versicherer dürfen also einen Prämienrabatt für Kinder festlegen.
Wie hoch die Vergünstigungen sind und welcher Versicherungsschutz sich für Familien lohnt, erfahren Sie hier.
Der Altersgruppenwechsel im 18. Altersjahr tritt jeweils per 1. Januar des Jahres in Kraft, in welchem Sie das entsprechende Alter der neuen Altersgruppengrenze erreicht haben. Beispiel: Sie feiern am 22. August Ihren 18. Geburtstag. Ab 1. Januar des Folgejahres sind Sie Teil der Altersgruppe «junge Erwachsene» und bezahlen deshalb eine höhere Prämie.
Die Krankenkassenprämie wird ab diesem Zeitpunkt teurer. Mit der Wahl des optimalen Versicherungsmodells und der passenden Franchise lässt sich der Prämiensprung vom Kind zum jungen Erwachsenen abfedern.
Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite «Bei der Krankenkasse Geld sparen».
Auch sonst ändert sich einiges, wenn Sie volljährig werden:
- Ab diesem diesem Zeitpunkt sind Sie für Ihre obligatorische Krankenversicherung selbst verantwortlich. Sie können sich entscheiden, ob Sie eine eigene Police mit persönlichem myVisana-Zugang wünschen oder weiterhin im Familiendossier bleiben möchten. Bleiben Sie im Familiendossier, müssen Sie Ihren Eltern eine Vollmacht erteilen.
- Militärdienst, erster Lohn, Studium oder Auszug aus dem Elternhaus – diese Veränderungen beeinflussen auch Ihren Versicherungsschutz. Woraus Sie achten sollten, erfahren Sie auf der Seite «Versicherungen für junge Erwachsene» und in der Broschüre «Versicherungsfragen, die Sie sich mit 18 stellen».
Nach Ihrem 25. Geburtstag wird die Krankenkasse nochmals teurer. Mit dem Erreichen des 26. Lebensjahres gelten Sie im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes als erwachsen und bezahlen die volle Krankenversicherungsprämie.
Der Wechsel erfolgt auch hier am 1. Januar des Jahres, in dem Sie den 26. Geburtstag feiern. Beispiel: Sie feiern am 19. April 2026 Ihren 26. Geburtstag. Ab dem 1. Januar 2026 sind Sie bereits Teil der dritten Altersgruppe und bezahlen die Erwachsenenprämie.
Die Wahl des passenden Versicherungsmodells, beispielsweise ein Hausarzt- oder ein telemedizinisches Modell, und einer geeigneten Franchise wird damit noch entscheidender. Auch können Sie prüfen, ob Sie für Prämienverbilligungen infrage kommen. Auf der Seite «Bei der Krankenkasse Geld sparen» erfahren Sie, wie Sie Ihre Krankenkassenprämie optimieren können.
Auch in dieser neuen Lebensphase stellen sich neue Fragen – insbesondere rund um Ihre Vorsorge oder die Familienplanung. Auch hier unterstützen wir Sie gerne mit wertvollen Informationen:
Altersstufen in der Zusatzversicherung (VVG)
Bei den Krankenzusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) spielt das Alter der versicherten Person ebenfalls eine entscheidende Rolle, wenn es um die Berechnung der Prämien geht. Bei den meisten Zusatzversicherungen richtet sich der Tarif nach dem tatsächlichen Alter der versicherten Person. Die Prämien sind dabei in Fünfjahresschritten gestaffelt und orientieren sich an den erwarteten Gesundheitskosten.
Nur in jungen Jahren und im Alter bestehen unterschiedliche Altersstufen. Bei Visana und vielen anderen Anbietern von Zusatzversicherungen sind dies in der Regel folgende:
- Für Kinder (0–18 Jahre) und junge Erwachsene (19–25 Jahre) bestehen meist die gleichen Altersgruppen wie in der obligatorischen Grundversicherung.
- Die letzte altersbedingte Prämienerhöhung ist im 71. Lebensjahr erreicht (Ausnahme: Spital Flex Plus).
Die Altersstufen sind allerdings nicht einheitlich geregelt. Sie können sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.
Bei der Krankenzusatzversicherung (VVG) gibt es bei Visana folgende Altersstufen:
- 00–18 Jahre
- 19–25 Jahre
- 26–30 Jahre
- 31–35 Jahre
- 36–40 Jahre
- 41–45 Jahre
- 46–50 Jahre
- 51–55 Jahre
- 56–60 Jahre
- 61–65 Jahre
- 66–70 Jahre
- ab 71 Jahren
Der Altersgruppenwechsel tritt jeweils per 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem Sie das entsprechende Alter der neuen Altersgruppengrenze erreichen. Beispiel: am 1. Januar des Jahres, in dem Sie 26 Jahre alt werden. Steht ein Prämienanstieg bevor, können Sie Ihre Versicherung überprüfen und Ihren Bedürfnissen entsprechend anpassen oder wechseln. Die tatsächliche Höhe Ihrer Prämie erfahren Sie jeweils spätestens bis Ende Oktober.
Haben Sie Fragen zum Altersgruppenwechsel oder möchten Sie Ihre Versicherung anpassen? Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da.
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Mit dem richtigen Versicherungsmodell, passenden Zusatzversicherungen und attraktiven Rabatten sparen Sie bei Ihrer Prämie – ohne auf Leistungen zu verzichten.
Häufig gestellte Fragen zum Altersgruppenwechsel
Ja. Die Prämien der obligatorischen Grundversicherung steigen aufgrund des Wechsels in die unterschiedlichen Krankenkassen-Altersstufen.
Sie wechseln nach dem 18. Geburtstag von der Kategorie «Kinder» zur Altersgruppe «junge Erwachsene» und später, nach Ihrem 25. Geburtstag, von der Kategorie «junge Erwachsene» zur Altersgruppe «Erwachsene». Laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) werden Familien mit minderjährigen Kindern finanziell entlastet. Deshalb können Krankenversicherungen Rabatte für Kinder und Jugendliche anbieten. Diese Rabatte entfallen, sobald Sie volljährig werden. Die exakte Erhöhung Ihrer Prämienkosten können Krankenkassen wie Visana Ihnen jeweils erst im Oktober mitteilen, wenn die Prämien für das kommende Jahr feststehen.
Sie können dem Prämienanstieg ab 18 und ab 25 Jahren entgegenwirken, indem Sie die Franchise anpassen oder in ein günstigeres Versicherungsmodell wechseln. Mehr zu diesen Möglichkeiten und weitere Spartipps finden Sie auf der Seite «Bei der Krankenkasse Geld sparen».
Grund für eine höhere Krankenkassenprämie ab dem 25. Geburtstag ist der Wechsel der Krankenkassen-Altersstufen. Ab dem 26. Lebensjahr wechseln Sie von der Altersstufe «junge Erwachsene», in der Sie noch einen Prämienrabatt erhalten, in die Altersgruppe «Erwachsene». Mit diesem Wechsel müssen Sie ab dem 1. Januar nach dem 25. Geburtstag die Erwachsenenprämie ohne Rabatt bezahlen. Dies ist bei der obligatorischen Grundversicherung schweizweit einheitlich im Krankenversicherungsgesetz (KVG) für alle Krankenkassen geregelt.
Mit der richtigen Franchise und einem geeigneten Versicherungsmodell lassen sich die steigenden Prämienkosten teilweise abfedern. Mehr darüber erfahren Sie auf der Seite «Bei der Krankenkasse Geld sparen».
Die Altersstufen sind ein Risikoausgleich zwischen älteren und jüngeren Personen. Jüngere Personen verursachen weniger Kosten im Schweizer Gesundheitssystem und bezahlen daher bis zum 26. Lebensjahr weniger für die Krankenkasse.
Die Prämien ändern sich mit dem Alter, weil das Krankenversicherungsgesetz (KVG) Altersstufen vorsieht. Diese Stufen sollen die unterschiedlichen Gesundheitskosten ausgleichen: Jüngere Personen verursachen durchschnittlich weniger Kosten im Gesundheitssystem, ältere mehr. Deshalb bezahlen Kinder und junge Erwachsene weniger, während Erwachsene die volle Prämie ohne Rabatt tragen.
Konkret gibt es bei der obligatorischen Krankenkasse drei Altersgruppen:
- Kinder bis 18 Jahre (mit deutlichen Prämienrabatten)
- Junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren (mit Prämienrabatten)
- Erwachsene ab 26 Jahren (ohne Rabatt)
Durch den Wechsel in die nächsthöhere Altersstufe steigt die Prämie automatisch ab dem 1. Januar nach dem Geburtstag. Diese Regelung ist bei allen Krankenkassen in der Schweiz gleich.
Sie können den höheren Prämien aufgrund des Altersgruppenwechsels entgegenwirken, indem Sie die Franchise anpassen oder ein günstigeres Versicherungsmodell wählen. Alle Spartipps finden Sie auf der Seite «Bei der Krankenkasse Geld sparen»
In der obligatorischen Grundversicherung gibt es für alle Krankenkassen drei Altersstufen. Diese gelten schweizweit einheitlich:
- Kinder: bis zum 18. Geburtstag
- Junge Erwachsene: vom 19. bis zum 25. Geburtstag
- Erwachsene: ab dem 26. Geburtstag
Die Altersstufen dienen dazu, die Gesundheitskosten zwischen den Generationen fair zu verteilen. Kinder und junge Erwachsene erhalten Prämienrabatte, weil sie im Durchschnitt weniger medizinische Leistungen beanspruchen. Ab dem 26. Lebensjahr bezahlen Versicherte die Erwachsenenprämie ohne Rabatt. Der Wechsel erfolgt jeweils automatisch auf den 1. Januar nach dem Geburtstag.
Es lohnt sich, die Franchise und das Versicherungsmodell ab 18 und ab 25 Jahren zu überprüfen, da der Prämienanstieg zwischen den Altersstufen deutlich ausfällt. So können Sie die höheren Kosten abfedern.
Ja, in den Krankenzusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt es ebenfalls Altersstufen – diese sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt und können je nach Versicherer stark variieren. Folgendes, auch bei Visana, gilt in meisten Fällen:
- Die Altersstufen umfassen mit einigen Ausnahmen (Kinder, junge Erwachsene und ältere Personen) jeweils fünf Jahre.
- In der Regel ergeben sich so für Zusatzversicherungen folgende Altersstufen: 00–18 / 19–25 / 26–30 / 31–35 / 36–40 / 41–45 / 46–50 / 51–55 / 56–60 / 61–65 / 66–70 / ab 71
- Beim Wechsel in eine neue Stufe kann die Prämie steigen.
- Grundlage sind die statistisch höheren Gesundheitskosten mit zunehmendem Alter.
Das bedeutet: Auch nach dem 26. Geburtstag können die Prämien in der Zusatzversicherung mehrfach altersbedingt angepasst werden.
Vor allem beim Erreichen der Volljährigkeit und dem Wechsel in die Altersgruppe «Junge Erwachsene» (19–25) müssen Sie sich entscheiden, ob Sie eine eigene Police möchten oder in der Familienpolice bleiben wollen.
Wir empfehlen meist, eine eigene Police zu wählen. So lernen Sie den Umgang mit der Krankenkasse kennen, verfügen über ein eigenes Dossier und können Ihre Daten über einen eigenen Zugang zum Kundenportal myVisana selbst verwalten. Falls Sie im Familiendossier bleiben möchten, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht für Ihre Eltern.
Unabhängig davon, in welche Altersstufe Sie wechseln, empfiehlt es sich, bei sämtlichen Altersgruppenwechseln, die Franchisenhöhe und das Versicherungsmodell in der Grundversicherung zu prüfen. So können Sie die teurere Krankenkassenprämien abfedern. Mehr Informationen darüber erhalten Sie auf der Seite «Bei der Krankenkasse Geld sparen».
In der obligatorischen Grundversicherung (OKP) zählt das Alter im Versicherungsjahr per 1. Januar für die Altersstufe. Heisst konkret:
- Die Altersstufe wird jeweils am 1. Januar bestimmt.
- Massgebend ist das Alter, das im Verlauf des Kalenderjahres erreicht wird. Beispiel: Sie werden am 15. Juni 26 Jahre alt, ab 1. Januar desselben Jahres werden Sie bereits als Erwachsener eingestuft. Mit der Bekanntgabe der Prämie im Oktober erfahren Sie jeweils schon vor dem 1. Januar, welche Prämie Sie in der neuen Altersstufe erwartet.
- Der Wechsel in die nächste Altersgruppe erfolgt immer zu Jahresbeginn, nicht am Geburtstag.
- Somit wechseln Sie am 1. Januar, der auf Ihren 25. Geburtstag folgt, in der Grundversicherung in die neue Altersgruppe.
Bei der Krankenzusatzversicherung (VVG) gilt die identische Regelung.
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