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Versicherungsschutz verlängern mit einer Abredeversicherung

Viele Arbeitnehmende schätzen die Möglichkeit, einen längeren unbezahlten Urlaub zu beziehen. Andere nutzen den Stellenwechsel für eine mehrmonatige Auszeit. Hier bietet die Abredeversicherung eine passende Lösung, um weiter von den Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zu profitieren.

Arbeitnehmende können den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um bis zu sechs Monate verlängern. Dazu müssen sie vor Ablauf der 31 Tage dauernden Nachdeckungsfrist eine Abredeversicherung beim bisherigen Unfallversicherer abschliessen. Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) bleiben die Leistungen unverändert. Dazu gehören die medizinische Heilbehandlung in der allgemeinen Abteilung, Unfalltaggeld, eine Invaliden- sowie eine Hinterlassenenrente.

Tipp: Deckungslücken vermeiden

Wer nicht in eine Deckungslücke geraten möchte, schliesst mit Vorteil eine Abredeversicherung ab. Derzeit beträgt die Prämie dafür 45 Franken für einen Monat respektive 270 Franken für die maximale Laufdauer von sechs Monaten. Der Abschluss erfolgt ausschliesslich über unsere Webseite: visana.ch/abredeversicherung.

 

Arbeitnehmende können einen Antrag für den gewünschten Versicherungsschutz bequem und einfach mittels Online-Formular stellen. Gut zu wissen: Voraussetzung dafür ist, dass der bisherige Arbeitgeber über eine gültige obligatorische Unfallversicherungsdeckung gemäss UVG bei Visana verfügt. Die Möglichkeit, sich per Einzahlungsschein anzumelden, fällt weg.

Empfehlenswert beim Stellenwechsel

 

Mit einer Abredeversicherung können Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche beschäftigt sind, die gesetzlich vorgeschriebene Nichtberufsunfallversicherung um maximal sechs Monate verlängern. Dies ist zum Beispiel bei unbezahlten Ferien oder einem Stellenwechsel ein Bedürfnis, da die Versicherungsdeckung beim bisherigen Arbeitgeber 31 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch endet.

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